Belgien
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16.02.2009, 10:44
Beitrag: #1
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Belgien
Hallo,
ich habe von einem Mandanten ein paar Zinsbescheinigungen samt Abschlagssteuer f�r die Einkommensteuererkl�rung seiner Tochter bekommen. Die Abschlagsteuer wollen sie zur�ckbekommen. Tochter lebt von Gehalt > T� 50 einer (nichtstaatlichen) Firma in Belgien. Tochter behauptet, ihr belgischer Stb h�tte ihr gesagt, das belgische Gehalt bleibe in D aufgrund � 50 d EStG komplett steuerfrei. Der BMF v. 21.07.05 sagt zu � 50d: " Bei Eink�nften N ... wird die unter Progressionsvorbehalt erfolgende Freistellung ... nur unter bestimmte Voraussetzungen gew�hrt." Also wird doch der Progressionsvorbehalt angewendet, oder gibt�s da noch eine spezielle Regelung? Gru� tosch |
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16.02.2009, 11:43
Beitrag: #2
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RE: Belgien
Ist sie in Deutschland unbeschr. ESt-pflichtig?
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16.02.2009, 12:44
Beitrag: #3
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RE: Belgien
Ja, Wohnsitz in D und in B
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16.02.2009, 13:09
Beitrag: #4
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RE: Belgien
Bin jetzt kein Spezialist bezgl. IStR.
� 50 d kommt doch nur bei beschr�nkt Stpfl. zur Anwendung. Da die T. unbeschr�nkt Stpfl. ist -> Prog-Vorbehalt � 32 b I Nr. 3 EStG. |
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16.02.2009, 15:57
Beitrag: #5
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RE: Belgien
Hab�s bef�rchtet.
Danke. |
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