Steuerberater

Normale Version: Offenlegung
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Hallo

Hat sich von euch schon jemand mit der Thematik Offenlegung von Jahresabschl�ssen besch�ftigt?

Mit der neuen Version von Kanzlei-Rewe ist die �bermittlung m�glich und es wird Zeit sich mit diesem Thema zu besch�ftigten. Wir betreuen nur kleine GmbH�s und haben bis jetzt nur auf Anfrage von den Gerichten Abschl�sse ver�ffentlicht.

Im DStR 36/07 und 37/07 waren zudem auch zwei Beitr�ge zu diesem Thema.

Wir haben uns �berlegt den Jahres�berschuss auf das Konto �Vortrag auf neue Rechnung� so �hnlich wie im Datev Dok # 0907735 (Kapitel 5.1.3) beschreiben umzubuchen (Buchung des ganzen J� auf Vortrag auf neue Rechnung). So wird in der Bilanz der lfd. J� dem Gewinnvortrag hinzuaddiert. Und es wird in Bilanz nur noch Gewinnvortrag ausgewiesen.

Buchung f�r SKR 03: Soll: 2869 Vortrag auf neue Rechnung an Haben: 0860 Gewinnvortrag

In den Beitr�gen im DStR und auch sonst habe ich noch nie etwas von dieser M�glichkeit gelesen. Dort wird immer von Vorabaussch�ttungen gesprochen.

Ist diese Buchung f�r das Jahr 2006 so zul�ssig?
Muss die Gesellschafterversammlung erst dar�ber entscheiden?
Hallo,



ich sollte mich so langsam mal mit dem Thema besch�ftigen und schnellstm�glichst unsere GmbH�s anschreiben...

DATEV bietet nun ja alle M�glichkeiten zur �bermittlung der Daten... Es gilt jetzt nur noch die Mandanten zu �berzeugen, dass die Offenlegung nun tats�chlich "�berwacht" wird, w�hrend es fr�her (ausser im Gesetz und bei Anfragen an das Handelsregister) praktisch keine Offenlegungspflicht gab...

Ausserdem muss man den Mandanten noch die Mehrkosten schonend beibringen...

Wie handhaben es die anderen Kollegen ?
Daf�r gibts scheinbar von der DATEV ein Mandantenschreiben unter http://www.DATEV.de/ehug!

Ich habs mir noch nicht angesehen!
Hi Clematis,


dann bin ich also noch nicht der einzigeste :-)

Habt ihr bisher offengelegt ?

Und was r�tst Du Deinen Mandanten ?!?
Nein, haben wir bisher noch nicht getan.

Ich rate denen nat�rlich, schnellstm�glich offenzulegen!
Ich stelle denen die M�glichkeiten dar, und lasse sie dann entscheiden ob sie�s selber machen wollen oder ob wir sollen!

Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob wir ein "Komplettangebot" anbieten sollen, also Offenlegung (�bermittlung) + Ver�ffentlichungsgeb�hren, oder ob die Ver�ffentlichungsgeb�hren �ber den Mandanten laufen sollen, und wir nur die Offenlegung berechnen sollen!

Wichtig ist ja auch, dass ein HANDELSRECHLICHER JA offengelegt werden muss, und wir fertigen oft nur eine Steuerbilanz. Die �berleitung sollte nat�rlich auch berechnet werden?!
Bei deinem letzten Satz sind wir aber doch genau beim Thema...

Wir haben noch nie eine Handelsbilanz erstellt, da die Mandanten dies nat�rlich nicht einsehen mehr / doppelt zu bezahlen.

Das sehe ich als riesiges Problem an...

Ich bef�rchte hier wird es die ein oder andere Diskussion geben werden...

Hattet ihr in den steuerlichen JA wenigstens immer schon einen Anhang drin ?!?
Ja, Anhang, und gegebenenfalls auch noch den Lagebericht!
Naja, wir haben ja noch lange Zeit bis zum 31.12. ;-)
Wir haben bis jetzt auch nur nach freundlicher Aufforderung durch das Amtsgericht ver�ffentlicht. Kam aber nur selten vor.

Wir haben ein Anschreiben an die Mandanten gemacht -mit der Teilnahmeerl�rung der Datev als Anlage-, dass die Ver�ffentlichung �ber uns m�glich ist f�r xxx EUR.

Die Rechnung vom Handelsregister geht direkt an die Mandanten.
Habt ihr viele Abweichungen zwischen HB und SB?
Nein, eigentlich so gut wie gar nicht!

Daher gr�ble ich auch noch �ber die Preisgestaltung...
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