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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
05.09.2014, 20:03
Beitrag: #361
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Umsatzsteuer? Ja. Nämlich deswegen, weil es da so eine hirnrissige Regel namens H 11.1 gibt... und man sich selten darauf verlassen kann, dass Zahlungen, die der Mandant mit Wertstellung 10.01.JJ geleistet hat, beim FA dann auch so verbucht sind.

ESt: Ja, - s.o.

GewSt: Nö, - dafür ist nur in wenigen Bereichen auch das Finanzamt zuständig. Hier sind das die Gemeinden. Und die faxen/mailen unbürokratisch auch mal eben einen Bildschirmausdruck.

Und:

Vielleicht gibt es hier im Süddeutschen wirklich mehr Oma Pützis, die Steuern zu zahlen haben? Kuck mal in den Länderfinanzausgleich *duckundweg*

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Signatur? ... verliehen...
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06.09.2014, 09:05
Beitrag: #362
das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich bin mehrheitlich bei Petz; in meinem alten Büro haben wir EStVZ nicht vorab verifiziert. Wenn der Mdt die nicht vorgelegt hat, haben wir eben die Erstattung nicht genau berechnet, sondern unter Vorbehalt der VZ lt Festsetzungen angegeben. Wenn du also für Oma Pütz einen Extraservice anbieten willst ("soviel bekommen'se wieder"), dann musst du eben Elster-Konto nutzen.

VZ abgleichen muss man eigentlich nur bei KapGes für die Rückstellungsberechnung. Die haben aber idR LastschriftErm dem FA gegeben. Und wenn man in der Kasse nur wegen den Schluder-KapGes anrufen würde, wäre es auch kein Problem. Aber wenn ihr tatsächlich wegen der 12er UStVA anruft, dann kann ich den Ärger verstehen.
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06.09.2014, 09:18
Beitrag: #363
das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich nehm alle unsere Vollmachtsdatenbank-Vollmachten und Fax die ans Bundesamt für die Freischaltung Steuerkonto online. Dann kann ich die vermaledeiten ESt-VZ auch Samstag, Sonntag, Abend und vor alledem auch Nachmittags ( Kasse meist nur vormittags besetzt) abfragen.

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LG
Clematis
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06.09.2014, 10:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2014 10:07 von Petz.)
Beitrag: #364
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(05.09.2014 20:03)Catja schrieb:  Vielleicht gibt es hier im Süddeutschen wirklich mehr Oma Pützis, die Steuern zu zahlen haben? Kuck mal in den Länderfinanzausgleich *duckundweg*

Immerhin hat Bremen nach Hamburg die zweithöchste Millionärsdichte

http://www.kreiszeitung.de/lokales/breme...95544.html
Big Grin

(06.09.2014 09:18)Clematis schrieb:  Ich nehm alle unsere Vollmachtsdatenbank-Vollmachten und Fax die ans Bundesamt für die Freischaltung Steuerkonto online. Dann kann ich die vermaledeiten ESt-VZ auch Samstag, Sonntag, Abend und vor alledem auch Nachmittags ( Kasse meist nur vormittags besetzt) abfragen.
Das würden wir uns von allen StB wünschen Smile
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06.09.2014, 15:51
Beitrag: #365
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(06.09.2014 09:18)Clematis schrieb:  Ich Fax die ans Bundesamt für die Freischaltung Steuerkonto online.

Seit wann gibt es denn ein solches Bundesamt? Mir sind nur die Länderregelungen bekannt und da macht es fast kein Land wie das andere.
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07.09.2014, 17:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2014 17:11 von Lemgun.)
Beitrag: #366
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Es ging mir echt nur den Oma Pusch Fall, um den Abgleich einer Zahl... Da sehe ich das nicht ein, diesen ganzen Tam Tam zu veranstalten. Ich kann nix dafür, dass abgebaut wird in den Finanzämtern, kann die Sachbearbeiter ja ansonsten verstehen, aber in so einem Fall nicht, sorry.

Bei allen anderen mache ich ausnahmlos selbstverständlich Steuerkonto online... Finde ich auch sehr praktisch und nutze das gern. Aber wie gesagt, nicht wegen einer Zahl... Ist der einzige Fall bei mir...

Wonach besteht denn nun eigentlich das Auskunftsverweigerungsrecht? Wink

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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07.09.2014, 20:52
Beitrag: #367
das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Landesamt war gemeint, sorry! Da wurde mal schnell aus dem bayrischen Landesamt ein Bundesamt. Freud lässt grüßen-ich sag nur Königreich Bayern! ;-)

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LG
Clematis
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08.09.2014, 09:15
Beitrag: #368
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Anruf bei einem Veranlagunsplatz eines mittelgroßem Finanzamtes (Flächenland) mit der Bitte um Weiterleitung des Gespräches an die Einheitswertstelle bzw. die Stelle, welches diesen ermittelt.

Das klappte wunderbar - obwohl es nicht die Zentrale war Smile.

Auf Nachfrage bei der Einheitswertstelle nach einem bestimmten Sachverhalt kam die Antwort, dass ohne Vollmacht gar keine Auskunft erfolge. Grundsätzlich bin ich da voll bei der Dame! Den Hinweis gebend, dass ja allumfassende (steuerliche) Vertretungsvollmacht vorliege - siehe Signal beim Veranlagungsplatz - wurden wir abgewatscht!!! Hier müsse eine gesonderte Vollmacht erstellt werden. Das ginge ja nun so nicht! Das müssten wir schriftlich machen! SadSadSad.

Von der Möglichkeit in den PC zu schauen, ob Vertretungsvollmacht für die entsprechende Gesellschaft vorliege wurde kein Gebrauch gemacht. Flexibel und Kooperativ sieht anders aus.

Zusätzlich hat mich das Ganze auch noch Unsicher gemacht, ob die Dame mit der Extra-Vollmacht recht hatSadSadSad. Ist dem so?


PS
Das selbst in unserem Büro manchmal der Amtsschimmel einkehr gefunden hat und man (frau) unflexibel bei Anrufen aus dem FA ist, möchte ich nicht abstreiten. Da bekommen die Mitarbeiterinnen aber auch ne entsprechende Ansage.

Ciao Dragon
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21.07.2015, 09:45
Beitrag: #369
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Habe gerade den Einkommensteuerbescheid eines Mandanten reinbekommen. Der hat vor 3 Jahren neu gebaut und noch jede Menge Schulden.
Im Steuerbescheid 2014 stehen nun € 78 Kapitalerträge (Zinsen auf Steuererstattungen) abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag € 0 und somit € 19 ESt + SolZ

Da ich die persönlichen Verhältnisse ganz gut kenne, weiß ich, dass er den Sparer-Freibetrag mit Sicherheit nicht ausgeschöpft hat

Und frage mich, warum ohne Prüfung behauptet wird, dass der Sparer-Freibetrag ausgeschöpft ist. Und hier Zinsen besteuert werden sollen, auf die gar keine Steuern anfallen.

Es wäre doch anscheinend ein leichtes, das tatsächlich zu prüfen:
Aus dem anderen Beitrag:

(20.07.2015 18:02)taxpert schrieb:  Die Zeiten, in denen über FSAK Freistellungsaufträge überprüft wurden, sind lange vorbei! Seit etwa 10 Jahren werden nicht mehr die Freistellungsaufträge, sondern die tatsächlich freigestellten Zinsen gespeichert (die wurden früher in der Anlage KAP immer irgendwie "vergessen" anzugeben! Big Grin).
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21.07.2015, 13:19
Beitrag: #370
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Das kenn ich. Sad
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