Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
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11.03.2013, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2013 10:55 von blind****.)
Beitrag: #1
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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.2.2013, S 2226.2.1-5/4 St 32
http://rsw.beck.de/cms/main?docid=343566 Muss man das verstehen ? Erst die reichlich unausgegorene Verfügung zur angeblichen Kontierungspflicht und nun legen uns die Bayern pünktlich zu Ostern das nächste Ei ins Nest. Schöne Grüße |
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11.03.2013, 11:17
Beitrag: #2
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(11.03.2013 10:54)blindworm schrieb: Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.2.2013, S 2226.2.1-5/4 St 32 Ehrlich gesagt, das ist schon uralt, wurde nur jetzt präzisiert. frankts frankts ____________________________________________ |
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11.03.2013, 11:20
Beitrag: #3
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Wo ist da die Neuigkeit? Das ist doch bereits seit einigen (2-3) Jahren bekannt, dass die USt-VA in den Kreis der widerkehrenden Zahlungen gehört.
Hier finde ich schön, das die FinVerw. nochmals alles schön übersichtlich zusammenfasst - obwohl es so wohl auch in den EStR steht. Ciao Dragon |
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11.03.2013, 11:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2013 11:31 von blind****.)
Beitrag: #4
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Ehrlich gesagt, das ist schon uralt, wurde nur jetzt präzisiert. Mal ehrlich: Das wendet bisher doch weder ein StB, noch ein Prüfer an. Oder bucht jemand bei EÜR die USt 11 des Jahres als Verbindlichkeit ein ? Oder ist da etwas an mir vorbeigegangen ? |
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11.03.2013, 11:36
Beitrag: #5
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Meine Mitarbeiter haben Anweisung die 10-Tage-Regelung und damit auch die USt-VA zu beachten. Somit kann ein Prüfer später auch nicht "motzen". Wäre zudem ärgerlich, wenn daraus vermeidbare Mehrergebnisse entstehen würden.
Ciao Dragon |
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11.03.2013, 11:42
Beitrag: #6
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Meine Mitarbeiter haben Anweisung die 10-Tage-Regelung und damit auch die USt-VA zu beachten. Ds spielte bisher aber doch nie eine Rolle. Weder in BP`s, noch sonst. Auch in Seminaren wurde man nicht daraufhingewiesen. Wie bucht man das denn in die EÜR ? |
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11.03.2013, 12:18
Beitrag: #7
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen | |||
11.03.2013, 12:26
Beitrag: #8
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Wie bucht man das denn in die EÜR ? Sorry, die Frage kam daher, weil mein System eine Buchung 1780/1700 in der EÜR standardmäßig nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt. Da wird neutralisiert. |
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11.03.2013, 12:38
Beitrag: #9
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(11.03.2013 12:26)blindworm schrieb: Sorry, die Frage kam daher, weil mein System eine Buchung 1780/1700 in der EÜR standardmäßig nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt. Da wird neutralisiert.Versuch macht kluch Ich hab mich auch schon mal gewundert habe, dass das Konto 1410 (Forderungen) in meiner § 4 (3) Überschussermittlung erfolgswirksam aufgetaucht ist. Seitdem buche ich Forderungen/Verbindlichkeiten/Anzahlungen immer über privat. |
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11.03.2013, 12:41
Beitrag: #10
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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Dann darf man aber keinen 4 (4a) Fall haben, sonst stimmen die PE wieder nicht ...
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