Steuerberater

Normale Version: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
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Hallo,
hatte mal wieder vor kurzem eine interessante Diskussion im Forum steuernetz.
Problem war, der Steuerpflichtige (Firmenwagen mit 1%) hat keine eigene Heimfahrt angetreten, sondern seine Ehefrau kam mit eigenem Pkw zum Zweitwohnsitz der DHHF.

Nehmen wir mal an, der Steuerpflichtige war nachweislich aus objektiven Gr�nden an der Heimfahrt behindert.

Der Steuerpflichtige und andere User waren der Auffassung, dann darf man WK f�r die umgekehrte Heimfahrt beantragen.

Wenn er gefahren w�re, w�ren keine WK beantragbar.

Ich bin der Auffassung, nach Rechtslage m.E. (da hat mir sogar mal oerdiz zugestimmt, <grins>), auch f�r die Fahrt der Ehefrau sind keine WK f�r die Familienheimfahrt beantragbar.

Was meint Ihr dazu?
Zu den notwendigen Aufwendungen wegen DHHF z�hlen auch die Kosten einer Besuchsfahrt der Ehefrau zu dem ausw�rts arbeitenden Ehemann, wenn der Ehemann nicht selbst eine steuerlich anzuerkennende Heimfahrt hat unternehmen k�nnen, BFH v. 02.07.1971, BStBl. II 1972, 67 und vom 21.08.1974, BStBl. II 1975,64. Allerdings sind die ber�cksichtigugnsf�higen Fahrtkosten auf den Betrag beschr�nkt, den der Ehemann bei Durchf�hrung aller ihm steuerilch m�glichen Fahrten h�tte geltend machen k�nnen (=eine Fahrt w�chentlich)
Vorwitzig schrieb:Zu den notwendigen Aufwendungen wegen DHHF z�hlen auch die Kosten einer Besuchsfahrt der Ehefrau zu dem ausw�rts arbeitenden Ehemann, wenn der Ehemann nicht selbst eine steuerlich anzuerkennende Heimfahrt hat unternehmen k�nnen, BFH v. 02.07.1971, BStBl. II 1972, 67 und vom 21.08.1974, BStBl. II 1975,64. Allerdings sind die ber�cksichtigugnsf�higen Fahrtkosten auf den Betrag beschr�nkt, den der Ehemann bei Durchf�hrung aller ihm steuerilch m�glichen Fahrten h�tte geltend machen k�nnen (=eine Fahrt w�chentlich)

Und wenn er keine geltend machen kann auf Grund des Firmenfahrzeuges?
verstehe ich nicht.

Das sind doch Fahrten Wohnung/ Arbeitsst�tte.

Der Arbeitgeber muss bei einem arbeitgebereigenen Fahrzeug die Fahrten des Arbeitnehmers zw. Wohnung/Arbeitsst�tte mit dem Firmenfahrzeug als Arbeitslohn versteuern, entweder pauschal oder normal.

Dann kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in seiner Steuererkl�rung geltend machen, nat�rlich mindert der normal oder pauschal versteuerte Arbeitslohn den angefallenen Aufwand (entweder auf der Einnahmenseite oder Abzug bei WK).
Vorwitzig schrieb:verstehe ich nicht.

Das sind doch Fahrten Wohnung/ Arbeitsst�tte.

Der Arbeitgeber muss bei einem arbeitgebereigenen Fahrzeug die Fahrten des Arbeitnehmers zw. Wohnung/Arbeitsst�tte mit dem Firmenfahrzeug als Arbeitslohn versteuern, entweder pauschal oder normal.

Dann kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in seiner Steuererkl�rung geltend machen, nat�rlich mindert der normal oder pauschal versteuerte Arbeitslohn den angefallenen Aufwand (entweder auf der Einnahmenseite oder Abzug bei WK).

Zugegeben, die Problematik ist nicht ganz einfach.

Es handelt sich hier um Familienheimfahrten.

Die sind m�glich bei nur 1% Versteuerung.

Sollten mehr Familienheimfahrten als eine durchgef�hrt werden, dann mu� zus�tzlich versteuert werden, aber dann geht auch die DHHF nicht mehr.

Eine Familienheimfahrt bei 1% geht also mit dem F-Fahrzeug. Aber ohne WK!

Das ist das Problem.
Mit der 1 % -Regelung wird die private Nutzung des Arbeitnehmers als Arbeitslohn erfa�t. D.h. dem Arbeitnehmer flie�t steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.

Deshalb kann er die Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen.

Und nat�rlich hat er Kosten: schlie�lich muss er die 1% als Arbeitslohn versteuern.
Vorwitzig schrieb:Mit der 1 % -Regelung wird die private Nutzung des Arbeitnehmers als Arbeitslohn erfa�t. D.h. dem Arbeitnehmer flie�t steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.

Deshalb kann er die Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen.

Und nat�rlich hat er Kosten: schlie�lich muss er die 1% als Arbeitslohn versteuern.

Das kann er eben nicht, siehe EStG

9 Aufwendungen f�r Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart �berlassenen Kraftfahrzeug werden nicht ber�cksichtigt.
Man lernt doch nie aus.

Abgesehen davon, dass da ja wohl eine Riesens........ mal wieder ist, was macht � 8 II 5 f�r einen Sinn?

Wenn generell der Abzug als WK ausgeschlossen ist (die verfassungsrechtliche Zul�ssigkeit sollte man eigentlich mal kl�ren lassen), in welchen F�llen kommt dann noch ein Abzug als WK in Betracht, wie � 8 II 5 es in Erw�gung zieht.

Warum muss der Arbeitnehmer sich 0,002 % des BILP als Arbeitslohn anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten nicht mehr geltend machen darf, und warum muss er sie sich nicht anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten als WK geltend machen darf?
Vorwitzig schrieb:...
Warum muss der Arbeitnehmer sich 0,002 % des BILP als Arbeitslohn anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten nicht mehr geltend machen darf, und warum muss er sie sich nicht anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten als WK geltend machen darf?

Ich verstehe das so:

Bei einer w�chentlichen Familienheimfahrt im Rahmen einer beruflich veranlassten DHHF, kein zus�tzlicher Nutzungswert von 0,002% BILP je Entfernungs-km. Aber auch keine WK f�r diese eine Fahrt im Rahmen der DHHF.

Wird das Fahrzeug zu mehr als einer Heimfahrt w�chentlich genutzt, dann 0,002% f�r jede Heimfahrt, WK m�glich. Aber keine DHHF dadurch mehr.

Meine Ausgangsproblematik aber war, ist eine umgekehrte Heimfahrt als WK beantragbar?

Dazu ein Urteil des Hessischen FG vom 26.03.2007 in der Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es nicht darauf an, ob der AN seinen Dienstwagen tats�chlich nutzt, vielmehr reicht die blose Nutzungsm�glichkeit aus.

Wie gesagt, nicht ganz einfach und auch mehr akademisch als praktisch in der Anwendung.

Die "Problematik" liegt m. E. in der 0,002% Versteuerung, den w�chentlichen Heimfahrten und der Anerkennung einer DHHF. Hier wird bestimmt viel falsch gemacht. Denn 0,002% w�rde ja bedeuten mehr als eine w�chentliche Fahrt , damit WK, aber keine DHHF mehr.
Hallo

Also ich sehe es genauso wie dargelegt und stimme H-C voll zu, die Urteile bzw. Richtlinien sind m.E. eindeutig. Es w�re aber auch etwas widersinnig, wenn die Frau die Kosten ansetzen kann, wenn der Mann nicht heimfahren kann. Denn der AG w�rde immer best�tigen, da� der AN nicht abk�mmlich ist (wie will man es kontrollieren) und die Frau produziert WK, obwohl der AN einen Firmenwagen hat, der genutzt werden k�nnte.

Viele Gr��e
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