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GmbH & atypisch still - Druckversion

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GmbH & atypisch still - Meandor - 04.10.2012 15:01

Im Voraus: Ich bin zu Ausbildungszwecken gerade bei den Körperschaften. Leider erschließt sich meinem beschränkten Anwärterhorizont noch nicht jeder Gestaltungsvorteil, aber Gestaltungsberatung soll ja eher Beraterspezialität sein :-)

Geht es bei einer Ein-Mann GmbH & atypisch still wirklich nur um den Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Oder hat gibt es da noch irgendwelche, von mir aus auch außersteuerlichen, Vorteile?


GmbH & atypisch still - showbee - 04.10.2012 15:13

1. Atypisch = Mitunternehmer = Verlustzuweisung (wenn auch eingeschränkt)

2. Man ist MU ohne im Register aufzutauchen


GmbH & atypisch still - showbee - 04.10.2012 16:17

Alternativ bietet die atypische noch die Möglichkeit Objektgesellschaften grunderwerbsteueroptimiert übertragen zu können. Das erkläre ich mal in ruhigen Tagen und wenn der neue § 1 Abs 3a GrEStG nicht Gesetz wird (Entwurf JStG13)...


RE: GmbH & atypisch still - Meandor - 04.10.2012 21:16

Da es eine Ein-Mann GmbH ist kann am Registereintrag nicht liegen