DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
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08.07.2007, 22:33
Beitrag: #11
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Hans-Christian schrieb:Ich verstehe das so: Das steht zwar immer noch so in den Lohnsteuerhinweisen aus 2005, das steht aber im Widerspruch zu dem aktuellen Gesetzestext. Danach ist auf jeden Fall ein geldwerter Vorteil für die Familienheimfahrten - und zwar unabhängig davon, ob nun eine oder mehr in der Woche - in Ansatz zu bringen. Die Ausgangsfrage in diesem Thread würde ich dahingehend beantworten, dass die Ehefrau, wenn sie die Besuchsfahrt zu ihrem Mann mit einem eigenen Fahrzeug bzw. mit dem eigenen Fahrzeug des Ehemannes macht, die Fahrtkosten ganz normal absetzen kann, wenn es sich um die normalerweise anzuerkennende einmalige Fahrt handelt. Ob dem Urteil des Hess. FG so einfach gefolgt werden kann, insbes. ob sich das mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbaren läßt, der doch offensichtlich die Familienheimfahrten konkret erfaßt haben will (was im Übrigen auch dem BMF entspricht, denn warum sonst müssen für mehrere Familienheimfahrten mehrere "geldwerte Vorteile" in Ansatz gebracht werden, wenn das alles ohnehin pauschal gemeint sein soll?), weiss ich ja so nicht. Und das würde ich durchaus bis zum BFH durchfechten: Wenn der Ehemann statt mit dem Firmenwagen sein eigenes Fahrzeug für die Familienheimfahrten benutzen würde, ist keine Rechtfertigung dafür da, hier einen geldwerten Vorteil zu erfassen. Der Werbungskostenabzug ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 9 II 9 zuzulassen. Wenn die Ehefrau statt der Familienheimfahrt eine Besuchsfahrt mit dem eigenen Wagen macht, gilt das gleiche. Beste Grüße Vorwitzig |
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09.07.2007, 09:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2007 09:23 von Hans-Christian.)
Beitrag: #12
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:...Sehe ich nicht so. § 8 (2) S. 5 EStG "Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme;" Vorwitzig schrieb:Wenn der Ehemann statt mit dem Firmenwagen sein eigenes Fahrzeug für die Familienheimfahrten benutzen würde, ist keine Rechtfertigung dafür da, hier einen geldwerten Vorteil zu erfassen. Der Werbungskostenabzug ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 9 II 9 zuzulassen. Wenn die Ehefrau statt der Familienheimfahrt eine Besuchsfahrt mit dem eigenen Wagen macht, gilt das gleiche. Bitte jetzt nicht verkomplizieren. Die Ausgangssituation ist, es steht ein Firmenfahrzeug zur Verfügung. Wie soll das gehen bei DHHF, er läßt das Firmenfahrzeug, dass er am Zweitwohnsitz für die DR benötigt, wo stehen und fährt mit dem Privatfahrzeug? Beim AG? In der Zweitwohnung? Beim Lebensmittelpunkt? Also, das geht nicht. Also was bleibt? Bei einer wöchentlichen Heimfahrt: 1. Keine Versteuerung mit 0,002% 2. Keine WK für die Fahrtkosten Familienheimfahrt. Offen: umgekehrte Heimfahrt als WK möglich? Nein, da ja keine WK möglich beim AN. Bei mehreren Familienheimfahrten: 1.Versteuerung mit 0,002% für jede Fahrt. 2.WK Familienheimfahrten möglich. 3.WK bei umgekehrte Heimfahrt möglich. 4. Keine Unterkunftskosten der DHHF möglich. Hoffe auf rege Diskussion. mfg Dr. H.C. Freak |
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09.07.2007, 10:38
Beitrag: #13
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Hallo
Kann mich nur nochmal anschließen. Vorwitzig bringt m.E. hier die Familienheimfahrten im Rahmen der DHF mit der Entfpsch. bei tgl. Fahrt etwas durcheinander. Zitat:Das steht zwar immer noch so in den Lohnsteuerhinweisen aus 2005, das steht aber im Widerspruch zu dem aktuellen Gesetzestext. Danach ist auf jeden Fall ein geldwerter Vorteil für die Familienheimfahrten - und zwar unabhängig davon, ob nun eine oder mehr in der Woche - in Ansatz zu bringen.Welcher aktuelle Gesetzestext? Das BMF zur Entfpsch. ab 2007 widerspricht hier nicht. Die LStR sind nicht geändert. Ich kann die Darlegung nicht nachvollziehen. Viele Grüße |
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09.07.2007, 11:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2007 11:56 von Vorwitzig.)
