16.02.2009, 10:44
Hallo,
ich habe von einem Mandanten ein paar Zinsbescheinigungen samt Abschlagssteuer f�r die Einkommensteuererkl�rung seiner Tochter bekommen. Die Abschlagsteuer wollen sie zur�ckbekommen.
Tochter lebt von Gehalt > T� 50 einer (nichtstaatlichen) Firma in Belgien.
Tochter behauptet, ihr belgischer Stb h�tte ihr gesagt, das belgische Gehalt bleibe in D aufgrund � 50 d EStG komplett steuerfrei.
Der BMF v. 21.07.05 sagt zu � 50d:
" Bei Eink�nften N ... wird die unter Progressionsvorbehalt erfolgende Freistellung ... nur unter bestimmte Voraussetzungen gew�hrt."
Also wird doch der Progressionsvorbehalt angewendet, oder gibt�s da noch eine spezielle Regelung?
Gru�
tosch
ich habe von einem Mandanten ein paar Zinsbescheinigungen samt Abschlagssteuer f�r die Einkommensteuererkl�rung seiner Tochter bekommen. Die Abschlagsteuer wollen sie zur�ckbekommen.
Tochter lebt von Gehalt > T� 50 einer (nichtstaatlichen) Firma in Belgien.
Tochter behauptet, ihr belgischer Stb h�tte ihr gesagt, das belgische Gehalt bleibe in D aufgrund � 50 d EStG komplett steuerfrei.
Der BMF v. 21.07.05 sagt zu � 50d:
" Bei Eink�nften N ... wird die unter Progressionsvorbehalt erfolgende Freistellung ... nur unter bestimmte Voraussetzungen gew�hrt."
Also wird doch der Progressionsvorbehalt angewendet, oder gibt�s da noch eine spezielle Regelung?
Gru�
tosch