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GmbH & atypisch still - Meandor - 04.10.2012 15:01 Im Voraus: Ich bin zu Ausbildungszwecken gerade bei den Körperschaften. Leider erschließt sich meinem beschränkten Anwärterhorizont noch nicht jeder Gestaltungsvorteil, aber Gestaltungsberatung soll ja eher Beraterspezialität sein :-) Geht es bei einer Ein-Mann GmbH & atypisch still wirklich nur um den Freibetrag bei der Gewerbesteuer? Oder hat gibt es da noch irgendwelche, von mir aus auch außersteuerlichen, Vorteile? GmbH & atypisch still - showbee - 04.10.2012 15:13 1. Atypisch = Mitunternehmer = Verlustzuweisung (wenn auch eingeschränkt) 2. Man ist MU ohne im Register aufzutauchen GmbH & atypisch still - showbee - 04.10.2012 16:17 Alternativ bietet die atypische noch die Möglichkeit Objektgesellschaften grunderwerbsteueroptimiert übertragen zu können. Das erkläre ich mal in ruhigen Tagen und wenn der neue § 1 Abs 3a GrEStG nicht Gesetz wird (Entwurf JStG13)... RE: GmbH & atypisch still - Meandor - 04.10.2012 21:16 Da es eine Ein-Mann GmbH ist kann am Registereintrag nicht liegen |