das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
|
25.07.2015, 10:23
Beitrag: #381
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Man kann nicht die Einführung einer neuen Bearbeitungsweise mit der Begründung blockieren, dass sich eh nicht alle dran halten. Die Menschen sind nun mal unterschiedlich. Es gibt unterschiedlich qualifizierte in jeder Berufsgruppe, natürlich auch im Beamtentum. Vor RMS war es Zufall, ob die Erklärung durch einen besser Qualifizierten bearbeitet wurde oder nicht. RMS ist unabhängig und prüft alle Fälle gleich. Nun gut, nun kann man natürlich wieder behaupten, man kenne jemanden, der die Hinweise nicht wie gewollt bearbeiten würde, warum auch immer. Aber da drehen wir uns im Kreis...... |
|||
25.07.2015, 14:43
Beitrag: #382
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich glaube Petz, wir haben ein wenig an einander vorbei geredet!
Grundsätzlich halte ich das RMS für sinnvoll! Auch als Bpler habe ich immer wieder Hinweise gehabt, bei denen ich sagen muss, hätte ich selbst nicht erkannt oder berücksichtigt! Die Krux dabei ist, dass -zumindest bei uns in Bayern- das RMS als teilweise allein selig machen angesehen wird ..von den Amtsprüfern und der Führung! Ich habe mehrere SL-Kollegen im Innendienst in verschiedenen Ämtern, bei denen die Parole ausgegeben wurde, dass Amtsprüfer, die zu Recht von der Erklärung abweichen (teilweise mit Steuer im vierstelligen Bereich!) zu rüffeln sind, wenn das RMS hier ja gar nicht angeschlagen hat! Ich sehe Akten, bei denen der Amtsprüfer schlicht den Prüfhinweis per copy and paste in das Anschreiben an den StB eingefügt hat, also ohne jeden eigenen Gedanken handelt! Da ich auch für die BNV zuständig bin, bekomme ich im Schnitt pro Tag eine Akte, bei der der Meldegrund ein RMS-Hinweis ist, der halt zufällig auch ggf. eine Außenprüfung vorschlägt! Diese Meldungen gehen zu 90% zurück, denn ich sollte 5 BNVler haben, habe aber tatsächlich nur 2! Es ist leider so, dass meine Erfahrung aus den Lehrgängen die ich gebe dahin läuft, dass die seit etwa 2-3 Jahren "entstehende" neue Generation in der Finanzverwaltung extrem EDV-gläubig ist und anscheinend auch sein soll! Da wird im Rahmen der Bp-Ausbildung den jungen Kollegen suggeriert, dass man ja eigentlich nur die Daten in IDEA einlesen muss, ein paar Makros drüber laufen lassen und schon hat man "geprüft"! Die Hälfte hält daher den Praxisteil (Ulmer), in dem man mal an die Prüftechnik herangeführt wird, schon fast für unnötig (wofür gibt es den NPT!)! Von den Kollegen, die in den Ämtern Ausbildungsleiter sind oder die Anwärter in der 2. und 3. QE ausbilden, höre auch nicht grade andere Tendenzen! Du sagst zu Recht, dass das RMS zu einer einheitlicheren Rechtsanwendung führt. Aber macht das nicht die Finanzverwaltung berechenbar? Ist nicht auch grade der Unterschied zwischen den einzelnen Prüfern (Innen- und Außendienst!) wünschenswert? Im Rahmen der Bp sagen wir immer 3 Prüfer, 5 Ergebnisse! Alle 5 sind "richtig"! Alles was automatisiert ist, egal ob über die EDV (RMS, Makros) oder "in Papier" (Checklisten), ist auch wenn es NfD ist sehr bald "draußen" bekannt! Aber anscheinend ist die vollautomatische Veranlagung (RMS 2.0, roll out läuft bei uns in Bayern!), bei der der Prüfer nicht mehr denken muss/darf, mehr wert als die "Unberechenbarkeit" der Finanzverwaltung! Aber das ist eine politische Entscheidung. taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
|||
25.07.2015, 16:06
Beitrag: #383
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Aber macht das nicht die Finanzverwaltung berechenbar?Nein, die Prüfungsschwerpunkte werden in unregelmäßigen Zeitabständen verlagert Zitat:Ist nicht auch grade der Unterschied zwischen den einzelnen Prüfern (Innen- und Außendienst!) wünschenswert?Ja, und das wird auch so bleiben. Zitat:Aber anscheinend ist die vollautomatische Veranlagung (RMS 2.0, roll out läuft bei uns in Bayern!), bei der der Prüfer nicht mehr denken muss/darfIch glaube, da verwechselst du was. 2.0 ist bei uns seit dem 01.07. im Einsatz. 2.0 heißt nur, dass manche Steuererklärungen überhaupt von keinem Bearbeiter mehr gesichtet werden. Im Idealfall winkt das System den Fall durch und der Stpfl. hat nach 10 Tagen seinen Bescheid. Was in Millionen von popeligen Arbeitnehmer- und Rentnerfällen auch Sinn macht. Jedenfalls wirtschaftlich gesehen. Aber damit tut sich das Beamtentum offensichtlich in der Mehrzahl noch schwer. Bei den Fällen, die das System nicht durchwinkt, soll der Bearbeiter eben den Schwerpunkt seiner Prüfungstätigkeit auf die vom System erzeugten Hinweise legen. Was ist dagegen einzuwenden? Wo ist hier das Gehirn auszuschalten? Dass manche das Gehirn ausgeschaltet haben, liest man ja hier, indem Hinweise einfach wegkommentiert werden. Meist deshalb, weil man das Steuerrecht an dieser Stelle nicht verstanden hat. Erschreckend, aber wahr. Zitat:Aber das ist eine politische Entscheidung.An diesem Punkt stimmen wir überein. Wir sind auch einer Meinung, wenn gesagt wird, das diene der Personaleinsparung. Unbestritten. Wirtschaftlich macht es aber Sinn. |
|||
15.12.2015, 10:17
Beitrag: #384
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Vor 3 Wochen kam die Antwort auf unseren Einspruch zu einem geänderten ESt-Bescheid der nach §129 geändert wurde. Da die Mitarbeiterin krank war, hat es etwas länger gedauert sich dem Schreiben zu widmen.
