Offenlegung
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16.11.2007, 21:51
Beitrag: #31
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RE: Offenlegung
Vielen, vielen Dank, ist bestens angekommen.
Die Bundessteuerberaterkammer rät, sich eine Printversion unterschreiben zu lassen: http://www.bstbk.de/muster_stbk/oeffentl...0-2007.pdf Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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19.12.2007, 12:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2007 12:23 von maxell.)
Beitrag: #32
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RE: Offenlegung
Sodele,
ich habe heute morgen mal für zwei kleine GmbHs die paar Daten mit der Hand am Arm eingetippt. Den Anhang mit der rechten Maustaste aus word reinkopiert...tut gar nicht weh. Zuvor muss man sich als Einreicher für Dritte registrieren lassen und bekommt sehr schnell per FAX die Zugangsdaten. Als DATEV- Ignorant (wenn ich das hier schon wieder lese..) kostet mich das gar nichts und ich frage mich jetzt, wie ich das abrechne. Nach Zeitgebühr wohl. Mit Anlegen der Kunden, eintippseln und etwas an dem Bilanzschema rumfummeln so eine knappe Stunde (pro GmbH) sach ich mal. Hier der link: https://publikations-serviceplattform.de/sp/wexsservlet Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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19.12.2007, 12:30
Beitrag: #33
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RE: Offenlegung
Ich hab´s schon geschrieben, dass wir 150,00 po Jahr verlangen.
Von 33 angeschriebenen GmbH´s haben 28 das Auftragsschreiben ohne Murren zurückgeschickt. Nur von 5 kam noch keine Reaktion (die üblichen Schlamper :-))... Hat mich doch sehr gewundert, dass alle so kommentarlos das unterschrieben haben und die Gebühren akzeptiert haben... |
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19.12.2007, 13:27
Beitrag: #34
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RE: Offenlegung
PiranhaVS schrieb:Ich hab´s schon geschrieben, dass wir 150,00 po Jahr verlangen.Oh, ein Dumpinganbieter Ich verlange zwischen 150 € (Komplementär GmbH) und 300 € (mittelkleine GmbH & Co.KG). Von den "normalen" GmbHs 200 - 250 €. Und ich dachte eigentlich, dass ich damit schon grenzwertig billig bin. Ich finde das auch durchaus angemessen, für den ganzen Aufwand. Alleine mit der Erstellung und Einreichung ist es ja nicht getan. Der ganze Kram will schließlich gedruckt, gebunden und hin- und hergeschickt sein. Da geht mehr Zeit drauf, als man sich vorher gedacht hätte. Und haften soll man dann auch noch... Die Einreichung selber mache ich über DATEV. Im Berichtsprogramm habe ich da zwei Muster-Anhänge (GmbH und GmbH & Co. KG) angelegt und damit geht das dann in wenigen Minuten. Gruß towel day |
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20.12.2007, 00:18
Beitrag: #35
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RE: Offenlegung
towel day schrieb:Alleine mit der Erstellung und Einreichung ist es ja nicht getan. Der ganze Kram will schließlich gedruckt, gebunden und hin- und hergeschickt sein. Da geht mehr Zeit drauf, als man sich vorher gedacht hätte. Huch! Was muss erstellt, gedruckt, gebunden und hin- und hergeschickt werden? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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20.12.2007, 09:11
Beitrag: #36
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RE: Offenlegung
maxell schrieb:Was muss erstellt, gedruckt, gebunden und hin- und hergeschickt werden?Also ich mache das so: Wir erstellen den Offenlegungs-Abschluß (Bilanz und Anhang) so wie er eingereicht wird. Das kriegt der Mandant einmal gebunden und einmal getackert zum Zurückschicken. Zusätzlich gibt es noch eine Teilnahmeerklärung, dass ich den Abschluß für den Mandanten einreichen soll. Das muß der Mandant unterschreiben und mir mit einem unterschriebenen Exemplar des JA zurückschicken. Erst dann habe ich den Auftrag, das Ding einzureichen. Und den sollte man schon haben, bevor man Mandantendaten ins Internet stellt. Dabei unterstelle ich aber, dass der Mandant mich mit der Erstellung des Offenlegungs-JA beauftragt. Manche Kollegen verschicken erst eine Auftragsbestätigung. Erst wenn sie die haben, erstellen sie (offiziell) den JA. Und schicken den dann hin und her. Gruß towel day |
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29.01.2008, 07:10
Beitrag: #37
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RE: Offenlegung
Habt Ihr Euch schon mal Gedanken gemacht wie das haftungsrechtlich aussieht? Also bei den Mandanten, die selber veröffentlichen wollen?
Habe bisher nur einen, und dem habe ich Bilanz und Anhang per .pdf geschickt. So, was ist, wenn der diese Daten nun verändert und dann erst veröffentlicht? Kann man das nachvollziehen, WER veröffentlicht hat? Weiss das jemand? ----------------- LG Clematis |
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02.04.2008, 14:15
Beitrag: #38
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RE: Offenlegung
Huhu :-)
Haben sie keine unterschriebene Bilanz in ihren Akten ?? Wenn das original vom Mandanten verfälscht wurde ist das doch nicht mein Problem, weil ich ja das unterschriebene Original habe. m.E. stellt das also kein haftungsrechtliches Problem dar. ein solches sehe ich eigentlich nur,, wenn der spass genau andersrum liegt ... also wenn man den Auftrag zur Offenlegung hat und wegen falscher Ausführung haftbar gemacht wird. liebe Grüße, Jive |
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02.04.2008, 14:48
Beitrag: #39
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RE: Offenlegung
Hab heute einen tollen Anrtuf eines Mandanten bekommen...
Wir haben FRISTGERECHT alle GmbH´s über die Offenlegung informiert, 2 Seiten Anschreiben mit einer Vereinbarung die zurückgeschickt werden muss. Heute kam ein Fax wegen Gebühren Offenlegungsverstoss 58,50 mit dem Vermerk "bitte bezahlen". Hab sofort und freundlich angerufen und nachgefragt. Diese meinte: Wir = Steuerberater sind schuld, weil wir hätten nachfragen müssen warum das Formular nicht unterschrieben wurde. Da wir nicht nachgefragt hatten sollen auch wir die Gebühren zahlen"... Da musste ich doch tatsächlich mal etwas fester schlucken und mich sehr zusammenreissen :-) Naja, da es ein gutes Mandant ist werden wir es aus taktischen Gründen wohl bezahlen... Nächstes mal schicke ich bei so einer Aktion gleich ein Tag später ein Erinnerungsschreiben nach :-) |
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02.04.2008, 15:25
Beitrag: #40
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RE: Offenlegung
Hallo,
.........und an anderer Stelle wieder abrechnen, oder? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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