Kinderbetreuungskosten
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18.10.2007, 14:00
Beitrag: #11
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RE: Kinderbetreuungskosten
Zitat:Opa, ....., was soll das? Das ist die Antwort auf die urspr�ngliche Frage. So ist es nunmal. Bei Krankheit besteht eben nur eine Ausnahmeregelung, da bei Krankheit auch meist keine Betreuung erfolgen kann. Viele Gr��e[/size] |
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18.10.2007, 14:12
Beitrag: #12
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RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Zitat:Opa, ....., was soll das? Opa, dann mal das BMF-Schreiben genau lesen. a) Erwerbst�tigkeit 23 Ein Steuerpflichtiger ist erwerbst�tig, wenn er einer auf die Erzielung von Eink�nften gerichteten Besch�ftigung nachgeht, die den Einsatz der pers�nlichen Arbeitskraft des Steuerpflichtigen erfordert (BFH-Urteil vom 16. Mai 1975, BStBl II S. 537: Studium ist keine Erwerbst�tigkeit; das Gleiche gilt f�r Verm�gensverwaltung und Liebhaberei). Daraus folgt, dass es sich auch bei einem Minijob oder einer nicht sozialversicherungs- pflichtigen T�tigkeit, z.B. einer stundenweisen Aushilfst�tigkeit, um eine Erwerbst�tig- keit im Sinne des Gesetzes handeln kann. Bei einer Arbeitszeit von mindestens 10 Stun- den pro Woche kann davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreuungskosten erwerbsbedingt anfallen. Bei zusammenlebenden Elternteilen liegen erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nur vor, wenn beide Elternteile erwerbst�tig sind. 24 Wird die Erwerbst�tigkeit z.B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unter- brochen, k�nnen auch die w�hrend der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinder- betreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten ber�cksichtigt werden, l�ngstens jedoch f�r einen zusammenh�ngenden Zeitraum von vier Monaten. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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18.10.2007, 15:26
Beitrag: #13
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RE: Kinderbetreuungskosten
Ja und? Ich kenne das BMF.
Ki Betr. Kosten sind absetzbar, wenn sie durch eine Erwerbst�tigkeit bedingt sind. Gilt auch (Ausnahmeregelung) bei vor�bergehender Krankheit, Al ... s.o. Fakt ist, da� die Ausgangsfrage mit "Nein" zu beantworten ist, weil die Betr.-k. eben nicht erwerbsbedingt angefallen sind. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Viele Gr��e |
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18.10.2007, 16:14
Beitrag: #14
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RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Ja und? Ich kenne das BMF.Ach Opa, was soll das. Wenn Papa also nur Nachtschicht macht, kann er ja am Tag auf das Kind aufpassen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Oder bestimmst du dann seinen Tageszeitplan? So produziert man Schadensf�lle. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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18.10.2007, 16:38
Beitrag: #15
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RE: Kinderbetreuungskosten
Bleib mal auf dem Teppich.
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18.10.2007, 16:45
Beitrag: #16
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RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Bleib mal auf dem Teppich.O.K. hast ja Recht mit dem Teppich. aber das erinnert mich so an eordiz. Das BMF-Schreiben sagt nichts dazu aus, wann die Erwerbst�tigkeit am Tage zeitlich durchgef�hrt werden mu�. Der Papa mit Nachtschicht sollte Dir ja mal deutlich machen, was du von den Steuerpflichtigen verlangst, die Kinderbetreuungskosten ansetzen wollen, aber deiner Meinung nach nicht d�rften. Da kann man mal schon den Teppich verlassen. Woher kommt eigentlich das Sprichwort? Opa, also bitte nicht pers�nlich nehmen. Verspreche Besserung im Umgangston. Aber was Recht ist, mu� Recht bleiben. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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18.10.2007, 17:21
Beitrag: #17
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RE: Kinderbetreuungskosten
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Schlafphase tags�ber im Bsp. w�re ja m.E. erwerbsbedingt. Aber nicht, wenn Papa Mo.-Fr. tags�ber bis 17.00 arbeitet und Mama einen Minijob als Hostess an jedem 2. WE aus�bt.
Wie gesagt, ich hab dies dem FA schon darlegen m�ssen. Wenn beide Vollzeit arbeiten, wird es diese Probleme kaum geben, aber bei Minijobs schon. Viele Gr��e |
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18.10.2007, 17:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2007 17:46 von Hans-Christian.)
Beitrag: #18
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RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Schlafphase tags�ber im Bsp. w�re ja m.E. erwerbsbedingt. Aber nicht, wenn Papa Mo.-Fr. tags�ber bis 17.00 arbeitet und Mama einen Minijob als Hostess an jedem 2. WE aus�bt. Welchen Fall hattest du? Wie war das Ergebnis? Gesetz und BMF-Schreiben haben keine weiteren Ausnahmen dazu geregelt. Wo steht, das t�glich ein Minijob ausge�bt werden mu� und wo steht, das dabei auch die Uhrzeit zu beachten ist? Wie sagte Petz so sch�n, da mu� wohl im FA einer Langeweile gehabt haben. ![]() ![]() mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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18.10.2007, 18:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2007 18:56 von Opa.)
Beitrag: #19
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RE: Kinderbetreuungskosten
Sicher hatte ich da vielleicht einen pingeligen Bearbeiter, aber kein Einzelfall. Eben erwerbsbedingt (ich kann es selber schon nicht mehr h�ren :-))Konkret:
Mann "normaler" Job 8.00-17.00 und Frau nur Minijob. Das FA wollte nun wissen, wann der Minijob der Frau ausge�bt wird (gleichzeitig mit Mann, oder nur abends, oder nur am WE). Sie arbeitet als Kosmetikerin f�r ein Hotel in der N�he, der Einsatz erfolgt auf "Zuruf", also wenn ein Gast eine Behandlung m�chte, wird sie geholt. Da dies nicht planbar ist, wurden die Betreuungskosten anerkannt. 2. Fall dito, aber Frau arbeitet im Supermarkt an der Kasse. Nat�rlich Tags�ber, also gleichzeitig mit Mann, aber jetzt wollte das FA noch die Einsatzpl�ne sehen, ob dies denn jeden Tag n�tig w�re. Da bin ich dann am Telefon auch etwas lauter geworden. Denn es sind Monatsbetr�ge die im Kindergarten bezahlt werden und nicht stundenweise. Wurde dann auch anerkannt. 3. Fall Frau Minijob, Mann Monteur, da hat das FA dann aber schnell eingelenkt. Viele Gr��e |
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18.10.2007, 19:20
Beitrag: #20
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RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Sicher hatte ich da vielleicht einen pingeligen Bearbeiter, aber kein Einzelfall. Eben erwerbsbedingt (ich kann es selber schon nicht mehr h�ren :-))Konkret: Und so w�rdest du jeden Fall durch bekommen. Ich w�rde gern den ersten Fall erleben, den du nicht durchbekommst, wenn ein Minijob blos vorliegt. Zum Beispiel nur an 2Tagen in der Woche, egal an welchen Tagen. Solange der BMF von mindestens 10 Stunden spricht und die eingehalten sind, kann nicht jeder seine eigenen Gesetze machen, blos weil er vor Langerweile sonnst nichts zu tun hat oder aus vorauseilenden Gehorsam, oder, .... mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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