Steuerberater

Normale Version: Nie�brauch
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Hallo,


habe heute einen / meinen ersten Nie�brauchsfall erhalten und stehe nun etwas auf dem Schlauch.

Vater und Mutter �bergeben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge das eigengenutzte Haus an die Tochter.

Die Tochter r�umt dern Eltern als Gesamtberechtigte an dem �bertragenen Haus ein lebensl�ngliches, unentgeltliches Nie�brauchsrecht ein.

Die Eltern tragen die Lasten des Hauses.

Der Jahreswert des Nie�brauchsrechts wird in der Urkunde auf 12.000,00 DM festgelegt.

Zahlungen (Leibrente oder dauernde Last) fliessen von Tochter an Eltern (da unentgeltlich) nicht.

Der Wert des �bertragenen Grundst�cks liegt laut Urkunde bei 300.000,00 DM.

Tochter kommt zu mir:

Das Haus soll ver�u�ert werden, da die Eltern in ein betreutes Wohnen ziehen wollen.

Klar (nach meiner Meinung) ist, dass das Nie�brauchsrecht erstmal gel�scht werden muss, denn sonst kann das Haus nur mit dem Nie�brauchsrecht ver�u�ert werden.

Jetzt aber die entscheidende Frage:

Hat der Wegfall / Verzicht des Nie�brauchs f�r Tochter oder Eltern eine Auswirkung ?

Privates Ver�u�erungsgesch�ft ist ausgeschlossen, da Frist schon lange �berschritten.

Vieleicht hatte jemand schonmal so einen Fall. Bei uns ist dieses Thema leider nicht "t�glich Brot" :-(
Was soll denn nach Verkauf des Hauses geschehen. Erhalten die Eltern eine Rentenzahlung daf�r, dass sie auf das Nie�brauchsrecht verzichten (quasi als Austausch)?
Der Nie�brauch muss gel�scht werden, richtig soweit.

Aber Achtung, uU kann der Nie�brauchsverzicht zu einer neuen Schenkung f�hren, je nachdem, wie der NB bei der uspr�nglichen Schenkung des Hauses angesetzt wurde.

Hier gibts drei M�glichkeiten:
Der Nie�brauch wurde bewertet und direkt entgegen � 25 ErbStG vom Wert des Objektes abgezogen: Nie�brauchsverzicht = neue Schenkung, evtl wird mit urspr Schenkung zusammengerechnet, 10-Jahres-Frist!
Der Nie�brauch blieb nach � 25 ErbSt ohne Ansatz, die Steuer auf den Nie�brauch wurde gestundet, die gestundete Steuer NICHT abgel�st: Die Stundung endet, die gestundete Steuer wird f�llig
ODER die gestundete Steuer wurde abgel�st: Nix passiert.

So, nun kann uU der Nie�brauch auch gegen eine Dauernde Last abgel�st werden. Dann w�re uU die Dauernde Last als Sonderausgabe abzugsf�hig.

Das waren die Auswirkungen grob dargestellt...
Feinheiten liefere ich jederzeit nach, wenn Interesse besteht!
Hallo Clemantis,


erstmal vielen Dank f�r�s auf die Spr�nge helfen und Deine ausf�hrliche Antwort.

Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass dies kein ESt-Problem ist sondern lediglich die Schenkungssteuer betrifft ?

Die �bergabe war in 1993 und dann h�tten wir f�r den ung�nstigsten Fall ja auch wieder neue Freibetr�ge bei der Schenkungsteuer.

D.h. ich m�sste eigentlich mich erstmal schlau machen wie das unter Gesichtspunkten der Schekungsteuer in 1993 geregelt wurde und danach eventuell pr�fen ob das in 2008 eine neue Schenkung darstellt und vor allen Dingen wie hoch dieser Wert ist. Ich vermute jedoch dass wir da weit unterhalb der Freibetr�ge liegen kenne aber eventuelle weitere Schenkungen nicht.
Nein, in der ESt hast Du kein Problem, uU nur einen Vorteil, n�mlich die Steuerliche Absetzbarkeit einer Dauernden Last, sollte denn eine vereinbart werden.

