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Nie�brauch
19.03.2008, 00:08
Beitrag: #11
RE: Nie�brauch
Die existenzsicherde Wirtschaftseinheit kann auch "verlagert" werden, wenn zB vom Verkaufserl�s ein anderes Haus gekauft wird o�.

Wenn aber zu bef�rchten ist, dass der Vater in ein Pflegeheim muss, macht die Vereinbarung einer DauLa nicht viel Sinn.

Notare vereinbaren hier zwar gerne, dass die DauLa nur bis Pflegestufe II gezahlt werden muss, aber mE ist diese Formulierung im Ernstfall nicht haltbar.

Wenn 1993 bei der Schenkung nichts gestaltet wurde, und alles den "normalen" Weg lief, wurde die Steuer auf den Nie�brauch gestundet und dann abgel�st, wenn denn �berhaupt damals ein Schenkungssteuerbescheid erlassen wurde.

Damals galt aber noch das alte ErbStG, da war der FB Eltern-Kind nur 90.000 DM. Ist also schon m�glich, dass damals Schenkungssteuer anfiel. Kannst Du ganz leicht berechnen, wenn Du Einheitswertbescheide hast, damals wurde noch nach denen bewertet.

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LG
Clematis
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19.03.2008, 00:19
Beitrag: #12
RE: Nie�brauch
Hallo,


ja das mit der sozusagen neuen existenzsicherden Wirtschaftseinheit war mir bekannt, aber ist jetzt in diesem Fall nicht so. Das Geld aus dem Verkauf steht der Tochter zur Verf�gung, diese will damit die Eltern "unterst�tzen" durch freigiebige Zuwendungen...

Die Tochter sagt dass damals nichts "vom FA angefordert wurde"... Letztendlich m�chte ich nat�rlich auch nicht beim FA mich erkundigen und nachfragen...

Hier kann ich wohl nur hellsehen und die Mandanten auf eventuelle Folgen hinweisen...
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19.03.2008, 10:13
Beitrag: #13
RE: Nie�brauch
auch wenn es hier nicht relevant ist. � 10 I Nr. 1a EStG wurde ab 2008 v�llig unbemerkt ge�ndert:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__10.html

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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19.03.2008, 10:17
Beitrag: #14
RE: Nie�brauch
Hallo,


ich denke ich habe des R�tsels L�sung.

Das Geb�ude geh�rte den beiden Eltern zu je 1/2.

Einheitswert war 97.500,00.

Somit d�rfte ja in keinem Fall bei einem Freibetrag von Euro 90.000,00 pro Elternteil Steuer angefallen sein, egal wie der Nie�brauch damals behandelt wurde...
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19.03.2008, 10:21
Beitrag: #15
RE: Nie�brauch
Vorwitzig schrieb:auch wenn es hier nicht relevant ist. � 10 I Nr. 1a EStG wurde ab 2008 v�llig unbemerkt ge�ndert:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__10.html

Nein, nicht v�llig unbemerkt....*w�rg*

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LG
Clematis
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19.03.2008, 10:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2008 10:23 von Clematis.)
Beitrag: #16
RE: Nie�brauch
PiranhaVS schrieb:Hallo,


ich denke ich habe des R�tsels L�sung.

Das Geb�ude geh�rte den beiden Eltern zu je 1/2.

Einheitswert war 97.500,00.

Somit d�rfte ja in keinem Fall bei einem Freibetrag von Euro 90.000,00 pro Elternteil Steuer angefallen sein, egal wie der Nie�brauch damals behandelt wurde...

Dann war der massgebliche Wert 140% davon, also 136.500.

Und nicht 90.000 Euro, sondern 90.000 DM!

-----------------
LG
Clematis
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19.03.2008, 10:30
Beitrag: #17
RE: Nie�brauch
Ohmann die vielen Jahre und Zahlen und W�hrungen... :-)

Also der EW war nat�rlich 97.500,00 D M x 1,4 = 136.500,00 D M : 2 = 68.250,00 DM

Somit reichen die FB pro Elternteil 90.000,00 DM x 2 = 180.000,00 DM aus :-)
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19.03.2008, 10:33
Beitrag: #18
RE: Nie�brauch
auch wenn es hier nicht relevant ist. � 10 I Nr. 1a EStG wurde ab 2008 v�llig unbemerkt ge�ndert:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__10.html


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Ja, in einer Fortbildung wird das Stuttgarter Modell derart umgestaltet, dass nun vermehrt Ver���erungsrenten auftauchen werden anstatt Versorgungsrenten.

Ver�u�erungsrenten "ohne Ber�cksichtigung famili�rer Beziehungen und wie unter fremden Dritten".

Weiterhin bleibt dann die R�ckvermietung des �bertragenen Geb�udes o.�.
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19.03.2008, 10:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2008 10:46 von PiranhaVS.)
Beitrag: #19
RE: Nie�brauch
F�r alle die es interessiert, hier ein interessanter Aufsatz, der Licht in�s Dunkel bringt :-)
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02.04.2008, 13:47
Beitrag: #20
RE: Nie�brauch
Hallo zusammen :-)

Nun also mein erster Post in diesem Forum:

Ich habe derzeit mit einem �hnlichen Fall zu k�mpfen ..allerdings erfolgt die Abl�sung des Niebrauchrechtes entgeltlich gegen Rente.

Ich habe diesen Fall f�r mich wie folgt gel�st:

Die unentgeltliche Abl�sung f�hrt zu einer Schenkung.. wie sie oben auch schon dargestellt haben.

Eine Einmalzahlung m�sste m.E. eine nicht steuerbare Verm�gensumschichtung auf privater Ebene sein.

Bei Rentenzahlung muss der in der Rente enthaltene Zinsanteil vom Empf�nger versteuert werden... die Zinsen w�ren Werbungskosten...
die sich m.E. allerdings wegen dem Verkauf nicht auswirken.

Versorgungleistungen sind ja wegen dem JStG 2008 leider nicht mehr gegeben.

liebe Gr��e, Jive
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