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Offenlegung
05.11.2007, 18:13
Beitrag: #11
RE: Offenlegung
Hallo,

jetzt misch´ ich mich auch noch ein...

Wir haben bislang auch noch nicht offengelegt. Eine Kollegin, für die ich tätig bin, hat sich noch nicht für das Format entschieden...

Ich werde mich wohl selbst auch mal hinter die DATEV-Offenlegung klemmen müssen.

Wobei sich mir jetzt 2 Fragen aufdrängen:

1. Clematis:

Clematis schrieb:Wichtig ist ja auch, dass ein HANDELSRECHLICHER JA offengelegt werden muss, und wir fertigen oft nur eine Steuerbilanz. Die Überleitung sollte natürlich auch berechnet werden?!

War das nicht eigentlich so, dass die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz abgeleitet wird? *nurmalsofrag* => dann reicht doch das Einreichen der Steuerbilanz, oder?

2. Umfang?

Normaleweise macht man ja doch jede Menge schriftliches "Gedöns" rund um so einen Jahresabschluss. Nachdem aber (, - wenn ich das richtig verstanden habe...) bei der elektronischen Einreichung "jedes Zeichen zählt", möchte ich vermeiden, dass in dem einzureichenden JA nebst Anhang zu viel "blabla" staht, - kostet nur Geld....

Weiss jemand, wie kurz das sein darf?

*mitfragend*: die Catja Smile

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05.11.2007, 22:07
Beitrag: #12
RE: Offenlegung
Also, ich hab mir das von unserem DATEV-Betreuer (heisst der so?) erklären lassen.

Man muss die HB einreichen. Da meist kein Unterschied ist reicht in REWE ein Klick, und man hat die HB.

Das Dingens von DATEV kennt auch den Umfang, den die Offenlegung haben muss.

Reicht man elektronisch ein, kostet die Veröffentlichung beim Bundesanzeiger für kleine Unternehmen pauschal 50 €, für mittlere 70 € und erst bei grossen Unternehmen abhängig von den Zeichen ab ca 215 €.
Nur bei Einreichung in Papierform kommts auch bei kleinen und mittleren auf die Anzahl der Zeichen an.

Dazu kommt noch die Übermittlungsgebühr an die DATEV mit ich glaub 7 €.

Man kann jetzt nur die Überleitung zur HB und die ÜBermittlung vom Mandant kassieren, und die Rechnung für die Veröffentlichung direkt an den Mandanten schicken lassen, oder eben ein Komplettpaket anbieten.

Steht aber alles ganz gut beschrieben auf http://www.datev.de/ehug

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LG
Clematis
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05.11.2007, 23:15
Beitrag: #13
RE: Offenlegung
Hallo.

2 Sachen sind mir aber noch nicht klar:

Clematis schrieb:Das Dingens von DATEV kennt auch den Umfang, den die Offenlegung haben muss.

Voraussetzung ist aber DATEV-Biber, oder? (ich mach´ meine noch "zu Fuß"...)

Clematis schrieb:Man kann jetzt nur die Überleitung zur HB...

Überleitung ZUR HB? (Die hab´ ich doch schon, bevor ich die StB in Angriff nehme und entwickle dann daraus die StB,.... ?)

Catja *heute-keinen-"Peil!-mehr*

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06.11.2007, 06:04
Beitrag: #14
RE: Offenlegung
Nein, den Bilanzbericht von DATEV brauchste dazu nicht, den hab ich auch nicht, mach meine auch zu Fuss.
Du brauchst nur REWE in der neuesten Version.


Klar, erst HB, dann StB usw....in der Theorie.

Aber wenn wir nun eine Bilanz machen, mach ich die StB. Weils am praktischsten ist. Und weil mich die Mandanten in der Regel auch nur für die StB zahlen.

So, also muss ich ja jetzt irgendwie "zurück" zur HB. Und das meinte ich mit "Überleitung". Hab mich wohl wieder mal wirr ausgedrückt...

-----------------
LG
Clematis
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06.11.2007, 08:10
Beitrag: #15
RE: Offenlegung
Clematis schrieb:Nein, den Bilanzbericht von DATEV brauchste dazu nicht, den hab ich auch nicht, mach meine auch zu Fuss.

Uff, - und ich hab´gedacht, ich wäre da die letzte, die Bilanzberichte noch selber strickt ...

Zitat:Du brauchst nur REWE in der neuesten Version.

Ist an Bord.

Danke für die Antwort. Werde mich gleich mal mit dem neuen Rewe auseinandersetzen und hoffe, dass ich dann klarer sehe.

Grüße von der Catja

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06.11.2007, 10:31
Beitrag: #16
RE: Offenlegung
Hallo Clematis,


hast Du das schon mal mit der neuen REWE Version in der Praxis umgesetzt ?

Klappt es wirklich so einfach wie es die Datev beschreibt ?

