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Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
21.03.2013, 11:24
Beitrag: #11
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
JA, ähnlich auch die L-Bank BW bezüglich des Elterngeldes.

"Ab 2012 werden keine Bescheinigungen mehr verschickt, da die Daten dem FA elektronisch gemeldet wurden. Der Steuerpflichtige kann die gemeldeten Beträge aus seinem ursprünglichen Elterngeld Bescheid errechnen. Bei Differenzen sind grundsätzlich die elektronisch übermittelten Daten maßgeblich."
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21.03.2013, 11:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 11:53 von Jive.)
Beitrag: #12
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Bei Riester ergibt sich die Verpflichtung zur Mitteilung des Anbieters aus § 92 EStG !!!

Nur die Bescheinigung nach § 10a EstG ist duch die elektronische übermittlung weggefallen...wohlgemerkt nur wenn auch elektronisch übermittelt wurde.

lg, Jive
(21.03.2013 11:24)fliederus2 schrieb:  JA, ähnlich auch die L-Bank BW bezüglich des Elterngeldes.

"Ab 2012 werden keine Bescheinigungen mehr verschickt, da die Daten dem FA elektronisch gemeldet wurden. Der Steuerpflichtige kann die gemeldeten Beträge aus seinem ursprünglichen Elterngeld Bescheid errechnen. Bei Differenzen sind grundsätzlich die elektronisch übermittelten Daten maßgeblich."

Da gibts als Antwort:

Mag sein, dass ich das errechnen kann, aber ich will wissen ob Sie sich nicht verrechnet haben, also will ich wissen, was Sie übermittelt haben!

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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21.03.2013, 12:04
Beitrag: #13
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
(21.03.2013 11:03)Opa schrieb:  Sag das mal den "Riester"Versicherern speziell VBL, die lachen dich aus. O-Ton: "Wir verschicken grundsätzlich keine Mitteilungen über die Beiträge mehr, da dies alles elektronisch dem FA gemeldet wird."
Da schwillt mir der Kamm. Sad

Wenn es keine § 10a-Bescheinigung mehr gibt, lass ich mir die § 92-Bescheinigung von den Mandanten geben.

Die § 92-Bescheinigungen seit Vertragsbeginn bergen eine Menge Überraschungen. Da kann man lesen, dass jetzt vor wenigen Jahren unberechtigterweise die schon mal gewährten Zulagen für ganz alte Kalenderjahre wieder zurück gebucht wurden.

Begründung:
Sie gehörten nicht zum begünstigten Personenkreis. (siehe im Kleingedruckten)

Das ist ganz oft falsch. Die Mandanten haben nur die Datenblätter nicht korrekt ausgefüllt oder damals keine Steuererklärung eingereicht. Deshalb geht die Zulagenstelle von unkorrekten Einnahmen aus.

Ich verfasse für die Mandanten dann Widersprüche gegen die Rückrechnungen und lege die damaligen Einkommensnachweise in Kopie bei.

Dann hoffe ich, dass die Zulagen laut kommender oder übernächster § 92-Bescheinigung wieder gutgeschrieben werden.

Über die Fristen für Einwendungen gegen die Zulagen-Festsetzung bin ich mir nicht ganz klar. Eigentlich steht auf der Bescheinigung, Einwendungen können innerhalb eines Jahres erhoben werden.

Aber wenn wir 4 bis 7 Jahre für die Steuererklärungen Zeit haben, liegen mir die meisten Nachweise nicht innerhalb eines Jahres vor.

Bisher habe ich es mit den Widersprüchen trotzdem noch versucht.

Die Bürger sind mit dieser Materie komplett überfordert. Ich hatte hier noch niemanden sitzen, der behauptete, dass er riestermäßig alles im Griff hat und auch alles versteht.

Nach 10 Jahren wissen die meisten noch immer nicht, dass die Zulagen gekürzt werden, wenn der Mindesteigenbeitrag nicht eingehalten wird.

Die Datenblätter werden entweder im Ordner oder im Schredder abgelegt. Kaum jemandem ist die Wichtigkeit dieser Fragebögen bewusst, die die Anbieter einem zuschicken.

Ich lass mir deshalb JEGLICHEN Jahresabschluss-Schriftwechsel des Anbieters für die Handakte geben. Viele sehen es leider nicht ein und müssen dann eben mit weniger Zulagen leben.

Gelegentlich bekomme ich dann auch geänderte Steuerbescheide, wegen der Kürzung des Sonderausgaben-Abzuges. Erst wenn ich die Steuer-Nachzahlung mitgeteilt habe - womöglich noch verzinst - glauben mir diese Leute.
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22.03.2013, 12:21
Beitrag: #14
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Zitat:Wenn es keine § 10a-Bescheinigung mehr gibt, lass ich mir die § 92-Bescheinigung von den Mandanten geben.
Ich auch. Was anderes bleibt ja nicht. Nur werden die eben oft erst im April an die Leute versandt.
Zitat:Die Bürger sind mit dieser Materie komplett überfordert
Wohl war. Die wissen teilweise nicht mal, daß sie eine Riesterrente haben.

