Steuerberater
Kirchensteuer als Sonderausgabe? - Druckversion

+- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb)
+-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16)
+--- Thema: Kirchensteuer als Sonderausgabe? (/showthread.php?tid=1959)

Seiten: 1 2 3


Kirchensteuer als Sonderausgabe? - Taxman - 20.12.2010 17:55

Hallo zusammen,

die Frage ist eigentlich ziemlich kurz:

K�nnen die einzelnen Erben einer Erbengemeinschaft die noch zu entrichtende Kirchensteuer des Erblassers als Sonderausgaben in ihren Einkommensteuererkl�rungen geltend machen? und wie ist dabei verfahrensrechtlich vorzugehen? ist eine GuE-Feststellungserkl�rung abzugeben?

ich habe bis jetzt nichts konkretes gefunden, ausser dass der Stpfl. Steuerschuldner der Kirchensteuer sein muss. Da die Erben Gesamtrechtsnachfolger sind, tendiere ich dazu, den Sonderausgabenabzug zuzulassen.

Danke im Voraus

Taxman


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - Opa - 20.12.2010 18:10

Ohne jetzt nachgesehen zu haben, w�rde ich ja sagen. Eine GuE Feststellung w�re dann allerdings m.E. zu erstellen, und dann stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt.


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - ecro - 20.12.2010 19:53

Ich sag auch ja. � 10 (1) Nummer 4 sagt ja "die gezahlte Kirchensteuer". R und H 10.7 geben auch nichts Gegenteiliges wieder, insbesondere handelt es sich nicht um eine willk�rliche Zahlung.


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - Taxman - 20.12.2010 20:43

@ opa
es geht hier nicht um "peanuts" Wink


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - zaunkönig - 21.12.2010 15:29

Hallo,

Einspruch.

Es k�nnen nur solche Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung beruhen.

Die Verpflichtung beruht aber aus dem Nachlass und kann somit lediglich eine Nachlassverbindlichkeit darstellen.

Auch die �bernahme solcher Aufwendungen als Drittaufwand ist nicht abzugsf�hig (z.B. verk�rzter Zahlungsweg).


Aber:

irgendwie habe ich in Erinnerung, dass abweichend vom Grundsatz des SA-Abzugs bei tats�chlichem Aufwand (also im Aufwandsjahr), bei einer abschlie�enden Veranlagung wg. Tod oder Untergang, der Ertr�ge und Aufwand dem entspechenden Veranlagungsjahr zugeordnet werden k�nnen.

Finde nur nichts zu diesem Punkt.


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - phönix - 21.12.2010 15:56

zaunk�nig schrieb:Die Verpflichtung beruht aber aus dem Nachlass und kann somit lediglich eine Nachlassverbindlichkeit darstellen.

Aber Nachlassverbindlichkeit soll doch gerade die Steuer f�r das Todesjahr nicht sein, da nach Verwaltungsauffassung die Steuer erst am 31.12. (und damit nach dem Tod) entsteht!


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - Buchi - 21.12.2010 17:32

BFH Urteil vom 01.03.1957 - VI 57/55 U

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer/Lohnsteuer/Kirchensteuer

Leitsatz

Verm�gensteuern, die ein Steuerpflichtiger in seiner Eigenschaft als Erbe entrichtet, sind als Sonderausgabe abzugsf�hig.


Zudem aus Frotscher EStG Kommentar: "F�r r�ckst�ndige KiSt, die der Erbe f�r den Erblasser zahlt, hat der BFH den Abzug als Sonderausgaben zugelassen."


Gru� Buchi

P.S.: Super aktuelles Urteil, ich wei� Smile


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - zaunkönig - 21.12.2010 17:36

Hallo,

@phoenix

Es ist und bleibt die Kirchensteuer des Erblassers und nicht der Erben. Daher kann sie nur im Rahmen seiner einkommensteuerlichen Verh�ltnisse anerkannt werden, nicht aber bei den Erben selbst.

Damit bleiben mir zwei M�glichkeiten f�r die Ber�cksichtigung der Kirchensteuer:

1. In der ESt-Veranlagung beim Erblasser

oder

2. Als Nachlassverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Erbanfalls, aus der Verm�gensmasse des Erblassers



Ich sehe hier, auch mit h�chstrichterlicher Rechtsprechung keine M�glichkeit, dass steuerrelevante Tatbest�nde des Erblassers bei der Individualveranlagung der Erben ber�cksichtigt werden kann.



Das zitierte Urteil aus 1957 betrifft die "Verm�genssteuer". Denke nicht, dass hier die Parallele zum Kirchensteuerabzug gezogen werden kann.


Worauf bezieht sich denn der Kommentar, au�er das er eine pers�nliche Meinung des Kommentierenden wiederspiegelt?


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - meyer - 21.12.2010 18:21

@ zaunk�nig

Da bin ich anderer Ansicht.

Bisher jedenfalls war der Abzug beim Erblasser in der Praxis kein Problem (siehe von Buchi zitierte BFH-Rechtsprechung, die auch die EStG-Kommentierungen alle bringen, ohne die BFH-Meinung immer selbst zu teilen).

Die Entscheidung des Senats VI 57/55 U vom 1. M�rz 1957 (BStBl 1957 III S. 135, Slg. Bd. 64 S. 358) betreffend Behandlung der vom Erblasser oder f�r Rechnung des Erblassers gezahlten Verm�gensteuer als Sonderausgabe der Erben gilt auch f�r die Kirchensteuer (Leitsatz aus BFH vom 05.02.1960, VI 204/59 U, BStBl. III 1960, 140).

Beim Erblasser ist das Ganze nicht abziehbar, da der Abfluss nicht zu seinen Lebzeiten stattfindet.

Eine Nachlassverbindlichkeit ist es nat�rlich. Das betrifft steuerlich aber die Erbschaftsteuer und steht der einkommensteuerlichen Behandlung nicht entgegen (so w�ren ja auch z. B. Erhaltungsma�nahmen, an einem Mietgrundst�ck, die der Erblasser hat durchf�hren lassen und erst nach seinem Tod bezahlt werden, Nachlassverbindlichkeiten, aber dennoch WK bei den Erben als Gesamtrechtsnachfolger).

Fraglich ist, ob die Abziehbarkeit der KiSt bei den Erben auch noch nach der Entscheidung des GrS des BFH zur Nichtvererblichkeit von Verlustvortr�gen gilt. Ich will daher nicht ausschlie�en, dass der BFH das heute anders sehen w�rde. Bis dahin w�rde ich aber auf die klare BFH-Rechtsprechung pochen und darauf, dass mir keine �u�erung der Verwaltung bekannt ist, nach der die genannten Urteile nicht mehr anzuwenden seien.

In der Praxis w�rde ich die geleistete Zahlung nachweisen und ansetzen. Gedanken �ber ein evt. erforderliches Feststellungsverfahren w�rde ich mir erst machen, wenn das FA darauf besteht. Es sei denn, es gibt sowieso eine Feststellungserkl�rung der Erbengemeinschaft. Da kann man es dann gleich mit reinnehmen.


RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe? - Petz - 21.12.2010 18:45

zaunk�nig schrieb:Damit bleiben mir zwei M�glichkeiten f�r die Ber�cksichtigung der Kirchensteuer:

1. In der ESt-Veranlagung beim Erblasser

oder

2. Als Nachlassverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Erbanfalls, aus der Verm�gensmasse des Erblassers
Das sehe ich ich auch anders.

1. Wenn er denn f�r das Jahr noch eine Steuererkl�rung abgeben muss, dann ja. Sonst ist es in den Steuererkl�rungen der Erben anzugeben.

2. ja, auch. Nicht oder.
Das eine ist doch ein ESt-Problem, das andere ein ErbSt-Problem.
Es trifft beides zu.