Offenlegung
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08.11.2007, 21:11
Beitrag: #21
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RE: Offenlegung
Ach ja, zum Thema Bilanzgewinn wollte ich auch noch was schreiben: Der Teil meiner Mandanten, der den JÜ nicht offenlegen will, hat zwischen dem 31.12.2006 und der Bilanzerstellung eine Vorabausschüttung für 2006 beschlossen. Dazu gibt es auch redlich unterzeichnete Gesellschafterbeschlüsse. .
Ergo habe ich die Abschlüsse unter teilweiser Ergebnisverwendung erstellt und schwupps, weg war der, der JÜ. Ob das jetzt so 100%ig richtig ist, oder ob ein schlauer Mensch im DStR womöglich sogar meint, das sei falsch, ja mei... |
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08.11.2007, 21:15
Beitrag: #22
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RE: Offenlegung
Hallo towel day!
& herzlich Willkommen! Zitat:weil ich das Update 18.0 erst am WE installiert habe (ohne Servicepartner, läuft trotzdem, preiset den Herrn!). ... bei mir war´s der Sonntag.... Zitat:Eine Überleitungsrechnung von der Steuer- zur Handelsbilanz kann ich mir jedenfalls schlecht vorstellen, schon wegen der Maßgeblichkeit. Wenn dann anders rum (§ 60 II EStDV). Sag´ich doch die ganze Zeit (s.o.), aber mir glaubt ja keiner... *Catja-hätte-schon-fast-(aber-auch-nur-fast)-geschmollt*. Grüße von der Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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08.11.2007, 21:20
Beitrag: #23
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RE: Offenlegung
Catja schrieb:... bei mir war´s der Sonntag....Dann hatte der Herr womöglich direkt seine Finger mit im Spiel... |
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08.11.2007, 22:18
Beitrag: #24
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RE: Offenlegung
*schäm*
Ich hab das 18er Update noch nicht...und ich machs auch nicht selber! Seit Terminalserver und LiMa und Datenbanken und so lass ich das machen.... PS: Herzlich willkommen, towel day, freut mich dass Du meiner Einladung gefolgt bist! ----------------- LG Clematis |
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09.11.2007, 11:02
Beitrag: #25
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RE: Offenlegung
Habe eben diese Woche ein Schreiben an die betroffenen Mandanten geschickt. Inkl. Teilnahmeerklärung am Datev-Verfahren. Mit dem Hinweis, dass die Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung gleichzeitig Auftragserteilung an uns ist und die Abrechnung mit Mittelwert + 1/10 (für die Übermittlung) gem. StBGeBV erfolgt. Gebühren des Bundesanzeigers gehen direkt an den Mandanten.
Bisher haben wir nicht offengelegt, außer das AG hat dazu aufgefordert. Jetzt wollen wir aber alle Mdt. dazu bringen. Wir haben ihnen bereits im Sommer dazu Informationsschreiben zukommen lassen. Ich denke, unsere Mdt. sind sich bewusst, dass Gebühren/Bußgelder bei Nichtabgabe drohen. Was die Überleitung angeht: Wir machen nur Einheitsbilanzen bisher. D.h. keine Überleitung notwendig. |
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09.11.2007, 11:03
Beitrag: #26
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RE: Offenlegung
Ups.. ich hatte auf die Beiträge der Seite Eins geantwortet und dabei völlig übersehen, dass der Thread schon drei Seiten hat inzwischen... *schiefgrins*
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09.11.2007, 11:26
Beitrag: #27
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RE: Offenlegung
Hallo Lieschenmüller...
kannst Du eventuell das Schreiben einmal hier posten (natürlich ohne Namen) ? Ich will nämlich über das Wochenende auch ein Schrieben entwerfen und da wäre es ganz hilfreich zu wissen wie andere dies formulieren :-) |
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09.11.2007, 17:34
Beitrag: #28
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RE: Offenlegung
Äh.. ja... gerne... hm.. hier war doch irgendwo die Möglichkeit eine Datei anzuhängen???
Ha! Gefunden! Bitte sehr! Als Word-Datei, dann könnt ihr es noch bearbeiten. Hoffe es gefällt?! |
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09.11.2007, 19:30
Beitrag: #29
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RE: Offenlegung
Gerade erhalten:
Ich wusste warum ich wieder mal auf den letzten Drücker gewartet habe, lach... Fehler im Assistenten zur Einreichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger Sehr geehrter Herr Huber, im Oktober 2007 haben Sie die DATEV-Programm-DVD 18.0 mit den neuen Versionen 5.4 von Kanzlei-Rechnungswesen / Kanzlei-Rechnungswesen compact / BILANZ erhalten. Mit diesen Versionen ist die elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger möglich. Hierbei unterstützt Sie ein Assistent, den Sie über "Bestand | Offenlegung Bundesanzeiger" starten können. Im Assistenten sind leider Fehler enthalten, die in seltenen Fällen dazu führen können, dass fehlerhafte Bestände eingereicht werden. Bitte entschuldigen Sie die Fehler. Bereits an den elektronischen Bundesanzeiger gesendete Jahresabschlüsse werden von uns im Rechenzentrum überprüft. Sollten Bestände von Ihnen von diesen Fehlern betroffen sein, werden wir Sie umgehend kontaktieren und mit Ihnen die Bestände entsprechend korrigieren. Nähere Informationen zu den aufgetretenen Fehlern finden Sie in der Informations-Datenbank im Dokument Offenlegung - Fehler bei der elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger (Dok.-Nr. 1014674). Voraussichtlich ab 16.11.2007 stellen wir Ihnen eine neue fehlerbereinigte Version 5.41 von Kanzlei-Rechnungswesen / Kanzlei-Rechnungswesen compact / BILANZ zum Abruf per DFÜ und zum Download über http://www.datev.de bereit. Bitte installieren Sie diese neue Version, damit sichergestellt ist, dass Sie keine fehlerhaften Bestände mehr erzeugen können. Nutzen Sie das DATEVasp-Angebot, wird das Service-Release unmittelbar ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +49 911 319-4700 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.45 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DATEV eG Produktmarketing und Service Kanzlei-Rechnungswesen |
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15.11.2007, 10:13
Beitrag: #30
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RE: Offenlegung
Hallo,
danke für die bisherigen Antworten... Wenn jemand Interesse an der Schulungsunterlage zur Einreichung beim Bundesanzeiger mittels DATEV-REWE hat bitte kurz eine PM schreiben... Ich habe die heute bekommen und nehme am Montag an einem Dialogseminar-Online von der Datev teil... |
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