Kirchensteuer als Sonderausgabe?
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22.12.2010, 17:48
Beitrag: #21
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
das war f�r mich allein schon nach � 51a III EStG klar, aber okay. denn wenn ich mich einmal im System der Abgeltungssteuer befinde, kann es f�r die KiSt nach meinem Verst�ndnis keinen SA Abzug geben. selbiges gilt f�r nacherkl�rte KiSt im Rahmen der Abgeltungsteuer.
Mit anderen Worten ich kann f�r die VZ 2009 und 2010 KiSt im Rahmen der Abgeltungssteuer als SA geltend machen? "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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22.12.2010, 17:54
Beitrag: #22
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Taxman schrieb:das war f�r mich allein schon nach � 51a III EStG klar, aber okay. denn wenn ich mich einmal im System der Abgeltungssteuer befinde, kann es f�r die KiSt nach meinem Verst�ndnis keinen SA Abzug geben. selbiges gilt f�r nacherkl�rte KiSt im Rahmen der Abgeltungsteuer. Und warum dann die Frage, wenn das klar war ????? |
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22.12.2010, 18:02
Beitrag: #23
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
@ Petz
Eine rein praktische Frage: Wie will denn das FA pr�fen, ob KiSt-Nachzahlungen in 2010 solche zu � 32d EStG sind? Man sieht es zwar in den Bescheiden, aber kann das maschinell abgeglichen werden? Als gesonderte Steuerart wird das zahlungstechnisch ja wohl nicht gef�hrt. |
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22.12.2010, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2010 18:27 von Petz.)
Beitrag: #24
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Das soll unser Computer k�nnen, wurde uns versprochen.....
Bleibt abzuwarten. Kann jan aber schon sein, da die "normale" Kirchensteuer und die KiSt auf Abgeltungsteuer im Steuerbescheid im Berechnungsteil getrennt aufgef�hrt sind. |
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22.12.2010, 19:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2010 19:26 von meyer.)
Beitrag: #25
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Petz schrieb:Kann jan aber schon sein, da die "normale" Kirchensteuer und die KiSt auf Abgeltungsteuer im Steuerbescheid im Berechnungsteil getrennt aufgef�hrt sind. Ja, theoretisch sollte das machbar sein. Im Steuerkonto wird es aber, soweit ich bisher erkennen konnte nicht getrennt erfasst. Ich hatte z. B. einen Fall ohne KiSt-Abzug an der Quelle, da wollte das FA KiSt-VZ haben, die im Wesentlichen auf Abgeltungsteuer-KiSt beruhte (an den Besteuerungsgrundlagen ersichtlich). Die Festsetzung lautet aber nur auf KiSt. Ob das im Amt vern�nftig automatisch auseinanderrechenbar ist? Lassen wir uns �berraschen. |
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22.12.2010, 20:07
Beitrag: #26
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Petz schrieb:Und warum dann die Frage, wenn das klar war ????? f�r mich war das bereits f�r die VZ 2009/2010 klar. ich fragte mich, weshalb der gesetzgeber jedoch ab 2011 den � 10 I Nr. 4 EStG �ndert. Daraus schlie�e ich demnach, dass "AbgeltungsKiSt" in VZ 2009/2010 als SA abzugsf�hig sein m�sste. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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23.12.2010, 08:47
Beitrag: #27
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Nochmal zu urspr�ngliche Frage
So eine Kirchensteuer f�r den Erblasser m��te in der Parxis zu Riesenproblemen bei der Finanzverwaltung f�hren. Die gehen doch nach den Daten die Kirchensteuer�mter �bermitteln. So eine "Fremdzahlung" ist da bestimmt nicht dabei. Und den bearbeiter davon zu �berzeugen, dass die �bermittlung in diesem Fall unzutreffend ist................
Aber ich werde es selber ausprobieren, da ich nach dem Tod meiner Mutter so eine Zahlung hatte. Ach ja, lt. Finanzamt bin ich nicht in einer Kirche, da wird das erst recht lustig. Vielleicht bin da dann lieber ruhig. frankts |
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23.12.2010, 14:40
Beitrag: #28
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Technisch m�sste das kein Problem sein! Nat�rlich f�hrt ein h�herer als vom KiStAmt �bermittelter Wert zu einem Pr�fhinweis! Aber z.B. grade bei uns in Bayyern erhabt ja z.B. die evangelische Kirche ein zus�tzliches Kirchgeld, das von den Gemeinden selbst erhoben wird und NICHT an das KiStAmt weitergemeldet wird. Auch diese Zahlungen sind als SA abziehbar.
Auch ist eine KiSt als SA abziehbar, die zwar im Jahr OHNE kirchlichen Beistand (wie kann man nur, und das auch noch in Bayern!!!) gezahlt wurde, aber f�r ein Jahr MIT kirchlichem Beistand gezahlt wird. Auch hier kann es zwar zu einem Pr�fhinweis kommen, technisch aber kein Problem! taxpert (als Protestant in der bayrischen Diaspora!) Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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23.12.2010, 19:10
Beitrag: #29
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RE: Nochmal zu urspr�ngliche Frage
frankts schrieb:So eine Kirchensteuer f�r den Erblasser m��te in der Parxis zu Riesenproblemen bei der Finanzverwaltung f�hren. Die gehen doch nach den Daten die Kirchensteuer�mter �bermitteln. keine Ahnung, sowas haben wir n�rdlich des Wei�wurst�quators nicht, wir machen das selber..... |
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23.12.2010, 20:13
Beitrag: #30
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
taxpert schrieb:Technisch m�sste das kein Problem sein! Nat�rlich f�hrt ein h�herer als vom KiStAmt �bermittelter Wert zu einem Pr�fhinweis! Aber z.B. grade bei uns in Bayyern erhabt ja z.B. die evangelische Kirche ein zus�tzliches Kirchgeld, das von den Gemeinden selbst erhoben wird und NICHT an das KiStAmt weitergemeldet wird. Auch diese Zahlungen sind als SA abziehbar. Das ist doch graue Theorie, das Finanzamt setzt stur den Betrag an, den das KiSt-Amt �bermittelt hat. Das ist im Augenblick der Punkt, wo die Finanz�mter offensichtlich nichts von rechtlichem Geh�r halten. frankts |
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