Ob weitere Schenkungen vorliegen, und wie die Sache 1993 gehandhabt wurde, m�sstest Du herausfinden, nicht dass dann pl�tzlich Schenkungssteuererkl�rungen angefordert werden...das ist bei �Berrtagungen Eltern-Kind immer ein schlechtes Zeichen...*grins*

Hier kommt aber auf die Eink�nftesituation der Eltern und der Tochter an, ob das Sinn macht, und ob das gestaltbar ist.
Nein, d.L. oder Leibrente wurde keine vereinbart. Ehrlicherweise war dies auch das was mich �berhauot verwirrt hat, denn so kenne ich die Gestaltung als "Stuttgarter Modell".

Da es 1993 nicht vereinbart wurde und nun ja verkauft werden soll habe ich hier auch keinen Vorteil zu erwarten.

D.h. ich werde heute abend mir einmal anh�ren was die Stpfl. mir zu der damaligen Schenkungssteuerlichen Behandlung zu sagen haben...

Vielen Dank nochmals !!!!!!!!!!!
Nein, da hast Du was falsch verstanden.

Der Nie�brauch ist ja ein Recht der Eltern, und dieses Recht kann jetzt gegen Gew�hrung einer Dauernden Last abgel�st werden, es wird also Nie�brauch gegen Dauernde Last getauscht!
Hallo,


achso, nein ich denke an sowas ist nicht gedacht bzw. stand nie zur Debatte.

Die Eltern gehen aus, ein Verzicht auf den Nie�brauch / L�schung muss get�tigt werden und dann soll das Haus verkauft werden...

Aber das werde ich heute abend dann rauskitzeln :-)

Danke nochmals f�r alles...
@ Kiharu

Hallo und sorry, ich habe deinen Beitrag schlicht und einfach beim ersten mal �berlesen und nur den Beitrag von Clemantis gesehen.

Erst beim zweiten mal den Thread durchsehen habe ich es gesehn, war nicht b�se gemeint :-)

Also, es soll eigentlich nichts passieren. Die Eltern verzichten auf das Nie�brauchsrecht unentgeltlich.

Es soll keine Zahlung oder Versorgungsleistung hierf�r geben...
Hallo zusammen,


hatte heute abend die Sitzung und deshab neuere Info�s:


Also, das Nie�brauchsrecht soll vor dem Verkauf gel�scht werden, denn sonst w�rde sich ja kein K�ufer finden.


Meiner Meinung nach ist es kein Fall einer Versorgungsrente (egal ob in Form dauernde Last oder Leibrente) m�glich, da keine existenzsichernde Wirtschaftseinheit erworben wurde (das Geb�ude wird ja verkauft), welche zur Zahlung der Versorgungsrente ausreicht. Hierzu passt auch ein Urteil FG Hamburg Urteil vom 16.12.2004 - VI 252/02.

Aus diesem Grund handelt es sich meiner Meinung nach um eine nicht zu ber�cksichtigende private Unterhaltsrente.

Meine Idee war es die Abl�sung des Nie�brauches unentgeltlich zu vereinbaren und keine Leibrente / dauernde Last zu vereinbaren.

Mein Hintergedanke hierbei: Der Vater ist relativ krank und es besteht die Gefahr dass dieser in den n�chsten Monaten in ein Pflegeheim muss. In diesem Fall w�rde die Leibrente / dauernde Last sicherlich in voller H�he an die zust�ndige Stelle flie�en.

Unbekannt ist momentan noch wie der Nie�brauch im Jahre 1993 bei der Schenkungsteuer angesetzt wurde.

Ich denke hier handelt es sich nun in 2008 um eine weitere Schenkung und im schlimmsten Fall k�nnte der Kapitalwert des Nie�brauches "geschenkt werden". In Anbetracht der hohen Freibetr�ge zwischen Eltern und Kind und der Tatsache, dass es sonst innerhalb der letzten 10 Jahre keine Schenkungen gab denke ich dass hieraus keine die Freibetr�ge �bersteigende Schenkung vorliegt (Nie�brauchswert wurde in der Urkunde mit 12000,00 DM Jahreswert festgelegt).

Ich hoffe ich liege mit meinen Gedanken richtig... W�rde mich auf jeden Fall �ber jedn Kommentar freuen :-)
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