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Kinderbetreuungskosten - Druckversion

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Kinderbetreuungskosten - Dragon - 02.09.2011 11:20

Hallo,

kann ich die Kinderbetreuungskosten (im VZ 2010) ansetzen, wenn der andere Elternteil wegen der Geburt des 2. Kindes zu Hause ist?

Leider ist der Erstgeborene in 2010 noch keine 3 Jahre alt, so dass man wenigstens den Sonderausgabenabzug nach � 9c Abs. 2 Satz 4 EStG geltend machen k�nnte.

Fraglich ist doch, ob jemand der w�hrend der Elternzeit zu Hause ist als Erwerbst�tig gilt. Bei Arbeitslosigkeit und Krankheit/Urlaub gibt es zumindest eine 4-monatige �bergangszeit. Nach der Elternzeit wird die Mutter wieder ihrer Arbeit nachgehen.


RE: Kinderbetreungskosten - fliederus2 - 02.09.2011 20:54

Hallo,

m.E. nein, da die Kosten nicht erwerbsbedingt angefallen sind.


RE: Kinderbetreungskosten - meyer - 03.09.2011 14:38

Nein, Kindererziehung allein ist kein Grund. Es w�rde aber schon ein Minijob mit mindestens zehn Wochenstunden ausreichen.

Sollte es sich gleichzeitig um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, kommt zumindest die Steuererm��igung nach � 35a EStG in Betracht.


RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 01.02.2012 19:15

Hallo,

nun ist es also so gekommen wie ich es nicht haben wollte.Sad

Mdt. erh�lt nur f�r die ersten 2 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes die KBK (Kinderbetreuungskosten) anerkannt, da die Kindesmutter ja ab da nicht mehr erwerbst�tig ist.

Zumindest f�r weitere 4 Monate sollte das FA die Kosten doch anerkennen, wenn ich die netten Beamten auf die Tz. 24 des BMF-Schreiben vom 19.01.2007 (Anwendungsschreiben zu den KBK).
Dort steht

"Wird die Erwerbst�tigkeit z.B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unterbrochen, k�nnen auch die w�hrend der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten ber�cksichtigt werden, l�ngstens jedoch f�r einen zusammenh�ngenden Zeitraum von vier Monaten."

Oder was meinte Ihr? Mutter hat das zweite Kind l�nger als vier Monate zu Hause erzogen und ist erst danach wieder arbeiten.

Leider passte ja das von mir vor kurzem gesuchte Urteil (Az. 7 K 2296/11) des FG D�sseldorf nicht ganz.

Nach R�cksprache mit dem Mandanten �ber m�gliche Gerichtskosten w�rde ich aber auch Klagen - wie w�rdet Ihr hier die Chancen sehen?


RE: Kinderbetreuungskosten - Stadtkatze - 01.02.2012 21:10

Kinderbetreuungskosten k�nnen m. E. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Hier sehe ich die Erwerbest�tigkeit i. S. d. BMF-Schreibens unterbrochen. Die Elternzeit stellt m. E. keine Erwerbst�tigkeit dar, weil die Mutter keiner T�tigkeit nachgeht, die auf die Erzielung von Eink�nften gerichtet ist. Daher kommt auch aus meiner Sicht die Anwendung der "4-Monats-Regelung" nicht in Betracht.
Zum Klagerisiko m�chte ich hier nichts sagen. Ich verwette mein Fell nur, wenn ich sicher bin, dass ich es ganz bestimmt behalte. Wink


RE: Kinderbetreuungskosten - Uwe - 01.02.2012 21:19

Hallo,

da f�llt mir ein, dass zwar keine Eink�nfte erzielt werden, aber Einnahmen (Elterngeld), die unter Progressionsvorbehalt stehen. Da w�rde ich dann die Betreuungskosten abziehen, die nicht von steuerpflichtigen Eink�nften abgezogen werden d�rfen ... Cool

Gruss
Uwe


RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 02.02.2012 09:48

Uwe schrieb:Hallo,

da f�llt mir ein, dass zwar keine Eink�nfte erzielt werden, aber Einnahmen (Elterngeld), die unter Progressionsvorbehalt stehen. Da w�rde ich dann die Betreuungskosten abziehen, die nicht von steuerpflichtigen Eink�nften abgezogen werden d�rfen ... Cool

Das w�re ja mal eine Ma�nahme. Frau und Mann sind aber nicht verheiratet und der Mann hat die Kosten getragen.


RE: Kinderbetreuungskosten - Uwe - 02.02.2012 10:51

Hallo,

bei einer Ehe ist es unerheblich, wer die Kosten getragen hat, da grunds�tzlich unterstellt wird, dass aus einem Topf gewirtschaftet wird. Siehe Rechtsprechung zu Arbeitszimmer bei Ehegatten ...

Gruss
Uwe


RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 02.02.2012 16:08

Uwe schrieb:Hallo,

bei einer Ehe ist es unerheblich, wer die Kosten getragen hat, da grunds�tzlich unterstellt wird, dass aus einem Topf gewirtschaftet wird. Siehe Rechtsprechung zu Arbeitszimmer bei Ehegatten ...

Dragon schrieb:Frau und Mann sind aber nicht verheiratet

Jetzt erwischst du mich aber auf dem falschen Fuss?!?! Sie waren doch gerade nicht verheiratet.

Oder gehen wir unisolo?


RE: Kinderbetreuungskosten - Opa - 02.02.2012 16:19

Zitat:Oder gehen wir unisolo?
Tja das ist hier die Frage: Unisono oder Solo? Big GrinBig GrinBig Grin
Klasse Vertipseler. Big GrinBig GrinBig Grin