Umfrage: In welcher Form erfolgt die Kontierung der Belege ?
Diese Umfrage ist geschlossen.
händisch/ schriftlich auf dem Beleg 33.33% 4 33.33%
keine händische Kontierung auf Beleg, aber Abhaken der Belege 8.33% 1 8.33%
keine händische Kontierung auf Beleg, aber "Gebucht"-Stempel auf Belegen 16.67% 2 16.67%
keinerlei Vermerk auf den Belegen 41.67% 5 41.67%
Gesamt 12 Stimmen 100%
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Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
07.03.2013, 11:23
Beitrag: #11
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
Also bei uns wird auch noch jeder Belege von Hand kontiert.
Was ich nicht kontiere sind Bankbelege, wenn ich das maschinell einlese, dann habe ich ja zu jedem Bankbeleg die Buchung.

Bei den normalen Belegen finde ich es nach wie vor sinnvoll.
1. Wenn sich eine Buchführungskraft vertippt beim Konto genügt ein Blick auf den Beleg und ich weiß, wohin es gehört hätte.
2. Der Mandant kann uns ein und den selben Beleg nicht mehrmals reingeben, was auch schon mal aus Versehen vorkommen kann.
3. Habe ich eine altmodische Vorstellung davon, was zu einer Buchführung gehört. Und ich behaupte mal, ohne Kontierung wenigstens des Aufwandskontos ist die Buchführung mE nicht nachvollziehbar. Ich habe noch nie verstanden, warum es hone gehen soll.

Nur ein Beispiel:
Eingangsrechnung von XY AG, im Sprachgebrauch aber Müller genannt. Weil ich mir Zeit spare buche ich ohne Kontierung. Woher soll ein Prüfer feststellen können ob das per Kasse oder Bank gezahlt wurde? Nehme wir an die Rechnungsnummer lautet komplett 20013-MGC-59750_HKR/00005. Sowas kommt häufiger vor. Das findet doch kein Mensch mehr....

Aber ich bin da altmodisch, ich weiß....

Elektronische Belege haben wir (noch) nicht.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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07.03.2013, 13:39
Beitrag: #12
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
Die Kassenbelege Kontiere ich selbstverständlich nicht vollständig ...

Die Kontierung erfolgt auf der Kassenbuchseite. Die Belege sind aber mit einer fortlaufenden Nummer versehen worden ( Paganiert)
die Paganiernummer findet sich auch auf der Kassenbuchseite.


lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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07.03.2013, 15:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.03.2013 15:38 von blind****.)
Beitrag: #13
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
Zitat:Bei den normalen Belegen finde ich es nach wie vor sinnvoll.
1. Wenn sich eine Buchführungskraft vertippt beim Konto genügt ein Blick
auf den Beleg und ich weiß, wohin es gehört hätte.


Im Fall von OP`s finde ich das richtige Personenkonto doch auch über die Suche nach Rechnungsnummer oder Name. Und die Gegenkonten sind meist eh klar.

Zitat:2. Der Mandant kann uns ein und den selben Beleg nicht mehrmals reingeben, was auch schon mal aus Versehen vorkommen kann.

Dafür macht der Mitarbeiter bei uns einen roten Kugelschreiber-Haken.
Manche verwenden dafür auch Buchungsstempel. Das geht auf jeden Fall schneller, als die komplette Kontierung aufzuschreiben.

Zitat:3. Habe ich eine altmodische Vorstellung davon, was zu einer Buchführung gehört. Und ich behaupte mal, ohne Kontierung wenigstens des Aufwandskontos ist die Buchführung mE nicht nachvollziehbar. Ich habe noch nie verstanden, warum es hone gehen soll.

Man kann doch jeden Beleg über die Suche nach Datum, Name, Rechnungsbetrag und - nummer, Buchungstext usw. verifizieren. Mit vollständiger digitaler Buchung des RE/ RA 2 Bildschirmen können sogar die Belege neben der Buchung angezeigt werden.

Zitat:Woher soll ein Prüfer feststellen können ob das per Kasse oder Bank gezahlt wurde?

In dem er sich z.B. eine OP-Liste mit ausgeglichenen Posten anzeigen oder drucken lässt.

Zitat:Nehme wir an die Rechnungsnummer lautet komplett 20013-MGC-59750_HKR/00005

Dann kann ich zumindest in SIMBA auch wahlweise nach Teilziffern suchen.


Der Trend geht doch gerade dahin, dass die Gebühren für die Buchführung aus Mandantensicht möglichst gering ausfallen sollen. Andererseits brauchen aber die Mitarbeiter wegen der wachsenden Kompliziertheit bei der USt immer länger.
Es gibt nicht nur Buchführungen, bei denen der Gegenstandswert/ Gebühr zum tatsächlichen Zeitaufwand passt. Da zählt teilweise jede einzelne Minute pro Buchung, um den Aufwand zu minimieren.
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07.03.2013, 16:05
Beitrag: #14
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
Bei Datev gehts sogar soweit, dass wenn ich eine Rg doppelt buchen will ( bei OPOS) , dass das Programm meckert, weil schon eine identische Buchung ( Betrag, Datum Rg.-Nummer, Kreditor) vergeben wurde...

Genauso schwachsinnig ist doch, dass eine Kasse in Excel nicht GoB-Konform sein soll, weil eine nachträgliche Änderbarkeit nicht ausgeschlossen werden kann..... als ob man eine Handgeschriebene Kasse nicht auch komplett neu schreiben kann .....

da frag ich mich doch wirklich wie die Finanzverwaltung nur weil das eine elektronisch läuft höhere Anforderungen stellt.

Derzeit behelf ich mir damit diese excel kassen auszudrucken und mit Datum, Stempel und Unterschrift vom Mandanten zu versehen, sowie eine Kopie zu meiner Akte zu nehmen....

lg, Jive

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Wahre Profis gründen eine Bank."

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07.03.2013, 17:21
Beitrag: #15
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
(07.03.2013 16:05)Jive schrieb:  Derzeit behelf ich mir damit diese excel kassen auszudrucken und mit Datum, Stempel und Unterschrift vom Mandanten zu versehen, sowie eine Kopie zu meiner Akte zu nehmen....
und das täglich? Rolleyes
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07.03.2013, 17:54
Beitrag: #16
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
Kennt jemand Unternehmen online von Datev? Da wird jeder Buchung der Beleg zugeordnet und mit der Buchung verbunden. In dem Fall werde ich doch nicht auf dem Beleg kontieren. Der Datevmitarbeiter hat allein schon bei dem Gedanken an eine Belegkontierung das große Schielen bekommen.

Ist wohl trotz bay. Landesamt eine äußerst praxisfremde Idee hier Kontierungsvermerke anzubringen. Selbst unsere WPs (sind ja sonst eher Tipferlsch.........) halten von einem Kontierungsvermerk auf dem Beleg nichts.
Na ja, kommt vielleicht noch was uns zu. Letztes hat Jahr hat mal ein Lohnsteuerprüfer (!!!!!) bei einer großen KonzernFiBU die fehlenden Kontierungsvermerke als nichtordnungsmäßige Buchf. werten wollen. Den Zahn haben wir ihm doch gezogen. Und das war eine FiBu, wo ein Abbild des Beleg an die Buchung immer angehängt war.
frankts

frankts

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07.03.2013, 20:25
Beitrag: #17
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
(07.03.2013 17:54)frankts schrieb:  Kennt jemand Unternehmen online von Datev?

Natürlich. Feine Sache, wenn es richtig eingerichtet ist. bringt man dem System bei, wo auf der Rechnung der Betrag, das Datum usw. stehen, findet es sogar allein den richtigen Buchungssatz.

®
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07.03.2013, 23:47
Beitrag: #18
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
[/quote]
Zitat:Der Datevmitarbeiter hat allein schon bei dem Gedanken an eine Belegkontierung das große Schielen bekommen.

Das sagt doch alles. Ob die beiden Prof`s auch noch händisch mit amerikanischen Journal buchen ?Big Grin Ansonsten müsste sich die DATEV-Möglichkeiten auch bis zu denen rumgesprochen haben.
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08.03.2013, 09:59
Beitrag: #19
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
Mal abgesehen von unseren Meinungen - Wie hält es denn die Verwaltung? Insbesondere sei hier mal Taxpert angesprochen, der ja nun mal Prüfer ist und das sogar noch aus dem Bundesland wo die Verfügung herkommt.

Ciao Dragon
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10.03.2013, 21:02
Beitrag: #20
RE: Müssen wir wirklich wieder das schriftliche Kontieren auf den Belegen einführen ???
(08.03.2013 09:59)Dragon schrieb:  Mal abgesehen von unseren Meinungen - Wie hält es denn die Verwaltung? Insbesondere sei hier mal Taxpert angesprochen, der ja nun mal Prüfer ist und das sogar noch aus dem Bundesland wo die Verfügung herkommt.
Ehrlich gesagt interessiert mich eine solche Verfügung nicht weiter! Letztendlich muss ich mit dem leben, was ich draußen vorfinde! Und nur wegen fehlender Kontierung eine Buchhaltung zu verwerfen dürfte wohl auch beim FG München nur für ein sanftes Lächeln sorgen!

Natürlich bin ich aber der Meinung, dass eine Buchhaltung nicht nur retrograd, also von der Buchung zum Beleg, sondern auch progressiv, also vom Beleg zur Buchung nachvollziehbar sein muss! Im Zeitalter von IDEA sollte aber auch dass ohne Kontierung für jedem Prüfer machbar sein!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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