Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
der Obligo-Erlass
24.04.2008, 08:06
Beitrag: #11
RE: der Obligo-Erlass
Huhu :-)

Bist du mitglied im Steuerberaterverband?

Dann w�rde ich da mal anrufen und bitten dir das Teil zu Faxen ... die haben das bestimmt:-)

Gru�, Jive
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.04.2008, 08:21
Beitrag: #12
RE: der Obligo-Erlass
Guten Morgen!

Also, unser SIB schweigt sich dazu auch aus.

Seit ihr sicher, dass das Datum stimmt? Denn im BStBl 1974 finde ich es auch nicht.

Bleibe aber dran; zur Not schreib ich es schnell selber Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.04.2008, 09:13
Beitrag: #13
Entwarnung.... !!!!!
Ich habs! *jubel*

Ist ein BFH-Urteil vom 27.4.1965 Az. I 324/62 (SIS 65 02 32). *schwitz*

Euch vielen Dank!

Viele Gr��e von der Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.04.2008, 09:46
Beitrag: #14
RE: der Obligo-Erlass
Normgeber: Finanzministerium Baden-W�rttemberg
Vorschrift: VV BW FinMin 1974-04-29 S 2170 A-10/69
Fassung vom: 29.04.1974
G�ltig ab: 29.04.1974

------------

R�ckstellungen f�r Wechselobligo und Wertberichtigungen f�r Forderungen;

Anwendung der Grunds�tze des BFH-Urteils vom 19. Dezember 1972 (BStBl 1973 II S. 218) zur sog. "Aufhellungstheorie"

"Zur Anwendung der "Aufhellungstheorie" bei R�ckstellungen f�r das Wechselobligo aus am Bilanzstichtag weitergegebenen, aber noch nicht eingel�sten Kundenwechseln und bei Wertberichtigungen f�r Forderungsausf�lle wird wie folgt Stellung genommen:

1. R�ckstellungen f�r Wechselobligo
Steuerpflichtige, die Kundenwechsel weitergegeben haben, k�nnen wegen des am Bilanzstichtag vorhandenen Risikos aus den weitergegebenen, noch nicht eingel�sten Kundenwechseln (Wechselobligo) Einzelr�ckstellungen oder f�r die bei den Einzelr�ckstellungen nicht ber�cksichtigten Kundenwechsel eine Pauschalr�ckstellung bilden. Ma�gebend f�r die H�he der R�ckstellungen sind die Verh�ltnisse am Bilanzstichtag. Dabei sind alle bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingetretenen oder bekannt gewordenen Umst�nde zu ber�cksichtigen, die R�ckschl�sse auf die Bonit�t der Kundenwechsel am Bilanzstichtag zulassen (wertaufhellende Tatsachen). Eine wertaufhellende Tatsache liegt grunds�tzlich auch dann vor, wenn ein Wechsel bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingel�st worden ist.
Eine Einzelr�ckstellung kann daher f�r am Bilanzstichtag weitergegebene, aber bis zur Bilanzaufstellung eingel�ste Kundenwechsel regelm��ig nicht gebildet werden. Die Bildung einer Einzelr�ckstellung f�r das Wechselobligo aus einem am Bilanzstichtag weitergegebenen Kundenwechsel wird durch seine Einl�sung bis zur Aufstellung der Bilanz nur dann nicht ber�hrt, wenn die Einl�sung des Wechsels auf Umst�nden beruht, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind (wertbeeinflussende Tatsachen).
Bei der Pauschalr�ckstellung ist der f�r das Wechselobligo ma�gebliche Vomhundertsatz in der Regel nach den betrieblichen Erfahrungen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre zu ermitteln. Die H�he der Pauschalr�ckstellung ergibt sich aus der Anwendung dieses Vomhundertsatzes auf den Nennbetrag der bis zum Bilanzstichtag weitergegebenen Kundenwechsel, f�r die das Pauschalverfahren angewendet wird. Sind alle weitergegebenen Kundenwechsel, f�r die eine Pauschalr�ckstellung gebildet werden soll, im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung eingel�st worden, so scheidet die Bildung einer Pauschalr�ckstellung aus. Sind die weitergegebenen Kundenwechsel im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung nur zum Teil eingel�st worden, so darf die R�ckstellung die Gesamtsumme der bei Bilanzaufstellung noch nicht eingel�sten Kundenwechsel nicht �bersteigen.
Beispiel:


Gesamtbetrag der am Bilanzstichtag weitergegebenen Wechsel, f�r die das Pauschalverfahren angewendet wird 1 000 000 DM Ma�geblicher Vomhundertsatz 3 v.H. Pauschalr�ckstellung rechnerisch 30 000 DM Noch vorhandene Gesamtsumme der Wechsel bei Bilanzaufstellung 25 000 DM Zul�ssige Pauschalr�ckstellung in der Steuerbilanz 25 000 DM
2. Wertberichtigungen f�r Forderungen
Die Grunds�tze unter 1 sind bei der Bildung oder Erh�hung von Einzelwertberichtigungen und von Pauschalwertberichtigungen f�r Forderungen, soweit dadurch das reine Ausfallrisiko ber�cksichtigt wird, entsprechend anzuwenden.
Dieser Erla� ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbeh�rden der anderen L�nder".

----------------


Bitte sch�n, gutes altes Juris packts!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.04.2008, 09:54
Beitrag: #15
RE: der Obligo-Erlass
uiiiii, - DANKE!

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.04.2008, 12:28
Beitrag: #16
RE: der Obligo-Erlass
Hallo,

ich biete dazu auch noch was:

BFH-Urteil vom 27.2.1981 (III R 97/78) BStBl. 1981 II S. 562

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.04.2008, 12:38
Beitrag: #17
RE: der Obligo-Erlass
Jepp., - zu dem Thema gibt es �ber 20 BFH-Entscheidungen, die kreuzweise aufeinander Bezug nehmen.

Dass ich den bl�den Erlass nicht gefunden hatte, lag daran, dass ich mir eingebildet hatte, er w�re vom BMF.... Sad

Und in der SIS fangen die FinMin-Verf�gungen f�r BaW� erst Anfang der 80-er an... *grummel*

Zusammen mit dem Urteil aus 1965 hab� ich genau, was ich so verzweifelt gesucht hatte....

LG, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation