Steuerhinterziehung Kontra AO
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13.11.2007, 11:22
Beitrag: #31
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:Petz, manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Sie ein richtiges Sensibelchen sind. Mag sein, mag aber auch nicht sein. Ich dachte, wir k�nnen das hier sachlich diskutieren, aber dass wir jetzt auf die pers�nliche Schiene abrutschen.... ![]() |
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13.11.2007, 11:25
Beitrag: #32
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Da k�nnen Sie mal sehen, mit welch langem Atem der Gesetzgeber manchmal t�tig wird. Macht Gesetze, die auch noch von Beamten zu befolgen sind, die im Zeitpunkt der Gesetzesverk�ndung noch gar keine sind.Damit wurde ja aber meine Frage leider nicht beantwortet. Was hat er sich denn nun gedacht ? Ich bin n�mlich erst sp�ter in der Finanzverwaltung angefangen als Sie.... ![]() |
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13.11.2007, 11:44
Beitrag: #33
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Naja, wenn Sie von NV-Urteilen nichts halten, dann k�nnten Sie doch trotzdem mal Ihre Rechtsauffassung begr�nden. Haben Sie bisher nicht getan. Die Grunds�tze des genannten Urteils finden sich �brigens schon in Rechtsprechung aus den 70er Jahren. So was altes wollte ich Ihnen aber nicht zumuten. In diesem Urteil: - Hessisches FG Urteil vom 19.08.2003 - 2 K 2519/00 - finden Sie noch ein paar Fundstellen.towel day schrieb:BFH, VI B 18/05Fundstelle: Zitat:Ich bin n�mlich erst sp�ter in der Finanzverwaltung angefangen als SieJa. Aber ich bezweifle, dass den neueren Generationen das Wissen �ber die Gew�hrung von rechtlichem Geh�r verweigert wird... ![]() |
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13.11.2007, 13:11
Beitrag: #34
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Vorwitzig schrieb:Petz, manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Sie ein richtiges Sensibelchen sind. wie Du mir, so ich Dir ![]() Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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13.11.2007, 15:32
Beitrag: #35
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
tolledeu schrieb:Vorwitzig schrieb:tolledeu schrieb:Ich glaube wenn man nach 1,5 Jahren seine Steuererkl?ng macht ist einem nicht mehr alles Bewusst was man mal unterschrieben hat. ok, dann ab vors Finanzgericht ![]() Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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13.11.2007, 16:32
Beitrag: #36
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:wie Du mir, so ich DirStimmt. Vorwitzig schrieb:Oh, oh, Petz, wie gut, dass Sie kein Strafrecht machen ... |
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13.11.2007, 16:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 16:34 von Petz.)
Beitrag: #37
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Aber ich bezweifle, dass den neueren Generationen das Wissen ?ie Gew?ung von rechtlichem Geh?erweigert wird...Selbst das ist heilbar, � 126 Abs. 1 Nr. 3 AO Auch das beantwortet leider meine Frage nicht, was sich der Gesetzgeber beim ? 91 AO gedacht hat. |
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13.11.2007, 16:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 16:55 von towel day.)
Beitrag: #38
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Selbst das ist heilbar, � 126 Abs. 1 Nr. 3 AONa und? Ein Versto� war es trotzdem. Und jetzt kann sich das FA vor dem FG ab�rgern. Au�erdem f�ngt sich das FA in solche F�llen gerne mal eine Schadensersatzforderung wg. Mi�achtung des rechtlichen Geh�rs ein. Zitat:Auch das beantwortet leider meine Frage nicht, was sich der Gesetzgeber beim ? 91 AO gedacht hat.Tja, dann kann ich auch nicht helfen. |
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13.11.2007, 18:22
Beitrag: #39
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Tja, dann kann ich auch nicht helfen. Schade, ich dachte, Sie w�ssten das. |
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13.11.2007, 20:13
Beitrag: #40
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Schade, ich dachte, Sie w�ssten das.Na gut, eine �berlegung des Gesetzgebers war sicherlich, dass er verhindern wollte, dass selbstherrliche Finanzbeamte, die sich f�r kleine K�nige halten, aber die Voraussetzungen f�r die Verl�ngerung der Festsetzungsfrist nicht kennen, einfach Steuerbescheide verschicken, ohne den betroffenen Steuerpflichtigen angeh�rt zu haben. Leider war das Bem�hen des Gesetzgebers in manchen F�llen vergebens ![]() Das m�ssen Sie jetzt nicht pers�nlich nehmen, auch wenn ich wei�, dass Ihnen das schwerf�llt... |
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