Ich bleib auch dabei, der Hr. Riester gehört für mich hinter schwedische Gardinen.
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22.03.2013, 13:39
Beitrag: #15
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
(22.03.2013 12:21)Opa schrieb:  Ich bleib auch dabei, der Hr. Riester gehört für mich hinter schwedische Gardinen.

Ich denke, dass Ganze hat viel tiefgreifendere Hintergründe. Herr Riester war der beauftragte "Rechner". Er war dafür zuständig, ein Rechenkonstrukt zu ertüfteln.

Vorausgeschickt wurde der politische Wille, das Rentenniveau erheblich abzusenken. Wenn dann demnächst alle Beitragszahler aus der gesetzlichen Rente erheblich weniger Geld bekommen, musste also im Vorfeld eine private Zusatz-Rente her.

Um die Bürger zu motivieren, derartige Versicherungsverträge abzuschließen, wurde die staatliche Förderung in Form von Zulagen ersonnen.

Der Sonderausgaben-Abzug soll eigentlich dazu dienen, dass die Bürger "flüssig" sind und die Beitragszahlungen weiterhin vornehmen können.

Die Riester-Zulagen für die Beitragszahler werden durch die Bereits-Jetzt-Schon-Rentner infolge eines sogenannten Riester-Faktors bei der Berechnung der Rentenhöhe finanziert. Manchmal kommt es dadurch sogar zu Null-Runden, in dem in einigen Jahren gar keine Rentenerhöhung stattgefunden hat.

Die Versicherungsbranche ist Nutznießer geworden. Waren sie auch die Drahtzieher?

Herr Riester und Herr Marschmeier kennen sich gut. Ebenso gehörten die damals aktiven Spitzenpolitiker zu diesem Bekanntenkreis.

Wenn das Rentenniveau der gesetzlichen Rente wieder angehoben würde, könnten wir auf das kostenintensive bürokratische Monster verzichten.

Ich stelle mir gerade vor, an wie vielen Schreibtischen Leute sitzen, um die ganzen Verträge und Anträge zu bearbeiten - meistens im öffentlichen Dienst und nach Tarif bezahlt. Noch viel mehr Leute - so wie wir - sind regelmäßig involviert und stellen das den Bürgern per Honorarnote in Rechnung.

Nun soll sogar ein Pflege-Bahr eingeführt worden sein - sowas wie eine Pflege-Riester-Versicherung.

In welcher kurzen Zeit hatten wir noch vor 20 Jahren eine Einkommensteuererklärung fertiggestellt?

Mit welchen Hindernissen - wie fehlende oder fehlerhafte Bescheinigungen - haben wir heutzutage zu tun?

Dann dürfen die Leute die Steuerberatungskosten nicht mal voll absetzen - ein Widerspruch.
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22.03.2013, 14:07
Beitrag: #16
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Tja, das kann ein unendliches Thema werden.
Aber gerade Geringverdienern eine Riestervers. aufzuschwatzen und dann auf die Grundsicherung anzurechnen, ist für mich kriminell. Sad
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22.03.2013, 14:46
Beitrag: #17
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Das ganze Konstrukt (z. B. Günstigerprüfung und Sonderausgaben-Abzug) ist ja gar nicht für Geringverdiener konzipiert worden.

Wenn man bei den derzeitigen Aussagen der Politiker genauer zuhört, scheinen sie völlig überrumpelt davon zu sein, dass es sich bei den Grundsicherungsberechtigten nicht nur um ein paar Einzelfälle handelt.

Dass es regional gesehen, in bestimmten Gebieten Massenphänomene sind, sehen nur wir, die schon seit Jahren täglich solche Fälle auf dem Tisch haben.
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22.03.2013, 16:08
Beitrag: #18
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Weil die Politiker eben oft realitätsfremd leben. Aber wie will man das ändern?
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22.04.2013, 08:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 09:59 von showbee.)
Beitrag: #19
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
(19.03.2013 19:38)Brande schrieb:  Es wird bei der Krankenkasse eine korrigierte Bescheinigung über Lohnersatzleistungen 2011 zur Vorlage beim Finanzamt angefordert und darum gebeten, eine korrigierende elektronische Übermittlung vorzunehmen.

Die Krankenkasse lehnt eine Korrektur und auch die Zusendung einer berichtigten Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen immer und immer wieder strikt ab.

Begründung:
Der Finanzverwaltung wurde bereits alles elektronisch übermittelt. (laut Anweisung vom GKV-Spitzenverband, dass nichts weiter von den Krankenkassen übermittelt werden braucht, um Kosten und Arbeitszeit zu sparen)

Woher nehmen nun der Steuerpflichtige und sein steuerlicher Berater (ich) die korrekten Brutto-Werte? Es sind weder eine Vorausberechnung der Steuererstattung oder Nachzahlung möglich noch eine Überprüfung des Steuerbescheides.

unter http://www.geldtipps.de/gesundheit-krank...ankenkasse fand ich folgenden Beitrag:

"Auskunftsanspruch gegenüber Krankenkasse [...] MODEDIT: VOLLTEXT-ZITAT GELÖSCHT! "
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17.07.2013, 13:03
Beitrag: #20
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Es gibt Neuigkeiten.

Siehe BMF-Schreiben vom 16.07.2013:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...onFile&v=1
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