GmbH & atypisch still
|
04.10.2012, 15:01
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
GmbH & atypisch still
Im Voraus: Ich bin zu Ausbildungszwecken gerade bei den Körperschaften. Leider erschließt sich meinem beschränkten Anwärterhorizont noch nicht jeder Gestaltungsvorteil, aber Gestaltungsberatung soll ja eher Beraterspezialität sein :-)
Geht es bei einer Ein-Mann GmbH & atypisch still wirklich nur um den Freibetrag bei der Gewerbesteuer? Oder hat gibt es da noch irgendwelche, von mir aus auch außersteuerlichen, Vorteile? »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
|||
04.10.2012, 15:13
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
GmbH & atypisch still
1. Atypisch = Mitunternehmer = Verlustzuweisung (wenn auch eingeschränkt)
2. Man ist MU ohne im Register aufzutauchen |
|||
04.10.2012, 16:17
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
GmbH & atypisch still
Alternativ bietet die atypische noch die Möglichkeit Objektgesellschaften grunderwerbsteueroptimiert übertragen zu können. Das erkläre ich mal in ruhigen Tagen und wenn der neue § 1 Abs 3a GrEStG nicht Gesetz wird (Entwurf JStG13)...
|
|||
04.10.2012, 21:16
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: GmbH & atypisch still
Da es eine Ein-Mann GmbH ist kann am Registereintrag nicht liegen
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste