Steuerberater

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Hallo,

ich habe von einem Mandanten ein paar Zinsbescheinigungen samt Abschlagssteuer f�r die Einkommensteuererkl�rung seiner Tochter bekommen. Die Abschlagsteuer wollen sie zur�ckbekommen.
Tochter lebt von Gehalt > T� 50 einer (nichtstaatlichen) Firma in Belgien.

Tochter behauptet, ihr belgischer Stb h�tte ihr gesagt, das belgische Gehalt bleibe in D aufgrund � 50 d EStG komplett steuerfrei.

Der BMF v. 21.07.05 sagt zu � 50d:

" Bei Eink�nften N ... wird die unter Progressionsvorbehalt erfolgende Freistellung ... nur unter bestimmte Voraussetzungen gew�hrt."

Also wird doch der Progressionsvorbehalt angewendet, oder gibt�s da noch eine spezielle Regelung?

Gru�

tosch
Ist sie in Deutschland unbeschr. ESt-pflichtig?
Ja, Wohnsitz in D und in B
Bin jetzt kein Spezialist bezgl. IStR.

� 50 d kommt doch nur bei beschr�nkt Stpfl. zur Anwendung.

Da die T. unbeschr�nkt Stpfl. ist -> Prog-Vorbehalt � 32 b I Nr. 3 EStG.
Hab�s bef�rchtet.

Danke.
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