03.02.2012, 09:09
Hallo,
wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Beschäftigung unterschieden?
Elternzeit ist doch in aller Regel ein gesetzlicher Befreiungstatbestand, der lediglich zu einer Freistellung aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis führt.
Streng genommen dürften dann auch andere Befreiungstatbestände, wie z.B. Familienpflege, dann auch dazu führen, dass die Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt werden müssten. Und solcherlei Tatbestände gibt es ja reichlich.
Insoweit sehe ich durchaus Argumentation für die 4 Monate.
wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Beschäftigung unterschieden?
Elternzeit ist doch in aller Regel ein gesetzlicher Befreiungstatbestand, der lediglich zu einer Freistellung aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis führt.
Streng genommen dürften dann auch andere Befreiungstatbestände, wie z.B. Familienpflege, dann auch dazu führen, dass die Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt werden müssten. Und solcherlei Tatbestände gibt es ja reichlich.
Insoweit sehe ich durchaus Argumentation für die 4 Monate.