Steuerberater

Normale Version: Kinderbetreuungskosten
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4
liegen auch dann erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten vor, wenn beide Elternteile zwar arbeiten, ihre Arbeitszeiten aber so liegen, dass immer einer von den Elternteilen zu Hause ist und auf die Kinder aufpassen kann?

Falls ja: Galt das auch in den Jahren 2004 und 2005 (ich weiss, hier gabs nur den § 33 c)
Hallo

Naja, eigentlich nicht, da sie ja nicht "erwerbsbedingt" angefallen sind, aber wer will das kontrollieren. Cool Hier mal noch das BMF dazu.

Viele Grüße[/font]
Vorwitzig schrieb:liegen auch dann erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten vor, wenn beide Elternteile zwar arbeiten, ihre Arbeitszeiten aber so liegen, dass immer einer von den Elternteilen zu Hause ist und auf die Kinder aufpassen kann?

Falls ja: Galt das auch in den Jahren 2004 und 2005 (ich weiss, hier gabs nur den § 33 c)

Ja, liegen vor.

Bis 2005 mit Selbstbehalt.

Kosten aber nicht von Angehörigen, im eigenen Haushalt wohnend, siehe Link von Opa.
... meines Wissens nach reicht ja für "erwebsbedingt" schon ein "Minijob". Oder bin ich da falsch unterrichtet?

Gegenfragend: die Catja Shy
Catja schrieb:... meines Wissens nach reicht ja für "erwebsbedingt" schon ein "Minijob". Oder bin ich da falsch unterrichtet?

Gegenfragend: die Catja Shy

Ja könnte reichen, siehe BMF-Schreiben vom 19.1.2007.

"Bei einer Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden pro Woche kann davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreuungskosten erwerbsbedingt anfallen."
Aber "erwerbsbedingt" heißt, daß Arbeitszeit und Betreuungszeit zeitgleich vorliegen, sonst sind die Betreuungskosten eben nicht erwerbsbedingt. Das Wort ist eindeutig. Habe gerade den Streit mit dem FA: Wann wurde der Minijob ausgeübt? und Wann war das Kind im Kindergarten?

Allerdings ist diese genaue Prüfung in der Praxis eher selten.

Viele Grüße
Ich würde mal fragen, aus welchem Gesetzestext o.ä. die das rauslesen.

Da muss jemand Langeweile haben.
Petz schrieb:Ich würde mal fragen, aus welchem Gesetzestext o.ä. die das rauslesen.

Da muss jemand Langeweile haben.

Dem kann ich nur zustimmen Petz.
Dafür brauch ich kein Gesetz, max. den Duden:

E R W E R B S B E D I N G T , also bedingt durch die Erwerbstätigkeit Cool
Opa schrieb:Dafür brauch ich kein Gesetz, max. den Duden:

E R W E R B S B E D I N G T , also bedingt durch die Erwerbstätigkeit Cool

Opa, ....., was soll das?
Selbst bei 4 Wochen Kranheit liegen erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten vor.

Früher sagte ich dazu, da will wohl sich jemand ein paar goldene Eicheln verdienen, heute gilt da wohl, da sammelt jemand Steine für seine Brücke.
Seiten: 1 2 3 4
Referenz-URLs