Beitrag: #14
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
8 (2) S. 5 EStG
"Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme;" Der Werbungskostenabzug für die Familienheimfahrten mit einem Firmenfahrzeug ist aber ausgeschlossen, s. den neu eingefügten § 9 II 9 EStG. Auch für die einmal wöchentlich vorgenommene Familienheimfahrt kommt deshalb ein Abzug wie WK gem. § 9 II nicht in Betracht. Deshalb m.E. zwingende Folge: geldwerter Vorteil Beste Grüße Vorwitzig |
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09.07.2007, 12:16
Beitrag: #15
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Hans-Christian schrieb:Bitte jetzt nicht verkomplizieren. Die Ausgangssituation ist, es steht ein Firmenfahrzeug zur Verfügung. Wieso geht das nicht. Was ist, wenn der AN auch einen Privatwagen hat. Kann er doch haben? Und wenn er mit dem eigenen Fahrzeug seine Familienheimfahrten macht, warum soll dann ein geldwerter Vorteil in Ansatz zu bringen sein? Das Gesetz schreibt in § 9 II 9 übrigens auch nicht, dass bei Besitz eines Firmenfahrzeugs ein WK-Abzug nicht möglich ist, sondern dass ein WK-Abzug dann ausscheidet, wenn die Familienheimfahrten mit dem Firmenwagen gemacht werden. Das ist ein Unterschied. Somit WK-Abzug, soweit AN ein eigenes Fahrzeug für die wöchentliche Familienheimfahrt benutzt. Und ebenso WK-Abzug wenn statt dessen die Ehefrau mit einem eigenen Fahrzeug (des AN) die Besuchsfahrt durchführt. Beste Grüße Vorwitzig |
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09.07.2007, 12:55
Beitrag: #16
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Also nochmal langsam.
Im § 9 (2) S.9. steht: "Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt." Also damit unstrittig keine Werbungskosten (wenn erfahren würde). Wenn jetzt jedoch die EF zum Arbeitsort des EM fährt, können es auch keine Werbungskosten sein, da es beim EM keine wären, denn es wird ihm ein Fahrzeug für die Fahrten überlassen (ob er es nutzt oder nicht). Wie Sie jetzt zu einer anderen Meinung kommen, und was die 1% Regelung hiermit zu tun haben soll, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Viele Grüße |
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09.07.2007, 13:27
Beitrag: #17
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Opa schrieb:Also nochmal langsam. wieso 1 % Regelung? Ich rede von § 8 II 5 EStG und § 9 II 9 EStG. Hat meines Wissens überhaupt nichts mit der 1 % Regelung zu tun. Die Familienheimfahrten sind nur dann nicht abziehbar, wenn sie mit dem Firmenwagen durchgeführt werden. Sonst ja. Wenn also der Mann oder die Frau mit eigenem Wagen die Familienheimfahrten durchführen, sind diese abziehbar (jedenfalls ein Mal wöchentlich). Beste Grüße Vorwitzig |
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09.07.2007, 13:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2007 13:46 von Opa.)
Beitrag: #18
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Zitat:wieso 1 % Regelung?Wurde m.E. von ihnen ins Spiel gebracht. Zitat:Die Familienheimfahrten sind nur dann nicht abziehbar, wenn sie mit dem Firmenwagen durchgeführt werden.Nein, wenn ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, was hier der Fall ist. Zitat:Wenn also der Mann oder die Frau mit eigenem Wagen die Familienheimfahrten durchführen, sind diese abziehbar (jedenfalls ein Mal wöchentlich).Eben nicht, denn nur wenn es WK wären. Sind es aber nicht, da ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird (s.o.). Viele Grüße |
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09.07.2007, 14:22
Beitrag: #19
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Opa schrieb:Nein, wenn ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, was hier der Fall ist. Wo steht das? Beste Grüße Vorwitzig |
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09.07.2007, 14:28
Beitrag: #20
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Im von Ihnen erwähnten und von mir zitierten § 9 (2) S. 9 EStG
siehe oben |
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