Und gibt es auch aus REWE heraus die Möglichkeit einen Anhang hinzuzufügen ?
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06.11.2007, 10:34
Beitrag: #17
RE: Offenlegung
Hallo Clematis und Catja,



anbei ein Tip zum Thema Bilanzbericht schreiben:

Ich habe vor ca. 8 Jahren einmal versucht den DATEV-Bilanzbericht selbst einzuführen, wo ich kläglich gescheitert bin.

Nach 2 Jahren habe ich den Anlauf nochmals gewagt und bin auf ein DATEV Seminar.

Erst dort habe ich den Sinn / Nutzen und vor allen die Funktionen vom Bilanzbericht kennengelernt.

Eine Selbsteinrichtung bekommt man meiner Meinung nach ohne Seminar nicht hin.

Danach heisst es nochmals in fleissiger Arbeit die Kanzlei-Berichtsvorlagen zu entwerfen.

Aber wenn diese Hürde erst einmal geschafft ist ist das Zeit-Einsparpotential riessengroß.

Ich möchte keine Berichte mehr von Hand schreiben / schreiben lassen...

Nur so als kleiner Tipp am Rande ;-)
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06.11.2007, 10:40
Beitrag: #18
RE: Offenlegung
Naja, direkt von Hand schreib ich die ja auch nicht-hab eigene Vorlagen und Textbausteine, und stelle die eben danach zusammen!

-----------------
LG
Clematis
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06.11.2007, 10:44
Beitrag: #19
RE: Offenlegung
Die gibts in Biber auch...

Wesentlicher Vorteil ist halt, dass die Zahlen nicht übernommen und kontrolliert werden müssen, dass macht BIBER schön alleine :-)
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08.11.2007, 21:06
Beitrag: #20
RE: Offenlegung
Tach zusammen,

zunächst vielen Dank an Clematis für die nette Einladung zu diesem Forum. Da konnte ich nicht widerstehen...Smile

Mit dem Thema Offenlegung beschäftigt habe ich mich schon länger. Habe aber immer auf die Software von der DATEV gewartet, weil der Weg über den elektronischen Bundesanzeiger wohl ziemlich uferlos ist. Mit DATEV funktioniert das wohl ganz gut, hab ich aber noch nicht ausprobiert, weil ich das Update 18.0 erst am WE installiert habe (ohne Servicepartner, läuft trotzdem, preiset den Herrn!).

Jetzt werd ich die Mandanten anschreiben und mir die Einverständnis zur Offenlegung holen. Und dann über das DATEV-Tool übermitteln.

Zur Frage der Handelsbilanz: Ich erstelle für GmbHs grds. nur Handelsbilanzen. Wie sonst soll der GF seinen Pflichten nach §§ 242, 264 HGB nachkommen? Und die Gesellschafter stellen auch keinen steuerlichen, sondern einen handelsrechtlichen JA festWink.
Dass die HB womöglich sehr häufig mit der Steuerbilanz übereinstimmt, tja, das steht auf einem anderen Blatt. Dank unserer tollen Gesetzgebung haut das aber immer weniger hin.Sad
Eine Überleitungsrechnung von der Steuer- zur Handelsbilanz kann ich mir jedenfalls schlecht vorstellen, schon wegen der Maßgeblichkeit. Wenn dann anders rum (§ 60 II EStDV).

Und noch meine Erfahrungen zum Bilanzbericht der DATEV: Habe da auch mal selber gebastelt, dann aber recht schnell das Handtuch geworfen und mit Word und Excel-Vorlagen weitergearbeitet. Letztes Jahr habe ich aber mal einen DATEV-Menschen in die Kanzlei kommen lassen, zum Direkt-Seminar. Hat mich (incl. 30% Rabatt) ca. 700 € gekostet. Die hab ich aber mit einem Kollegen geteilt, der sich hier als mein Mitarbeiter eingeschlichen hat. Das Geld war das auch auf jeden Fall wert. Im Rahmen des Seminars haben wir für die Kanzlei einen Musterbericht erstellt und auch sonst ist ziemlich viel hängen geblieben. Bei den "großen" Seminaren bei der DATEV ist das m.E. nicht immer so. Das beste daran ist oft die Schulungsunterlage. Und die werden auch immer schlechter.

Jedenfalls ist die Zeitersparnis durch das Programm zwischenzeitlich immens. Wenn der Vorjahresbericht passt und sich nicht allzuviel geändert hat, dann geht der Bilanzbericht wirklich schon fast auf Knopfdruck. Aber auch wenn man basteln muß, ist es eine Erleichterung. Schon, weil man das Ding incl. aller Anlagen am Stück ausdrucken kann und nicht die Einzelteile aus zig Dateien zusammeklauben muß.

So, hoffe für das erste Posting war das jetzt lange genug...

Viele Grüße

towel day
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