05.08.2016, 16:58
Obacht. Geht ein Bescheid dem Stpfl unmittelbar zu und hätte dieser dem Berater übersandt werden müssen, dann gilt der Bescheid mit tatsächlichem Zugang an den Berater als bekanntgegeben; die Einspruchsfrist beginnt dann mit Ablauf des Tages des tatsächlichen Zugangs beim Berater an.