Steuerberater

Normale Version: GmbH & atypisch still
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Im Voraus: Ich bin zu Ausbildungszwecken gerade bei den Körperschaften. Leider erschließt sich meinem beschränkten Anwärterhorizont noch nicht jeder Gestaltungsvorteil, aber Gestaltungsberatung soll ja eher Beraterspezialität sein :-)

Geht es bei einer Ein-Mann GmbH & atypisch still wirklich nur um den Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Oder hat gibt es da noch irgendwelche, von mir aus auch außersteuerlichen, Vorteile?
1. Atypisch = Mitunternehmer = Verlustzuweisung (wenn auch eingeschränkt)

2. Man ist MU ohne im Register aufzutauchen
Alternativ bietet die atypische noch die Möglichkeit Objektgesellschaften grunderwerbsteueroptimiert übertragen zu können. Das erkläre ich mal in ruhigen Tagen und wenn der neue § 1 Abs 3a GrEStG nicht Gesetz wird (Entwurf JStG13)...
Da es eine Ein-Mann GmbH ist kann am Registereintrag nicht liegen
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