Steuerberater

Normale Version: Offenlegung
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Hallo

Hat sich von euch schon jemand mit der Thematik Offenlegung von Jahresabschlüssen beschäftigt?

Mit der neuen Version von Kanzlei-Rewe ist die Übermittlung möglich und es wird Zeit sich mit diesem Thema zu beschäftigten. Wir betreuen nur kleine GmbH´s und haben bis jetzt nur auf Anfrage von den Gerichten Abschlüsse veröffentlicht.

Im DStR 36/07 und 37/07 waren zudem auch zwei Beiträge zu diesem Thema.

Wir haben uns überlegt den Jahresüberschuss auf das Konto „Vortrag auf neue Rechnung“ so ähnlich wie im Datev Dok # 0907735 (Kapitel 5.1.3) beschreiben umzubuchen (Buchung des ganzen JÜ auf Vortrag auf neue Rechnung). So wird in der Bilanz der lfd. JÜ dem Gewinnvortrag hinzuaddiert. Und es wird in Bilanz nur noch Gewinnvortrag ausgewiesen.

Buchung für SKR 03: Soll: 2869 Vortrag auf neue Rechnung an Haben: 0860 Gewinnvortrag

In den Beiträgen im DStR und auch sonst habe ich noch nie etwas von dieser Möglichkeit gelesen. Dort wird immer von Vorabausschüttungen gesprochen.

Ist diese Buchung für das Jahr 2006 so zulässig?
Muss die Gesellschafterversammlung erst darüber entscheiden?
Hallo,



ich sollte mich so langsam mal mit dem Thema beschäftigen und schnellstmöglichst unsere GmbH´s anschreiben...

DATEV bietet nun ja alle Möglichkeiten zur Übermittlung der Daten... Es gilt jetzt nur noch die Mandanten zu überzeugen, dass die Offenlegung nun tatsächlich "überwacht" wird, während es früher (ausser im Gesetz und bei Anfragen an das Handelsregister) praktisch keine Offenlegungspflicht gab...

Ausserdem muss man den Mandanten noch die Mehrkosten schonend beibringen...

Wie handhaben es die anderen Kollegen ?
Dafür gibts scheinbar von der DATEV ein Mandantenschreiben unter http://www.DATEV.de/ehug!

Ich habs mir noch nicht angesehen!
Hi Clematis,


dann bin ich also noch nicht der einzigeste :-)

Habt ihr bisher offengelegt ?

Und was rätst Du Deinen Mandanten ?!?
Nein, haben wir bisher noch nicht getan.

Ich rate denen natürlich, schnellstmöglich offenzulegen!
Ich stelle denen die Möglichkeiten dar, und lasse sie dann entscheiden ob sie´s selber machen wollen oder ob wir sollen!

Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob wir ein "Komplettangebot" anbieten sollen, also Offenlegung (Übermittlung) + Veröffentlichungsgebühren, oder ob die Veröffentlichungsgebühren über den Mandanten laufen sollen, und wir nur die Offenlegung berechnen sollen!

Wichtig ist ja auch, dass ein HANDELSRECHLICHER JA offengelegt werden muss, und wir fertigen oft nur eine Steuerbilanz. Die Überleitung sollte natürlich auch berechnet werden?!
Bei deinem letzten Satz sind wir aber doch genau beim Thema...

Wir haben noch nie eine Handelsbilanz erstellt, da die Mandanten dies natürlich nicht einsehen mehr / doppelt zu bezahlen.

Das sehe ich als riesiges Problem an...

Ich befürchte hier wird es die ein oder andere Diskussion geben werden...

Hattet ihr in den steuerlichen JA wenigstens immer schon einen Anhang drin ?!?
Ja, Anhang, und gegebenenfalls auch noch den Lagebericht!
Naja, wir haben ja noch lange Zeit bis zum 31.12. ;-)
Wir haben bis jetzt auch nur nach freundlicher Aufforderung durch das Amtsgericht veröffentlicht. Kam aber nur selten vor.

Wir haben ein Anschreiben an die Mandanten gemacht -mit der Teilnahmeerlärung der Datev als Anlage-, dass die Veröffentlichung über uns möglich ist für xxx EUR.

Die Rechnung vom Handelsregister geht direkt an die Mandanten.
Habt ihr viele Abweichungen zwischen HB und SB?
Nein, eigentlich so gut wie gar nicht!

Daher grüble ich auch noch über die Preisgestaltung...
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