� 4 Abs. 4b UStG
|
19.02.2008, 22:08
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
� 4 Abs. 4b UStG
Hallo zusammen,
folgender Fall: A (Deutschland) bestellt bei B (Deutschland) Waren. B ordert diese seinerseits bei C (China). Als Lieferbedingungen werden zwischen A und B "unverzollt und unversteuert (CIF Hafen Hamburg)" vereinbart. C verschifft die Waren nach Hamburg. Dort meldet sie A zum freien Verkehr an und entrichtet die EUSt. M.E. liegt ein Reihengesch�ft vor. Die Versendungslieferung ist C an B zuzuordnen. Also ist die Lieferung B an A eine ruhende Lieferung mit Ort in Deutschland. Grds. also steuerbar, aber steuerfrei gem. � 4 Abs. 4b UStG, weil A die Waren eingef�hrt hat. Sieht das jemand anders? Gru� towel day |
|||
01.03.2008, 22:51
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: � 4 Abs. 4b UStG
Ich w�rde die Auffassung teilen.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste