Steuerberater

Normale Version: § 4 Abs. 4b UStG
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Hallo zusammen,

folgender Fall: A (Deutschland) bestellt bei B (Deutschland) Waren. B ordert diese seinerseits bei C (China). Als Lieferbedingungen werden zwischen A und B "unverzollt und unversteuert (CIF Hafen Hamburg)" vereinbart.

C verschifft die Waren nach Hamburg. Dort meldet sie A zum freien Verkehr an und entrichtet die EUSt.

M.E. liegt ein Reihengeschäft vor. Die Versendungslieferung ist C an B zuzuordnen. Also ist die Lieferung B an A eine ruhende Lieferung mit Ort in Deutschland. Grds. also steuerbar, aber steuerfrei gem. § 4 Abs. 4b UStG, weil A die Waren eingeführt hat.

Sieht das jemand anders?
Ich würde die Auffassung teilen.
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