Habe einen geänderten Bescheid nach Einspruch bekommen von VZ 2013. Soweit gut. Aber diese Erstattung wurde jedoch verrechnet mit ESt. bzw. Soli für den VZ 2014.
Nur! Für 2014 wurde bisher weder eine Erklärung eingereicht, noch besteht ein geschätzter Bescheid oder sonst etwas. Jedes Jahr (und auch für 2014) wird sich definitiv eine Erstattung ergeben.
Soll das ein Druckmittel sein endlich die Erklärung 2014 einzureichen, um dann die Erstattung 2013 u. 14 zusammen vorzunehmen. Gibt es dafür eine rechtl. Grundlage?
Sowas gibt's natürlich nicht.
Da würde ich mal anrufen, vlt gibt es einen Bescheid, der nicht bekanntgegeben war oder deine Mandanten haben dir nichts gesagt.
...oder einen aälteren Bescheid (2012? Erstbescheid 2013?), in dem die Vorauszahlungen festgesetzt wurden.
In der Praxis muss man sich oft durch irgendwelche alten Bescheide wühlen, um zur Erkenntnis zu gelangen. Ich habe mir deshalb angewöhnt, die Vorauszahlungen zu notieren. Bei DATEV gibt es dafür sogar einen Programmpunkt für.
Nein, 11, 12 usw. sind bestandskräftig. Keine Vorauszahlungen.
Werd mal anfragen, was das soll.
(07.07.2016 13:40)Opa schrieb: [ -> ]Keine Vorauszahlungen.
Du meinst: "Keine Festsetzung von Vorauszahlung auf dem Papier."
Da musst du vielleicht noch weiter zurück.
Bin auf das Ergebnis des Telefonats gespannt.
Geschätzter Bescheid 2014 ist direkt an Mandanten rausgegangen. Mit Datum 01.07., heute schickt er den Bescheid mir.


Hoffentlich wenigstens unter VdN?
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Allgemeine Zustellvollmacht? Ggf erst Bekanntgabe bei tatsächlicher Übersendung an den Berater, also läuft ggf die Einspruchsfrist noch? Zur Not Wiedereinsetzung?
VdN war gegeben, habe sofort Einspruch eingelegt (vorletzter Tag) und auf Zustellvollmacht hingewiesen. So was macht mich wahnsinnig.
(04.08.2016 13:31)Opa schrieb: [ -> ]VdN war gegeben, habe sofort Einspruch eingelegt (vorletzter Tag) und auf Zustellvollmacht hingewiesen. So was macht mich wahnsinnig.
Wieso Einspruch? Der Bescheid ist doch noch nicht mal bekanntgegeben.