Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Grunderwerbsteuer - Fristberechnung nach § 5 III
05.07.2019, 17:50
Beitrag: #1
Grunderwerbsteuer - Fristberechnung nach § 5 III
A hat 2014 in GmbH & Co. KG Grundbesitz eingebracht; Steuerfreiheit nach § 5 Abs. 1 GrEStG. Jetzt ist Formwechsel in GmbH gewünscht. Gefahr nach BFH DStR 2014, 141 bzgl. § 5 Abs. 3 bei heterogenem Formwechsel wurde erkannt.

Frage ist die Fristberechnung. Kommentare machen hier viel Copy/Paste. Aber immerhin konnte ich folgendes finden:

Beginn der Frist ist der Zeitpunkt, in dem der Grunderwerbsteuertatbestand, der freigestellt, die Grunderwerbsteuer auslösen würde. Da es sich bei der Einbringung in GmbH & Co. KG um einen Vorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 handelt, beginnt die Frist also mit Abschluss des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts.

Die Frist endet, wenn sich der Anteil am Gesamthandsvermögen "vermindert" - oder eben das "Gesamthandvermögen" zu existieren aufhört wie beim heterogenen Formwechsel. Für die Beendigung ist die tatsächliche Einschränkung maßgeblich - das bedeutet also die Eintragung des Formwechsels im Handelsregister; schuldrechtliche Vereinbarungen genügen nicht (Boruttau, § 5 Rn. 123 mwN).

Ferner ist auch nach dem derzeitigen Stand des RefE hier nicht mit Problemen zu rechnen. Denn gemäß Art. 19 Nr. 10 RefE, dort § 23 Abs. 24 RefE, ist die neue Zehnjahresfrist nicht anzuwenden, wenn die Fünfjahresfrist zum 31.12.2019 abgelaufen ist.

Ist das so richtig?

Ergänzung: Wenn einmal ein Fall des § 5 Abs. 3 vorliegt - dann wird doch die Steuer erhoben zum Steuersatz und mit der Bewertung, die in dem Zeitpunkt galt, als der Tatbestand nach § 1 I Nr. 1 verwirklicht wurde (§ 175 AO)?

Danke für alle Antworten.
Gruß
Micha79
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.07.2019, 12:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2019 12:44 von Kiharu.)
Beitrag: #2
RE: Grunderwerbsteuer - Fristberechnung nach § 5 III
Sehe ich genauso wie du. https://www.bundesfinanzministerium.de/C...onFile&v=2

Dort Tz 7.3.2.2 und 9

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation