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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - blind**** - 11.03.2013 10:54 Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.2.2013, S 2226.2.1-5/4 St 32 http://rsw.beck.de/cms/main?docid=343566 Muss man das verstehen ? Erst die reichlich unausgegorene Verfügung zur angeblichen Kontierungspflicht und nun legen uns die Bayern pünktlich zu Ostern das nächste Ei ins Nest. Schöne Grüße RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - frankts - 11.03.2013 11:17 (11.03.2013 10:54)blindworm schrieb: Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.2.2013, S 2226.2.1-5/4 St 32 Ehrlich gesagt, das ist schon uralt, wurde nur jetzt präzisiert. frankts RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - Dragon - 11.03.2013 11:20 Wo ist da die Neuigkeit? Das ist doch bereits seit einigen (2-3) Jahren bekannt, dass die USt-VA in den Kreis der widerkehrenden Zahlungen gehört. Hier finde ich schön, das die FinVerw. nochmals alles schön übersichtlich zusammenfasst - obwohl es so wohl auch in den EStR steht. RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - blind**** - 11.03.2013 11:30 Zitat:Ehrlich gesagt, das ist schon uralt, wurde nur jetzt präzisiert. Mal ehrlich: Das wendet bisher doch weder ein StB, noch ein Prüfer an. Oder bucht jemand bei EÜR die USt 11 des Jahres als Verbindlichkeit ein ? Oder ist da etwas an mir vorbeigegangen ? RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - Dragon - 11.03.2013 11:36 Meine Mitarbeiter haben Anweisung die 10-Tage-Regelung und damit auch die USt-VA zu beachten. Somit kann ein Prüfer später auch nicht "motzen". Wäre zudem ärgerlich, wenn daraus vermeidbare Mehrergebnisse entstehen würden. RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - blind**** - 11.03.2013 11:42 Zitat:Meine Mitarbeiter haben Anweisung die 10-Tage-Regelung und damit auch die USt-VA zu beachten. Ds spielte bisher aber doch nie eine Rolle. Weder in BP`s, noch sonst. Auch in Seminaren wurde man nicht daraufhingewiesen. Wie bucht man das denn in die EÜR ? RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - tosch - 11.03.2013 12:18 (11.03.2013 11:42)blindworm schrieb: Wie bucht man das denn in die EÜR ?Mit etwas Phantasie ![]() 1780/1890 ... /1891 ... /1892 ... /1893 ... RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - blind**** - 11.03.2013 12:26 Zitat:Wie bucht man das denn in die EÜR ? Sorry, die Frage kam daher, weil mein System eine Buchung 1780/1700 in der EÜR standardmäßig nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt. Da wird neutralisiert. RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - tosch - 11.03.2013 12:38 (11.03.2013 12:26)blindworm schrieb: Sorry, die Frage kam daher, weil mein System eine Buchung 1780/1700 in der EÜR standardmäßig nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt. Da wird neutralisiert.Versuch macht kluch Ich hab mich auch schon mal gewundert habe, dass das Konto 1410 (Forderungen) in meiner § 4 (3) Überschussermittlung erfolgswirksam aufgetaucht ist. Seitdem buche ich Forderungen/Verbindlichkeiten/Anzahlungen immer über privat. Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen - showbee - 11.03.2013 12:41 Dann darf man aber keinen 4 (4a) Fall haben, sonst stimmen die PE wieder nicht ... |