" Es liegt ein Schreibfehler vor, da der zuständige Sachbearbeiter die Kennziffer in der Anlage KAP falsch eingegeben hat. Statt der 2021 wurde in Zeile 5 der Anlage die Ziffer 22021 eingegeben." Geht das Finanzamt tatsächlich davon aus, dass ein Stb die internen Ziffern des FA kennt? Ich habe heute zurückgeschrieben, dass das sehr Aufschlussreich sei mich aber nicht weiterbringt und bat um eine Kopie der Akte aus dem dies zu ersehen ist, mit entsprechenden Erläuterungen welche Auswirkungen die Ziffern haben. Denn nur so kann ich meinem Mandanten mitteilen, ob die Änderung zu Recht erfolgen durfte. Es geht immerhin um rund 5.000,-€ Steuernachzahlung. Ich meine das FA will von uns jede Änderung nachgewiesen haben und die schreiben einfach wir haben zwei Ziffern vertauscht und nun zahl mal 5.000,-€. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
![]() ecro (15-12-2015) |
15.12.2015, 14:53
Beitrag: #385
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Das lieb ich auch. Mich rief auch schon mehrfach das FA an "Sie haben unter der Kennziffer... den Betrag X eingetragen. Ist das wirklich so?"
Klar stehen die Kennziffern im Formular neben den Einträgen, aber ich kenne nicht eine Kennziffer auswendig. Wozu auch. |
|||
15.12.2015, 15:27
Beitrag: #386
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ähnlich hierzustadt.
In der Umsatzsteuererklärung ist aus dem Vorjahr eine Zahl in der Anlage UR "verhungert". 6.000 Euro steuerfreie Erlöse. Finanzamt fragt an, wo der Betrag in der GuV zu sehen ist. Ich antworte, die Zahl steht da nur aus Versehen, sie möge doch bitte ignoriert werden. Da hat sich jemand (also ich) vertan. Jetzt will das Finanzamt den Gewinn um 6.000 Euro erhöhen. Wo ist hier die Kamera? ® |
|||
15.12.2015, 15:51
Beitrag: #387
|
|||
|
|||
das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Das ist echt Comedy.
Hier auch letztens die Bitte um Einreichung einer Umsatz- und Vorsteuerverprobung, da die Vorsteuer Beträge aus der GuV nicht ableitbar gewesen seien. Es ging hier um 1.200€ Vorsteuer im Jahr. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
|||
16.12.2015, 11:54
Beitrag: #388
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(15.12.2015 10:17)tolledeu schrieb: Geht das Finanzamt tatsächlich davon aus, dass ein Stb die internen Ziffern des FA kennt?Da die wenigsten Bearbeiter im Innendienst wissen, wie die Software bei Euch funktioniert oder aussieht, behaupte ich mal: JA! Gegenfrage: Ist Dir (oder deinem Mandanten) bei der Bescheidprüfung nicht aufgefallen, dass die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde? Grundsätzlich hätte hier beides hingehört, Kennzahl UND Text! Denn wäre die Begründung, dass man "die steuerpflichtigen Erträge versehentlich als steuerfreie Erträge erfasst hat", dann wäre -richtiger Weise!- dein Einwand gewesen, dass eine falsche Rechtsanwendung nicht ausgeschlossen ist! Nur durch gleichzeitige Angabe der Kennziffer wird doch deutlich, dass es sich um ein mechanisches Versehen ("dicke Finger") handelt! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
|||
17.12.2015, 09:42
Beitrag: #389
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(16.12.2015 11:54)taxpert schrieb: Gegenfrage: Ist Dir (oder deinem Mandanten) bei der Bescheidprüfung nicht aufgefallen, dass die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde? Wie so oft stellt sich der SV etwas anders da. Wir hatten fast alle KAP-Erträge erklärt, es fehlten die aus der ESt-Erstattung von vor zwei Jahren. Um diesen Wert erhöhte das FA die Einnahmen und forderte gleichzeitig eine Kopie der Darlehensverträge an betreffend der anderen KAP-Erträge. 2 Monate später kam ein erneuter geänderter ESt-Bescheid wo die Zinsen aus den Darlehnsverträgen um 89,- € erhöht wurden und die Zinsen aus der ESt-Erstattung wieder fehlten. In den Erläuterungen zum ESt-Bescheid wurde die Abweichung der Zinsen breit erläutert. 8 Monate später kam ein geänderter Bescheid nach 129 AO wo die Erstattungszinsen "plötzlich" wieder auftauchen. Ich sehe hier, durch die Erläuterungen, kein § 129. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
17.12.2015, 18:42
Beitrag: #390
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(17.12.2015 09:42)tolledeu schrieb: Ich sehe hier, durch die Erläuterungen, kein § 129.Ich ehrlich gesagt auch nicht! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: