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Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
29.09.2011, 12:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2011 18:23 von meyer.)
Beitrag: #11
RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Mein Problem ist tats�chlich das von @Kiharu geschilderte. Das zweite BMF-Schreiben hatte ich auch schon gesehen, ist aber wohl nicht mein Problem, denn dass die rk-Kirche als Zuwendungsempf�nger kirchliche Zwecke f�rdert (zumindest sollte Sie das, auch wenn man in der Praxis da schon mal Zweifel haben kann) und in Deutschland entsprechend beg�nstigt ist, d�rfte au�er Frage stehen.

Wenn ich das hier so lese, wird beim Finanzamt aber mangels klarer Vorgaben auch keiner wissen, wann eine Spende zum Ansehen der Bundesrepublik D beitragen kann.

Es sei denn, man versteht das BMF-Schreiben so, dass wegen des EuGH-Urteils die zus�tzlichen Voraussetzungen mit der F�rderung nat�rlicher Personen im Inland oder des Ansehens der BRD nicht mehr anzuwenden seien. Das f�nde ich dann allerdings alles andere als eindeutig formuliert.

Die zitierte Kommentierung sagt, die "Regelung enthalte keinen vollzugsf�higen Inhalt". K�nnte man auch so verstehen, dass das Ganze sowieso nicht beurteilbar ist und daher letztlich immer unterstellt werden muss.
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01.10.2011, 06:38
Beitrag: #12
RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Hallo

Hier ist noch ein Link zu einem Aufsatz, der sich mit der Thematik besch�ftigt.


Da der Link zeitlich nur befristet gelten d�rfte steht nachfolgend noch Autor und Quelle zum sp�teren nachschlagen:

IWB Nr. 17 vom 14.09.2011 Seite 651
Internationales Spenden, Stiften und F�rdern aus deutscher Sicht
Gemeinn�tzigkeits- und Spendenrecht
Dr. Tanja Schienke-Ohletz

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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01.10.2011, 10:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2011 10:23 von Kiharu.)
Beitrag: #13
RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Zitat:Es sei denn, man versteht das BMF-Schreiben so, dass wegen des EuGH-Urteils die zus�tzlichen Voraussetzungen mit der F�rderung nat�rlicher Personen im Inland oder des Ansehens der BRD nicht mehr anzuwenden seien.

Vielleicht lese ich ja alles falsch aber meiner bescheidenen Meinung nach sieht es so aus:

nach � 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 gilt
Zitat:Voraussetzung f�r den Abzug ist, dass diese Zuwendungen

1. an eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder an eine �ffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der Europ�ischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen �ber den Europ�ischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, oder

� 10b Abs. 1 Satz 6 enth�lt f�r die vorgenannte Nr. 1 (und nur daf�r!) noch folgende Voraussetzung

Zitat:Werden die steuerbeg�nstigten Zwecke des Zuwendungsempf�ngers im Sinne von Satz 2 Nummer 1 nur im Ausland verwirklicht, ist f�r den Sonderausgabenabzug Voraussetzung, dass nat�rliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gew�hnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, gef�rdert werden oder dass die T�tigkeit dieses Zuwendungsempf�ngers neben der Verwirklichung der steuerbeg�nstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann.

Das BMF-Schreiben besch�ftigt sich ausschlie�lich mit den Vorausetzungen des � 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Zitat:an eine K�rperschaft, Personenvereinigung oder Verm�gensmasse, die in einem Mitgliedstaat der Europ�ischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen �ber den Europ�ischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, und die nach � 5 Absatz 1 Nummer 9 des K�rperschaftsteuergesetzes in Verbindung mit � 5 Absatz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz des K�rperschaftsteuergesetzes steuerbefreit w�re, wenn sie inl�ndische Eink�nfte erzielen w�rde,

In den F�llen des Nr. 3 m�ssen nicht noch zus�tzlich die Voraussetzungen des � 10b Abs. 1 Satz 6 erf�llt sein (gilt ja nur f�r Nr. 1)!

Also muss gekl�rt werden, was die �sterreichische rk Kirche ist.

Ist es eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder eine �ffentliche Dienststelle (Fall der Nr. 1), dann m�ssen die zus�tzlichen Voraussetzung des � 10b Abs. 1 Satz 6 noch erf�llt werden.

Oder ist es eine K�rperschaft, Personenvereinigung oder Verm�gensmasse (Fall der Nr. 3), dann m�ssen die zus�tzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen (daf�r aber die formellen Regelungen im BMF-Schreiben ber�cksichtigt werden).

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01.10.2011, 13:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2011 13:07 von meyer.)
Beitrag: #14
RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
@ Kiharu

Vielen Dank f�r die zus�tzlichen Aufkl�rungsarbeit.

Die rk-Kirche hat sowohl in D wie auch in A den Status einer K�rperschaft des �ffentlichen Rechts, also eine juristische Person des �ffentlichen Rechts, wie ich soeben eruiert habe. Demnach gilt wohl in jedem Fall Nr. 1.

@ zaunk�nig

Danke f�r den Hinweis. Ich muss mal sehen, ob ich an den Artikel irgendwie drankomme (bin nicht sicher, ob wir die IWB im B�ro haben).
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01.10.2011, 15:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2011 15:32 von Kiharu.)
Beitrag: #15
RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
E-mail per PN und ich kann den Aufsatz liefern Wink

Hinsichtlich die komischen Formulierung (Ansehen der BRD usw.) k�nnte man vielleicht nochmal in die Kommentierung zu � 51 AO schauen. Der Gesezteswortlaut ist dort n�mlich identisch.

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01.10.2011, 17:08
Beitrag: #16
RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
PN ist raus. Danke.
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01.10.2011, 18:02
Beitrag: #17
RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Aufsatz ist raus. Bitte.

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03.10.2011, 15:41
Beitrag: #18
RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Hallo,

H�tte ich auch liefern k�nnen.

Das gilt f�r alle Links die ich einstelle. Die Aufs�tze und Schrifts�tze habe ich dann auch in meiner Datenbank abgelegt.

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