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Verrechnung Erstattung
06.07.2016, 18:54
Beitrag: #1
Verrechnung Erstattung
Habe einen geänderten Bescheid nach Einspruch bekommen von VZ 2013. Soweit gut. Aber diese Erstattung wurde jedoch verrechnet mit ESt. bzw. Soli für den VZ 2014.

Nur! Für 2014 wurde bisher weder eine Erklärung eingereicht, noch besteht ein geschätzter Bescheid oder sonst etwas. Jedes Jahr (und auch für 2014) wird sich definitiv eine Erstattung ergeben.

Soll das ein Druckmittel sein endlich die Erklärung 2014 einzureichen, um dann die Erstattung 2013 u. 14 zusammen vorzunehmen. Gibt es dafür eine rechtl. Grundlage?
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06.07.2016, 21:38
Beitrag: #2
RE: Verrechnung Erstattung
Sowas gibt's natürlich nicht.

Da würde ich mal anrufen, vlt gibt es einen Bescheid, der nicht bekanntgegeben war oder deine Mandanten haben dir nichts gesagt.
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07.07.2016, 10:16
Beitrag: #3
RE: Verrechnung Erstattung
...oder einen aälteren Bescheid (2012? Erstbescheid 2013?), in dem die Vorauszahlungen festgesetzt wurden.

In der Praxis muss man sich oft durch irgendwelche alten Bescheide wühlen, um zur Erkenntnis zu gelangen. Ich habe mir deshalb angewöhnt, die Vorauszahlungen zu notieren. Bei DATEV gibt es dafür sogar einen Programmpunkt für.

®
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07.07.2016, 13:40
Beitrag: #4
RE: Verrechnung Erstattung
Nein, 11, 12 usw. sind bestandskräftig. Keine Vorauszahlungen.

Werd mal anfragen, was das soll.
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07.07.2016, 16:48
Beitrag: #5
RE: Verrechnung Erstattung
(07.07.2016 13:40)Opa schrieb:  Keine Vorauszahlungen.

Du meinst: "Keine Festsetzung von Vorauszahlung auf dem Papier."

Da musst du vielleicht noch weiter zurück.

Bin auf das Ergebnis des Telefonats gespannt.

®
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02.08.2016, 16:04
Beitrag: #6
RE: Verrechnung Erstattung
Geschätzter Bescheid 2014 ist direkt an Mandanten rausgegangen. Mit Datum 01.07., heute schickt er den Bescheid mir. SadSad
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03.08.2016, 16:37
Beitrag: #7
RE: Verrechnung Erstattung
Hoffentlich wenigstens unter VdN?

Gesendet von meinem Passport mit Tapatalk

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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03.08.2016, 21:22
Beitrag: #8
Verrechnung Erstattung
Allgemeine Zustellvollmacht? Ggf erst Bekanntgabe bei tatsächlicher Übersendung an den Berater, also läuft ggf die Einspruchsfrist noch? Zur Not Wiedereinsetzung?
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04.08.2016, 13:31
Beitrag: #9
RE: Verrechnung Erstattung
VdN war gegeben, habe sofort Einspruch eingelegt (vorletzter Tag) und auf Zustellvollmacht hingewiesen. So was macht mich wahnsinnig.
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05.08.2016, 15:37
Beitrag: #10
RE: Verrechnung Erstattung
(04.08.2016 13:31)Opa schrieb:  VdN war gegeben, habe sofort Einspruch eingelegt (vorletzter Tag) und auf Zustellvollmacht hingewiesen. So was macht mich wahnsinnig.

Wieso Einspruch? Der Bescheid ist doch noch nicht mal bekanntgegeben.

Ciao Dragon
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