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HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
13.11.2012, 16:18
Beitrag: #11
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
Hatte der was getrunken?

Mit welcher Begründung will er steuerlich eine latente Steuer passivieren?
Also meines Erachtens schießen die da deutlich über das Ziel hinaus.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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13.11.2012, 16:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2012 16:44 von blind****.)
Beitrag: #12
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
Zitat:Hatte der was getrunken?

Es schien, als ob er alles ernst meint.

Eigentlich ist Herr Christoffel doch als Dozent aus zahlreichen Seminaren als sehr kompetent bekannt oder ? Es hat aber auch keiner der Teilnehmer nachgefragt.


Zitat:Mit welcher Begründung will er steuerlich eine latente Steuer passivieren?

Mit der Maßgeblichkeit der HB für die StB wurde es begründet.
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13.11.2012, 17:21
Beitrag: #13
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
(13.11.2012 16:43)blindworm schrieb:  Mit der Maßgeblichkeit der HB für die StB wurde es begründet.

Den Teil mit dem IAB könnte ich ja noch nachvollziehen, weil der IAB nicht in der Bilanz steht. Man könnte argumentieren, dass dies qualitativ etwas anderes ist als der Bewertungsvorbehalt § 5 (6) EStG.

Trotzdem würde ich dem entgegenhalten, dass auch die Steuer selbst, die ja in der Bilanz steht, ergebnismindernd wirkt, weshalb sie außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ereilt dasselbe Schicksal.

Und die Maßgeblichkeit ist hier doch gerade durch § 5 (6) durchbrochen. Es gibt keinen Grund, latente Steuern rückzustellen, weil sie in der Steuerbilanz doch korrekt berechnet sind. Würde man dem IAB-Gedanken folgen, so gäbe es zweierlei Sorten latente Steuern, die auch unterschiedlich behandelt werden müssten:

a) die, die sich durch den IAB (und durch Ertragsteuern und nabzBA ergeben). Diese würden zur Rückstellung führen.
b) die, die sich durch Bewertungsunterschiede ergeben. Diese dürften nicht zur Rückstellung führen.

Wo würde man da den Sonderposten mit Rücklageanteil einordnen?

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13.11.2012, 20:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2012 20:12 von Cloud.)
Beitrag: #14
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
(13.11.2012 15:39)blindworm schrieb:  
Zitat:außer den StB und WP interessiert das kaum einen.

Das gestrige Seminar bei Chistoffel richtete sich ausschließlich an StB.
Der Dozent hat im übrigen da auch nicht unterschieden. Er hat mehrfach geäußert, dass die HB die RS enthalten muss .
Als Quelle gab er eine, inzwischen lt. dem Dozenten auch in der endgültigen Fassung vorliegende, Stellungnahme des IDW an.

Die abweichende Meinung der BStBK wird im Skript kurz erwähnt, aber dabei nicht für relevant erklärt. Im Gegenteil: Man solle die RS auch in der StB buchen und dann außerbilanziell korrigieren, um das Betriebsvermögen im Hinblick auf § 7g EStG zu minimieren.

Verwirrte Grüße

Hallo,

bei uns ist das Thema latente Steuern bei kleinen Kapges. ein Dauerbrenner. Derzeit bin ich genötigt latente Steuern auch bei kleinen zu bilden, obwohl ich der Meinung des IDW nicht folgen will, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Verusachung (siehe auch Begründung von BStBK).

Im Heft 43 der Fachzeitschrift der Betrieb steht dazu folgendes von Herrn Dr. Andreas Haaker (nur der letzte Teil):

Offen bleibt, woran sich die wirtschaftliche Verursachung nach Ansicht des IDW ausrichtet und wie die Rückstellungspflicht i. S. des IDW zu begründen ist. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Passivierungspflicht als "ganz h. M." (Graf von Kanitz, WPg 2011 S. 906) geadelt und faktisch unterschiedliche GoB für die Handels- und Steuerbilanz konstruiert werden, denn es "kann bezüglich der Bestimmung des Rückstellungsansatzes zwischen Handels- und Steuerbilanz kein Unterschied bestehen, erst recht kann es keine unterschiedliche handelsrechtliche und steuerliche ,Sichtweise' geben" (Hoffmann, StuB, 2011 S. 770). Hoffmann/Lüdenbach halten auch insofern die IDW-Auffassung zu den passiven latenten Steuern zu Recht für "konzeptionell verfehlt" (NWB Kommentar Bilanzierung, 3. Aufl. 2012, § 274 Rdn. 3a).

Bei tatsächlicher "Steuerstundung" mag im Einzelfall etwas anderes gelten. Doch auch hier lässt sich die Rückstellungspflicht nicht zwingend begründen, wie die BStBK in ihrer Stellungnahme belegt.


Grüße
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14.11.2012, 08:27
Beitrag: #15
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
Hallo,

Zitat:Doch auch hier lässt sich die Rückstellungspflicht nicht zwingend begründen, wie die BStBK in ihrer Stellungnahme belegt.

Also im Zweifel eher keine RS für latente Steuern ?

Stimmt die Aussage von Herrn Christoffel, dass eine HB ohne RS nichtig ist ?


Gruß
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14.11.2012, 17:06
Beitrag: #16
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
Auf einen Seminar wurde mal gesagt das Gerichte sich gern an das IDW halten.
Also um evtl. Problemen aus dem Weg zu gehen sollte wohl eine RS gebildet werden.
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14.11.2012, 17:12
Beitrag: #17
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
(14.11.2012 17:06)limo schrieb:  Auf einen Seminar wurde mal gesagt das Gerichte sich gern an das IDW halten.
Also um evtl. Problemen aus dem Weg zu gehen sollte wohl eine RS gebildet werden.

IDW als GoB Autor?
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15.11.2012, 08:51
Beitrag: #18
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
Die BStBK hat folgende Stellungnahme zu Thema herausgegeben:

http://www.bstbk.de/export/sites/standar...-09-19.pdf

Nur ganz eindeutig ist das danach auch nicht oder ?


Gruß
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15.11.2012, 10:49
Beitrag: #19
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
"In der Steuerbilanz sind weder aktive noch passive latente Steuern auszuweisen."

Für mich eindeutig.


"Soweit
aber handelsrechtlich eine Steuerrückstellung geboten ist, gilt das auch für die Steuerbilanz"


Klar. Das betrifft doch aber nicht die Latenzen. Oder?

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15.11.2012, 12:20
Beitrag: #20
RE: HB kleine KapG-> Rücktstellung für latente Steuern ?
Mit einem Satz im Gesetz, nämlich, dass passive latente Steuer ein eigener Posten ist und keine Rückstellung mehr sein kann wäre alles erledigt....
*Kopfschüttel*

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