Steuerberater

Normale Version: Kinderbetreuungskosten
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Hallo,

wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Beschäftigung unterschieden?

Elternzeit ist doch in aller Regel ein gesetzlicher Befreiungstatbestand, der lediglich zu einer Freistellung aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis führt.

Streng genommen dürften dann auch andere Befreiungstatbestände, wie z.B. Familienpflege, dann auch dazu führen, dass die Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt werden müssten. Und solcherlei Tatbestände gibt es ja reichlich.

Insoweit sehe ich durchaus Argumentation für die 4 Monate.
zaunkönig schrieb:wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Beschäftigung unterschieden?

Davon habe ich noch nicht gehört oder gelesen.

zaunkönig schrieb:Insoweit sehe ich durchaus Argumentation für die 4 Monate.

...hmmm - ich sehe das inzwischen auch nicht mehr als abwägig an.

Die vier Monate gelten z. B. bei einer Unterbrechnung wg. Krankheit o. Urlaub. Bis 2000 hieß die Elternzeit Erziehungsurlaub. Wenn die "Namensänderung" mal mit berücksichtigt, kann man schon die vier Monate ins Spiel bringen. (Die Namensänderung ist hier selbstverständlich kein Grund, denn die Sache ist ja nicht anders) Obwohl ich mit meinem Bauch noch keine Einigung erzielt habe, tendiere ich nun doch dazu, dass Kinderbetreuungskosten für die in Rede stehenden vier Monate gewährt werden können.
Stadtkatze schrieb:Obwohl ich mit meinem Bauch noch keine Einigung erzielt habe, tendiere ich nun doch dazu, dass Kinderbetreuungskosten für die in Rede stehenden vier Monate gewährt werden können.

Ich denke das werde ich mindestens nach Rücksprache mit dem Mdt. beantragen. Den Rest wird eine eventuelle vorhandene Rechtschutzversicherung und die Klagefreudigkeit des Mdt. entscheiden.
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