Hallo,
kann ich die Kinderbetreuungskosten (im VZ 2010) ansetzen, wenn der andere Elternteil wegen der Geburt des 2. Kindes zu Hause ist?
Leider ist der Erstgeborene in 2010 noch keine 3 Jahre alt, so dass man wenigstens den Sonderausgabenabzug nach � 9c Abs. 2 Satz 4 EStG geltend machen k�nnte.
Fraglich ist doch, ob jemand der w�hrend der Elternzeit zu Hause ist als Erwerbst�tig gilt. Bei Arbeitslosigkeit und Krankheit/Urlaub gibt es zumindest eine 4-monatige �bergangszeit. Nach der Elternzeit wird die Mutter wieder ihrer Arbeit nachgehen.
Hallo,
m.E. nein, da die Kosten nicht erwerbsbedingt angefallen sind.
Nein, Kindererziehung allein ist kein Grund. Es w�rde aber schon ein Minijob mit mindestens zehn Wochenstunden ausreichen.
Sollte es sich gleichzeitig um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, kommt zumindest die Steuererm��igung nach � 35a EStG in Betracht.
Hallo,
nun ist es also so gekommen wie ich es nicht haben wollte.
Mdt. erh�lt nur f�r die ersten 2 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes die KBK (Kinderbetreuungskosten) anerkannt, da die Kindesmutter ja ab da nicht mehr erwerbst�tig ist.
Zumindest f�r weitere 4 Monate sollte das FA die Kosten doch anerkennen, wenn ich die netten Beamten auf die Tz. 24 des BMF-Schreiben vom 19.01.2007 (Anwendungsschreiben zu den KBK).
Dort steht
"Wird die Erwerbst�tigkeit z.B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unterbrochen, k�nnen auch die w�hrend der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten ber�cksichtigt werden, l�ngstens jedoch f�r einen zusammenh�ngenden Zeitraum von vier Monaten."
Oder was meinte Ihr? Mutter hat das zweite Kind l�nger als vier Monate zu Hause erzogen und ist erst danach wieder arbeiten.
Leider passte ja das von mir vor kurzem gesuchte Urteil (Az. 7 K 2296/11) des FG D�sseldorf nicht ganz.
Nach R�cksprache mit dem Mandanten �ber m�gliche Gerichtskosten w�rde ich aber auch Klagen - wie w�rdet Ihr hier die Chancen sehen?
Kinderbetreuungskosten k�nnen m. E. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Hier sehe ich die Erwerbest�tigkeit i. S. d. BMF-Schreibens unterbrochen. Die Elternzeit stellt m. E. keine Erwerbst�tigkeit dar, weil die Mutter keiner T�tigkeit nachgeht, die auf die Erzielung von Eink�nften gerichtet ist. Daher kommt auch aus meiner Sicht die Anwendung der "4-Monats-Regelung" nicht in Betracht.
Zum Klagerisiko m�chte ich hier nichts sagen. Ich verwette mein Fell nur, wenn ich sicher bin, dass ich es ganz bestimmt behalte.

Hallo,
da f�llt mir ein, dass zwar keine Eink�nfte erzielt werden, aber Einnahmen (Elterngeld), die unter Progressionsvorbehalt stehen. Da w�rde ich dann die Betreuungskosten abziehen, die nicht von steuerpflichtigen Eink�nften abgezogen werden d�rfen ...
Gruss
Uwe
Uwe schrieb:Hallo,
da f�llt mir ein, dass zwar keine Eink�nfte erzielt werden, aber Einnahmen (Elterngeld), die unter Progressionsvorbehalt stehen. Da w�rde ich dann die Betreuungskosten abziehen, die nicht von steuerpflichtigen Eink�nften abgezogen werden d�rfen ... 
Das w�re ja mal eine Ma�nahme. Frau und Mann sind aber nicht verheiratet und der Mann hat die Kosten getragen.
Hallo,
bei einer Ehe ist es unerheblich, wer die Kosten getragen hat, da grunds�tzlich unterstellt wird, dass aus einem Topf gewirtschaftet wird. Siehe Rechtsprechung zu Arbeitszimmer bei Ehegatten ...
Gruss
Uwe
Uwe schrieb:Hallo,
bei einer Ehe ist es unerheblich, wer die Kosten getragen hat, da grunds�tzlich unterstellt wird, dass aus einem Topf gewirtschaftet wird. Siehe Rechtsprechung zu Arbeitszimmer bei Ehegatten ...
Dragon schrieb:Frau und Mann sind aber nicht verheiratet
Jetzt erwischst du mich aber auf dem falschen Fuss?!?! Sie waren doch gerade
nicht verheiratet.
Oder gehen wir unisolo?