Offenlegung
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16.11.2007, 21:51
Beitrag: #31
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RE: Offenlegung
Vielen, vielen Dank, ist bestens angekommen.
![]() Die Bundessteuerberaterkammer r�t, sich eine Printversion unterschreiben zu lassen: http://www.bstbk.de/muster_stbk/oeffentl...0-2007.pdf Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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19.12.2007, 12:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2007 12:23 von maxell.)
Beitrag: #32
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RE: Offenlegung
Sodele,
ich habe heute morgen mal f�r zwei kleine GmbHs die paar Daten mit der Hand am Arm eingetippt. Den Anhang mit der rechten Maustaste aus word reinkopiert...tut gar nicht weh. Zuvor muss man sich als Einreicher f�r Dritte registrieren lassen und bekommt sehr schnell per FAX die Zugangsdaten. Als DATEV- Ignorant (wenn ich das hier schon wieder lese..) kostet mich das gar nichts und ich frage mich jetzt, wie ich das abrechne. Nach Zeitgeb�hr wohl. Mit Anlegen der Kunden, eintippseln und etwas an dem Bilanzschema rumfummeln so eine knappe Stunde (pro GmbH) sach ich mal. Hier der link: https://publikations-serviceplattform.de/sp/wexsservlet Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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19.12.2007, 12:30
Beitrag: #33
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RE: Offenlegung
Ich hab�s schon geschrieben, dass wir 150,00 po Jahr verlangen.
Von 33 angeschriebenen GmbH�s haben 28 das Auftragsschreiben ohne Murren zur�ckgeschickt. Nur von 5 kam noch keine Reaktion (die �blichen Schlamper :-))... Hat mich doch sehr gewundert, dass alle so kommentarlos das unterschrieben haben und die Geb�hren akzeptiert haben... |
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19.12.2007, 13:27
Beitrag: #34
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RE: Offenlegung
PiranhaVS schrieb:Ich hab�s schon geschrieben, dass wir 150,00 po Jahr verlangen.Oh, ein Dumpinganbieter ![]() Ich verlange zwischen 150 � (Komplement�r GmbH) und 300 � (mittelkleine GmbH & Co.KG). Von den "normalen" GmbHs 200 - 250 �. Und ich dachte eigentlich, dass ich damit schon grenzwertig billig bin. Ich finde das auch durchaus angemessen, f�r den ganzen Aufwand. Alleine mit der Erstellung und Einreichung ist es ja nicht getan. Der ganze Kram will schlie�lich gedruckt, gebunden und hin- und hergeschickt sein. Da geht mehr Zeit drauf, als man sich vorher gedacht h�tte. Und haften soll man dann auch noch... Die Einreichung selber mache ich �ber DATEV. Im Berichtsprogramm habe ich da zwei Muster-Anh�nge (GmbH und GmbH & Co. KG) angelegt und damit geht das dann in wenigen Minuten. Gru� towel day |
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20.12.2007, 00:18
Beitrag: #35
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RE: Offenlegung
towel day schrieb:Alleine mit der Erstellung und Einreichung ist es ja nicht getan. Der ganze Kram will schlie�lich gedruckt, gebunden und hin- und hergeschickt sein. Da geht mehr Zeit drauf, als man sich vorher gedacht h�tte. Huch! Was muss erstellt, gedruckt, gebunden und hin- und hergeschickt werden? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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20.12.2007, 09:11
Beitrag: #36
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RE: Offenlegung
maxell schrieb:Was muss erstellt, gedruckt, gebunden und hin- und hergeschickt werden?Also ich mache das so: Wir erstellen den Offenlegungs-Abschlu� (Bilanz und Anhang) so wie er eingereicht wird. Das kriegt der Mandant einmal gebunden und einmal getackert zum Zur�ckschicken. Zus�tzlich gibt es noch eine Teilnahmeerkl�rung, dass ich den Abschlu� f�r den Mandanten einreichen soll. Das mu� der Mandant unterschreiben und mir mit einem unterschriebenen Exemplar des JA zur�ckschicken. Erst dann habe ich den Auftrag, das Ding einzureichen. Und den sollte man schon haben, bevor man Mandantendaten ins Internet stellt. Dabei unterstelle ich aber, dass der Mandant mich mit der Erstellung des Offenlegungs-JA beauftragt. Manche Kollegen verschicken erst eine Auftragsbest�tigung. Erst wenn sie die haben, erstellen sie (offiziell) den JA. Und schicken den dann hin und her. Gru� towel day |
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29.01.2008, 07:10
Beitrag: #37
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RE: Offenlegung
Habt Ihr Euch schon mal Gedanken gemacht wie das haftungsrechtlich aussieht? Also bei den Mandanten, die selber ver�ffentlichen wollen?
Habe bisher nur einen, und dem habe ich Bilanz und Anhang per .pdf geschickt. So, was ist, wenn der diese Daten nun ver�ndert und dann erst ver�ffentlicht? Kann man das nachvollziehen, WER ver�ffentlicht hat? Weiss das jemand? ----------------- LG Clematis |
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02.04.2008, 14:15
Beitrag: #38
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RE: Offenlegung
Huhu :-)
Haben sie keine unterschriebene Bilanz in ihren Akten ?? Wenn das original vom Mandanten verf�lscht wurde ist das doch nicht mein Problem, weil ich ja das unterschriebene Original habe. m.E. stellt das also kein haftungsrechtliches Problem dar. ein solches sehe ich eigentlich nur,, wenn der spass genau andersrum liegt ... also wenn man den Auftrag zur Offenlegung hat und wegen falscher Ausf�hrung haftbar gemacht wird. liebe Gr��e, Jive |
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02.04.2008, 14:48
Beitrag: #39
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RE: Offenlegung
Hab heute einen tollen Anrtuf eines Mandanten bekommen...
Wir haben FRISTGERECHT alle GmbH�s �ber die Offenlegung informiert, 2 Seiten Anschreiben mit einer Vereinbarung die zur�ckgeschickt werden muss. Heute kam ein Fax wegen Geb�hren Offenlegungsverstoss 58,50 mit dem Vermerk "bitte bezahlen". Hab sofort und freundlich angerufen und nachgefragt. Diese meinte: Wir = Steuerberater sind schuld, weil wir h�tten nachfragen m�ssen warum das Formular nicht unterschrieben wurde. Da wir nicht nachgefragt hatten sollen auch wir die Geb�hren zahlen"... Da musste ich doch tats�chlich mal etwas fester schlucken und mich sehr zusammenreissen :-) Naja, da es ein gutes Mandant ist werden wir es aus taktischen Gr�nden wohl bezahlen... N�chstes mal schicke ich bei so einer Aktion gleich ein Tag sp�ter ein Erinnerungsschreiben nach :-) |
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02.04.2008, 15:25
Beitrag: #40
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RE: Offenlegung
Hallo,
.........und an anderer Stelle wieder abrechnen, oder? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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