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Kinderbetreuungskosten
02.09.2011, 11:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2012 15:53 von Dragon.)
Beitrag: #1
Kinderbetreuungskosten
Hallo,

kann ich die Kinderbetreuungskosten (im VZ 2010) ansetzen, wenn der andere Elternteil wegen der Geburt des 2. Kindes zu Hause ist?

Leider ist der Erstgeborene in 2010 noch keine 3 Jahre alt, so dass man wenigstens den Sonderausgabenabzug nach � 9c Abs. 2 Satz 4 EStG geltend machen k�nnte.

Fraglich ist doch, ob jemand der w�hrend der Elternzeit zu Hause ist als Erwerbst�tig gilt. Bei Arbeitslosigkeit und Krankheit/Urlaub gibt es zumindest eine 4-monatige �bergangszeit. Nach der Elternzeit wird die Mutter wieder ihrer Arbeit nachgehen.

Ciao Dragon
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02.09.2011, 20:54
Beitrag: #2
RE: Kinderbetreungskosten
Hallo,

m.E. nein, da die Kosten nicht erwerbsbedingt angefallen sind.
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03.09.2011, 14:38
Beitrag: #3
RE: Kinderbetreungskosten
Nein, Kindererziehung allein ist kein Grund. Es w�rde aber schon ein Minijob mit mindestens zehn Wochenstunden ausreichen.

Sollte es sich gleichzeitig um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, kommt zumindest die Steuererm��igung nach � 35a EStG in Betracht.
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01.02.2012, 19:15
Beitrag: #4
RE: Kinderbetreuungskosten
Hallo,

nun ist es also so gekommen wie ich es nicht haben wollte.Sad

Mdt. erh�lt nur f�r die ersten 2 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes die KBK (Kinderbetreuungskosten) anerkannt, da die Kindesmutter ja ab da nicht mehr erwerbst�tig ist.

Zumindest f�r weitere 4 Monate sollte das FA die Kosten doch anerkennen, wenn ich die netten Beamten auf die Tz. 24 des BMF-Schreiben vom 19.01.2007 (Anwendungsschreiben zu den KBK).
Dort steht

"Wird die Erwerbst�tigkeit z.B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unterbrochen, k�nnen auch die w�hrend der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten ber�cksichtigt werden, l�ngstens jedoch f�r einen zusammenh�ngenden Zeitraum von vier Monaten."

Oder was meinte Ihr? Mutter hat das zweite Kind l�nger als vier Monate zu Hause erzogen und ist erst danach wieder arbeiten.

Leider passte ja das von mir vor kurzem gesuchte Urteil (Az. 7 K 2296/11) des FG D�sseldorf nicht ganz.

Nach R�cksprache mit dem Mandanten �ber m�gliche Gerichtskosten w�rde ich aber auch Klagen - wie w�rdet Ihr hier die Chancen sehen?

Ciao Dragon
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01.02.2012, 21:10
Beitrag: #5
RE: Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten k�nnen m. E. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Hier sehe ich die Erwerbest�tigkeit i. S. d. BMF-Schreibens unterbrochen. Die Elternzeit stellt m. E. keine Erwerbst�tigkeit dar, weil die Mutter keiner T�tigkeit nachgeht, die auf die Erzielung von Eink�nften gerichtet ist. Daher kommt auch aus meiner Sicht die Anwendung der "4-Monats-Regelung" nicht in Betracht.
Zum Klagerisiko m�chte ich hier nichts sagen. Ich verwette mein Fell nur, wenn ich sicher bin, dass ich es ganz bestimmt behalte. Wink

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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01.02.2012, 21:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2012 21:20 von Uwe.)
Beitrag: #6
RE: Kinderbetreuungskosten
Hallo,

da f�llt mir ein, dass zwar keine Eink�nfte erzielt werden, aber Einnahmen (Elterngeld), die unter Progressionsvorbehalt stehen. Da w�rde ich dann die Betreuungskosten abziehen, die nicht von steuerpflichtigen Eink�nften abgezogen werden d�rfen ... Cool

Gruss
Uwe
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02.02.2012, 09:48
Beitrag: #7
RE: Kinderbetreuungskosten
Uwe schrieb:Hallo,

da f�llt mir ein, dass zwar keine Eink�nfte erzielt werden, aber Einnahmen (Elterngeld), die unter Progressionsvorbehalt stehen. Da w�rde ich dann die Betreuungskosten abziehen, die nicht von steuerpflichtigen Eink�nften abgezogen werden d�rfen ... Cool

Das w�re ja mal eine Ma�nahme. Frau und Mann sind aber nicht verheiratet und der Mann hat die Kosten getragen.

Ciao Dragon
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02.02.2012, 10:51
Beitrag: #8
RE: Kinderbetreuungskosten
Hallo,

bei einer Ehe ist es unerheblich, wer die Kosten getragen hat, da grunds�tzlich unterstellt wird, dass aus einem Topf gewirtschaftet wird. Siehe Rechtsprechung zu Arbeitszimmer bei Ehegatten ...

Gruss
Uwe
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02.02.2012, 16:08
Beitrag: #9
RE: Kinderbetreuungskosten
Uwe schrieb:Hallo,

bei einer Ehe ist es unerheblich, wer die Kosten getragen hat, da grunds�tzlich unterstellt wird, dass aus einem Topf gewirtschaftet wird. Siehe Rechtsprechung zu Arbeitszimmer bei Ehegatten ...

Dragon schrieb:Frau und Mann sind aber nicht verheiratet

Jetzt erwischst du mich aber auf dem falschen Fuss?!?! Sie waren doch gerade nicht verheiratet.

Oder gehen wir unisolo?

Ciao Dragon
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02.02.2012, 16:19
Beitrag: #10
RE: Kinderbetreuungskosten
Zitat:Oder gehen wir unisolo?
Tja das ist hier die Frage: Unisono oder Solo? Big GrinBig GrinBig Grin
Klasse Vertipseler. Big GrinBig GrinBig Grin
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