§ 4 Abs. 4b UStG - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Umsatzsteuer (/forumdisplay.php?fid=19) +--- Thema: § 4 Abs. 4b UStG (/showthread.php?tid=405) |
§ 4 Abs. 4b UStG - towel day - 19.02.2008 22:08 Hallo zusammen, folgender Fall: A (Deutschland) bestellt bei B (Deutschland) Waren. B ordert diese seinerseits bei C (China). Als Lieferbedingungen werden zwischen A und B "unverzollt und unversteuert (CIF Hafen Hamburg)" vereinbart. C verschifft die Waren nach Hamburg. Dort meldet sie A zum freien Verkehr an und entrichtet die EUSt. M.E. liegt ein Reihengeschäft vor. Die Versendungslieferung ist C an B zuzuordnen. Also ist die Lieferung B an A eine ruhende Lieferung mit Ort in Deutschland. Grds. also steuerbar, aber steuerfrei gem. § 4 Abs. 4b UStG, weil A die Waren eingeführt hat. Sieht das jemand anders? RE: § 4 Abs. 4b UStG - Lemgun - 01.03.2008 22:51 Ich würde die Auffassung teilen. |