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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
12.03.2013, 16:49
Beitrag: #31
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 15:14)höfner501 schrieb:  Moment, gilt das bei einem 4/3-Rechner????
Klar, bei einem Bilanzierer brauchst Du das ja nicht, der muss ja ...

(12.03.2013 15:14)höfner501 schrieb:  Bsp.: Steuerberater, der macht in den ersten 5 Tagen die Fibu, schreibt die Rechnung zum 8.1. und bucht zum 13.01. ab....
Das Beispiel passt nicht, weil das Geld hier nicht für eine Leistung aus dem Vorjahr, sondern für eine aus dem laufenden Jahr geschuldet wird.

(12.03.2013 15:14)höfner501 schrieb:  Und was ist dann, wenn zwar für den StB die Deckung da war aber nicht mehr für die USt-VZ??????
Ich wäre schon manchmal froh gewesen, wenn es denn so gewesen wäre.

Maßgeblich ist nicht, was irgendwann ist, sondern ob am Fälligkeitstag, dem 10.01. das Konto gedeckt ist. Wobei das vermutlich nie irgendjemand überprüfen wird.

Bei den Scheckzahlern gibt es doch auch so eine absurde Regelung, wonach der Scheck erst am 3. Tage nach Zugang als eingegangen gilt und der Steuerzahler, der dem Finanzamt am 08. einen Scheck in den Briefkasten wirft, einen Säumniszuschlag bezahlen muss, weil der Scheck erst am 11. als eingegangen gilt - auch wenn ihn das FA bereits am 08. eingelöst hat und gutgeschrieben bekam.
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12.03.2013, 16:52
Beitrag: #32
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 12:54)taxpert schrieb:  ........

Grundsätzlich kann sich natürlich der Innendienst, aber auch wir Bpler, die USt-VA für das Kj. anzeigen lassen, aber auch die tatsächlichen Zahlungen/Verrechnungen im Kj.! Ein Bpler wird das nur im Ausnahmefall machen, da wir mit den Ausdrucken der Kasse nichts anfangen können! (Heißt BuArt 30 jetzt Zahlung, Verrechnung oder doch "nur" Festsetzung???!!! :shySmile

taxpert

Für den BP-ler dürften Verschieben doch meist ergebnisuninteressant sein. Ich kenne zumindest einen Innendienstler hier vor Ort der diese Thema bei Bedarf auskostet (oh, wie ..... ist dieser Berater wieder) und solchen Klug... will ich nicht Öl ins feuer gießen.

Eine Entwarnung kann ich hier in Deiner Stellungnahme leider nicht sehen.
frankts

frankts

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12.03.2013, 16:58
Beitrag: #33
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Für den BP-ler dürften Verschieben doch meist ergebnisuninteressant sein.

Die sind doch meist nur auf die Zinsen aus. Und die entstehen hier zumindest für 1 Jahr.
Außerdem Verschiebungen in der monatlichen Zahllast nicht zu vergessen.
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12.03.2013, 17:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 18:32 von meyer.)
Beitrag: #34
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:[Für den BP-ler dürften Verschieben doch meist ergebnisuninteressant sein.
Bei uns wollte ein BP-ler schon einmal einen Monat bei einem 4/3-Rechner rauswerfen und das Vorjahr wäre dicht gewesen.

Allerdings hatte der BPist übersehen, dass mit BMF-Schreiben vom 10.11.2008 (ja, ist ein alter Hut), eine Nichtbeanstandungsregelung für Zahlungen vor dem 30.04.2008 eingeräumt wurde.

Ergebnis: Probleme sind erst ab Zahlungen in 2009 zu erwarten. In 2009 und 2010 hielten sich die Abgrenzungsprobleme aber auch sehr in Grenzen, da dort der 10.01. (Lastschrifttermin) ein Samstag bzw. Sonntag war und die Lastschriftzahlungen daher in diesen beiden Jahren nicht in den Zehn-Tages-Zeitraum fielen.
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12.03.2013, 17:44
Beitrag: #35
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:BMF-Schreiben vom 10.11.2008

Wo finde ich das ?

Zitat:In 2009 und 2010 hielten sich die Abgrenzungsprobleme aber auch sehr in Grenzen, da dort der 10.01. (Lastschrifttermin) ein Samstag bzw. Sonntag war und die Lastschriftzahlungen daher in diesen beiden Jahren nicht in den Zehn-Tages-Zeitraum fielen.

Wahnsinn, das soll man nun auch noch beachten???
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12.03.2013, 18:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 18:37 von meyer.)
Beitrag: #36
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 17:44)blindworm schrieb:  Wo finde ich das ?
Wahnsinn, das soll man nun auch noch beachten???

Z. B. Lexinform Dok. 5231672; Haufe-Index: HI2071282

ansonsten:
BStBl-2008-I-0958
DB-2008-2569
DB-2008-2681
DStR-2008-2265
DStZ-2008-0858
FR-2008-1178

War ein koordinierter Ländererlass, AZ: IV C 3 - S-2226 / 07 / 10001

Auf den wird auch aktuell in den EStH zu § 11 EStG verwiesen.

Mir scheint übrigens, dass dies für LSt-Anmeldungen nicht gelten soll, jedenfalls habe ich noch nirgends etwas dazu gelesen.

Ich persönlich finde die Abgrenzungsproblematik nicht so fürchterlich aufwendig, insbesondere nicht, wenn man hauptsächlich Lastschriftmandanten hat. Die Dinge mit Umbuchungen usw. sind doch eher exotisch.
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12.03.2013, 19:57
Beitrag: #37
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(11.03.2013 11:36)Dragon schrieb:  Meine Mitarbeiter haben Anweisung die 10-Tage-Regelung und damit auch die USt-VA zu beachten. Somit kann ein Prüfer später auch nicht "motzen". Wäre zudem ärgerlich, wenn daraus vermeidbare Mehrergebnisse entstehen würden.

Das Problem kann bei mir nicht vorkommen....

ALLE und damit meine ich wirklich ALLE mandanten haben bei mir Dauerfristverlängerung und LAstschrift beim FA....dafür hab ich gesorgt.

Da wird niemals am 10ten abgebucht.... immer so um den 11ten bis 13ten.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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12.03.2013, 20:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 20:59 von meyer.)
Beitrag: #38
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 19:57)Jive schrieb:  Da wird niemals am 10ten abgebucht.... immer so um den 11ten bis 13ten.
Sorry, aber das gilt dann (bei fristgerechter Anmeldung) lt. Finanzverwaltung als am Fälligkeitstag abgeflossen, also am 10., wenn das kein Samstag oder Sonntag ist. Das steht beim FA dann auch mit Wertstellung am 10. im Steuerkonto.
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13.03.2013, 09:05
Beitrag: #39
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Z. B. Lexinform Dok. 5231672; Haufe-Index: HI2071282

Danke für die Quellenangabe ! Das beruhigt zumindest für die Vergangenheit.

Zitat:Mir scheint übrigens, dass dies für LSt-Anmeldungen nicht gelten soll, jedenfalls habe ich noch nirgends etwas dazu gelesen.

Ist das so ?
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13.03.2013, 09:59
Beitrag: #40
Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Es fehlt an wiederkehr, weil LSt davon abhängig ist, das man auch AN hat (externe Bedingung). USt fällt je Quartal/Monat immer an.
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