Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kirchensteuer als Sonderausgabe?
21.12.2010, 22:36
Beitrag: #11
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Die Erbschaftsteuer finde ich hier nicht spannend, den SA-Abzug hingegen sehr.

Gefunden habe ich auch nichts, was aber auch daran liegen kann, dass ich nicht genug gesucht habe.


Also komme ich mal teleologisch:
WARUM wird der KiSt-Abzug �berhaupt zum Abzug zugelassen, was steckt dahinter? Als lex specialis zu � 12 Nr. 3 muss ein Grund vorliegen, der schwerer wiegt als das Abzugsverbot.

Eine Sozialnorm? Dann kann der Abzug bei den Erben nicht versagt werden, da dies ein Versto� gegen die sozialen Verpflichtungen darstellte. Wer es gern m�chte: Damit der Erblasser auch wirklich in den Himmel kommt. Hier w�rde also der Grund f�r die Abzugsf�higkeit �ber den Tod hinauswirken. Keine Ahnung, ob eine solche Argumentation greift, aber die Abzugsf�higkeit der KiSt stammt ja aus einer Zeit, in der solche Vorstellungen durchaus normal waren.

Wenn keine Sozialnorm - was dann?

Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.12.2010, 23:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2010 23:40 von meyer.)
Beitrag: #12
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
ecro schrieb:Gefunden habe ich auch nichts, was aber auch daran liegen kann, dass ich nicht genug gesucht habe.
Brauchen Sie ja auch nicht. Der BFH (vom 05.02.1960, VI 204/59 U mit Bezugnahme auf VI 57/55 U vom 01.03.1957) wurde ja schon in den Vorbeitr�gen mit eindeutiger Rechtsprechung angef�hrt und der sollte doch einschlie�ich Ver�ffentlichung im BStBl. und Erw�hnung in den einschl�gigen ESt-Kommentaren erstmal reichen, so lange die Verwaltung sich nicht offiziell dagegen stellt und dem BFH Gelegenheit gibt, seine Auffassung dazu zu �berdenken.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 07:27
Beitrag: #13
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Ja, das kommt davon, wenn man den Leitsatz zu fl�chtig liest und bei "Verm�gensteuer" klebenbleibt.

Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 09:00
Beitrag: #14
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Hallo,

ich geh�re in diesem Fall nun einmal zu der gro�en Gruppe der Zweifler der EST-Kommentatoren, und befinde mich damit in erlauchter Gesellschaft.

Das entscheidende Argument ist wohl eher das BFH-Urteil von 1960, dass hier - schon im Leitsatz - dezidiert auf die Abzugsm�glichkeit der Kirchensteuer des Erblassers beim Erben abstellt. Und insoweit w�rde ich dann auch beide Urteile zitieren.


Der BFH war 1957 der Meinung, dass die Rechtsstellung des Erben so stark ist, dass er, ungeachtet der verm�gensrechtlichen Bereicherung, in die vollst�ndige Rechtsposition des Erblassers eintritt. Die damit verbundene Aufwandsbeseitigung (�bernahme der Schuld) so verpflichtend ist, dass ihm der Sonderausgabenabzug zuzurechnen ist.

Das Gegenargument der Verwaltung kann sich letztlich nur darauf beschr�nken, dass hier zwei v�llig verschiedene Rechtssubjekte (Erblasser und Erbe) vorhanden sind, und dass die �bernahme fremder Verpflichtungen nicht zu eigenem abzugsf�higem Aufwand f�hren kann.

Lassen wir es dahingestellt, ob es zu einer Kontroverse und anschlie�endem Klageverfahren mit der Verwaltung kommt. Allerdings mag ich dies auch nicht ausschlie�en wollen, wenn es hier um betr�chtliche Betr�ge geht.


Insoweit Ansatz der Kirchensteuer bei den Erben und abwarten. Mit den BFH-Urteilen ist die eigene Rechtsposition doch recht stark, zumal es bis heute weder im Gesetz noch in den Verwaltungsanweisungen eine n�here oder gegenteilige Regelung zu geben scheint.


Danke f�r den konstruktiven Meinungsaustausch.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 09:01
Beitrag: #15
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
ich danke euch allen. Smile bin in den letzten 2 tagen leider nicht dazu gekommen, mich an der diskussion zu beteiligen Sad

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 10:24
Beitrag: #16
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
und schon wieder die Kirchensteuer, doch diesmal in einem anderen Zusammenhang. Kann mir bitte einer den ab 2011 geltenden � 10 I Nr. 4 EStG erkl�ren?

Warum soll auf Kapitalertr�ge gezahlte Kirchensteuer nicht mehr als Sonderausgabe abzugsf�hig sein? M.E. war/ist die Regelung des � 51a III EStG vollkommen ausreichend? Wo bzw in welchen F�llen kann es denn dort zu einer Doppelbeg�nstigung kommen? Das will mir noch nicht ganz einleuchten. Oder habe ich eine wesentliche �nderung im System der Abgeltungsteuer verpasst?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 11:27
Beitrag: #17
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Erkl�rung lt. Gesetzesvorschlagsbegr�ndung des Bundesrats:
Bundesratsdrucksache 318/10B v. 09.07.2010, S. 21
zusammengefasst: "bisherige Regelung gegen Intention des Gesetzgebers"

"Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wird nicht - wie gegenw�rtig in � 10
Abs. 1 Nr. 4 EStG ausgef�hrt - nach � 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhoben,
sondern aufgrund der Kirchensteuerordnungen / -beschl�sse der steuer-
erhebenden Religionsgesellschaften bzw. Weltanschauungsgemeinschaften
nach Ma�gabe der Kirchensteuergesetze der L�nder. Die Regelungen in � 51a
Abs. 2c bis 2d EStG erlangen nur durch entsprechende Verweise in den
Kirchensteuergesetzen der L�nder eine kirchensteuerliche Relevanz.
Weiterhin beschr�nkt sich der Wirkungskreis der Regelungen in � 51a Abs. 2b
bis 2d EStG auf die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur
Kapitalertragsteuer durch den Kirchensteuerabzugsverpflichteten bzw. durch
das Finanzamt (oder ggf. die Kirchenbeh�rde) im Rahmen einer gesonderten
(isolierten) Kirchensteuerveranlagung. Wird die Kirchensteuer im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung auf die mit gesondertem Tarif nach � 32d Abs.
1 EStG ermittelte Einkommensteuer erhoben, ermittelt sich die
Bemessungsgrundlage nach � 51a Abs. 1 und 2 (nicht 2d!) EStG. � 10 Abs. 1
Nr. 4 EStG ist somit gegenw�rtig nicht weit genug gefasst, denn die
Kirchensteuer, die auf die mit gesondertem Tarif nach � 32d Abs. 1 EStG
ermittelte Einkommensteuer entf�llt, ist nach dem Gesetzeswortlaut - entgegen
der urspr�nglichen Intention des Gesetzgebers - weiterhin als Sonderausgabe
abziehbar."

Ich kommentiere lieber nichts...
Wollen wir wetten, dass unsere Abgeordneten kein Wort des obigen Geschwurbels verstanden haben?

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 14:26
Beitrag: #18
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
zaunk�nig schrieb:ich geh�re in diesem Fall nun einmal zu der gro�en Gruppe der Zweifler der EST-Kommentatoren,
Das gestehen Ihnen wohl alle hier gerne zu. Ich h�tte auch Zweifel, ob das so h�lt, wenn das nochmal vor dem BFH landet.

Aber als StB interessiert mich eigentlich nur die praktische Auswirkung zugunsten Mandant und ob die durchsetzbar ist.

Da z�hlt f�r mich ungeachtet abweichender Literaturmeinungen, dass es ein eindeutiges von der Verwaltung f�r allgemein anwendbar erkl�rtes BFH-Urteil zu dem Fall gibt und mir weder eine explizit gegenteilige neue Rechtsprechung noch eine anderweitige Verwaltungsanweisung dazu bekannt ist.

Tiefer einsteigen kann man dann immer noch, sollte die Verwaltung an ihrer fr�heren Meinung nicht mehr festhalten.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 16:18
Beitrag: #19
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
so, erkl�rungen sind erstellt. mal schauen was da noch kommt. ich werde berichten

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 17:40
Beitrag: #20
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Taxman schrieb:Warum soll auf Kapitalertr�ge gezahlte Kirchensteuer nicht mehr als Sonderausgabe abzugsf�hig sein?

Weil er dann doppelt Steuern sparen w�rde.

Ohne Kirchenmitgliedschaft zahlt er 25 % