nein, das steht wörtlich:
"Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt."
Das setzt voraus, dass Aufwendungen für eine Familienheimfahrt mit dem Firmenfahrzeug angefallen sind.
Ich gebe es auf. 
Womit sollte er denn sonst fahren??? Soll er noch ein Privates am Arbeitsort haben? Und die Frau fährt mit dem 2. Privatwagen vom Wohnort aus?
Vielleicht versucht es mal ein Anderer. Ich rede hier gegen Wände.
Opa schrieb:Ich gebe es auf. 
Womit sollte er denn sonst fahren??? Soll er noch ein Privates am Arbeitsort haben? Und die Frau fährt mit dem 2. Privatwagen vom Wohnort aus?
Vielleicht versucht es mal ein Anderer. Ich rede hier gegen Wände.
Das sind mir die richtigen.

Bitte nicht falsch verstehen, aber vielleicht kann wirklich ein Anderer es besser erklären. Denn ich finde den Sachverhalt klar.

Vorwitzig schrieb:...
Wenn also der Mann oder die Frau mit eigenem Wagen die Familienheimfahrten durchführen, sind diese abziehbar (jedenfalls ein Mal wöchentlich).
Bin vom Kurzurlaub zurück.
Also, wenn dir der AG für eine Heimfahrt 100€ gibt, die du als "geltwerten Vorteil versteurn mußt" bitte nicht wegen des Vergleiches grinsen, dann kannst du auch nicht sagen, ich nehm die 100€ nicht zum Fahren (die spar ich), sondern nehme meine eigenen 100€ und kann deshalb WK geltend machen.


Genauso argumentiere ich dann mit der umgekehrten Heimfahrt.
Hilft der Vergleich, wenn die Gesetze schon nicht helfen?
Ich sagte ja ist etwas kompliziert.
nein, das überzeugt mich nicht.
Denn wenn es so sein soll, dass die Familienheimfahrten pauschal ermittelt werden sollen (also pauschale Annahme, dass man mit dem Firmenfahrzeug ein die Woche nach Hause fährt), wieso ist in den Lohnsteuerhinweisen für den in Ansatz zu bringenden geldwerten Vorteil die Anzahl der durchgeführten Familienheimfahrten relevant?
Bring mir eine Fundstelle, dass der geldwerte Vorteil pauschal - i.S. von unabhängig von der Anzahl der tatsächlich mit dem Firmenfahrzeug durchgeführten Familienheimfahrten - ermittelt wird, und ich schließ mich Deiner Auffassung an.
Vorher aber nicht.
Vorwitzig schrieb:nein, das überzeugt mich nicht.
Denn wenn es so sein soll, dass die Familienheimfahrten pauschal ermittelt werden sollen (also pauschale Annahme, dass man mit dem Firmenfahrzeug ein die Woche nach Hause fährt), wieso ist in den Lohnsteuerhinweisen für den in Ansatz zu bringenden geldwerten Vorteil die Anzahl der durchgeführten Familienheimfahrten relevant?
Bring mir eine Fundstelle, dass der geldwerte Vorteil pauschal - i.S. von unabhängig von der Anzahl der tatsächlich mit dem Firmenfahrzeug durchgeführten Familienheimfahrten - ermittelt wird, und ich schließ mich Deiner Auffassung an.
Vorher aber nicht.
Hier ist die Fundstelle (bereits hier dargelegt)
§ 8 (2) S. 5 EStG
"Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu
einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme;"
Auf Deutsch:
1.
Pro einer Familienheimfahrt gilt 0,002%.
2. Dies gilt nicht für
diese Fahrt bei der
WK in Betracht käme. D.h., wenn nur eine Familienheimfahrt dann keine 0,002% keine WK für diese Fahrt aber WK für Unterkunft.
3.Werden mehrere (zum Bsp. 2) Heimfahrten pro Woche durchgeführt, dann gilt für jede Fahrt also zweimal 0,002%, ... Fahre ich also 2mal wöchentlich, dann eben bei 46 Wochen 46x2x0,002% von LPx.... Dann sind für diese Fahrten WK ansetzbar.
Der Gesetzgeber hat also m.E. nach damit zum Ausdruck gebracht, dass bei einer 1% Versteuerung bereits eine Familienheimfahrt enthalten ist, wenn eine DHHF vorliegt und nur eine Heimfahrt pro Woche durchgeführt wird.
Ich frage mich wirklich, ob das alle im FA verstehen? Aber das ist eine Unterstellung von mir.
Vielleicht habe aber ich, und dann auch Opa (er möge mir verzeihen), nicht Recht.
Deshalb finde ich dieses Forum interessant, wenn sich noch welche zu Wort melden.
Wir hatten die Diskussion schonmal im Steuernetz mit Uwe, der dies (die 0,002 % Regelung) auch genauso und sehr exakt dargelegt hatte. Falls ich es finde, verlinke ich es nochmal.
Viele grüße
Opa schrieb:Wir hatten die Diskussion schonmal im Steuernetz mit Uwe, der dies (die 0,002 % Regelung) auch genauso und sehr exakt dargelegt hatte. Falls ich es finde, verlinke ich es nochmal.
Viele grüße
Nur hat Uwe den gleichen Standpunkt wie Vorwitzig damals vetreten. Ob heute auch noch weiß ich nicht.
Deshalb wollte ich es ja hier nochmal ausdiskutiren.
Uwe hatte damals unsere Auffassung, wenn ich mich richtig erinnere. Ich hatte mich damals extra mal damit beschäftigt. Mal sehen, ob ich es finde.
Opa