22.10.2007, 14:55
Hallo
Hat sich von euch schon jemand mit der Thematik Offenlegung von Jahresabschlüssen beschäftigt?
Mit der neuen Version von Kanzlei-Rewe ist die Übermittlung möglich und es wird Zeit sich mit diesem Thema zu beschäftigten. Wir betreuen nur kleine GmbH´s und haben bis jetzt nur auf Anfrage von den Gerichten Abschlüsse veröffentlicht.
Im DStR 36/07 und 37/07 waren zudem auch zwei Beiträge zu diesem Thema.
Wir haben uns überlegt den Jahresüberschuss auf das Konto „Vortrag auf neue Rechnung“ so ähnlich wie im Datev Dok # 0907735 (Kapitel 5.1.3) beschreiben umzubuchen (Buchung des ganzen JÜ auf Vortrag auf neue Rechnung). So wird in der Bilanz der lfd. JÜ dem Gewinnvortrag hinzuaddiert. Und es wird in Bilanz nur noch Gewinnvortrag ausgewiesen.
Buchung für SKR 03: Soll: 2869 Vortrag auf neue Rechnung an Haben: 0860 Gewinnvortrag
In den Beiträgen im DStR und auch sonst habe ich noch nie etwas von dieser Möglichkeit gelesen. Dort wird immer von Vorabausschüttungen gesprochen.
Ist diese Buchung für das Jahr 2006 so zulässig?
Muss die Gesellschafterversammlung erst darüber entscheiden?
Hat sich von euch schon jemand mit der Thematik Offenlegung von Jahresabschlüssen beschäftigt?
Mit der neuen Version von Kanzlei-Rewe ist die Übermittlung möglich und es wird Zeit sich mit diesem Thema zu beschäftigten. Wir betreuen nur kleine GmbH´s und haben bis jetzt nur auf Anfrage von den Gerichten Abschlüsse veröffentlicht.
Im DStR 36/07 und 37/07 waren zudem auch zwei Beiträge zu diesem Thema.
Wir haben uns überlegt den Jahresüberschuss auf das Konto „Vortrag auf neue Rechnung“ so ähnlich wie im Datev Dok # 0907735 (Kapitel 5.1.3) beschreiben umzubuchen (Buchung des ganzen JÜ auf Vortrag auf neue Rechnung). So wird in der Bilanz der lfd. JÜ dem Gewinnvortrag hinzuaddiert. Und es wird in Bilanz nur noch Gewinnvortrag ausgewiesen.
Buchung für SKR 03: Soll: 2869 Vortrag auf neue Rechnung an Haben: 0860 Gewinnvortrag
In den Beiträgen im DStR und auch sonst habe ich noch nie etwas von dieser Möglichkeit gelesen. Dort wird immer von Vorabausschüttungen gesprochen.
Ist diese Buchung für das Jahr 2006 so zulässig?
Muss die Gesellschafterversammlung erst darüber entscheiden?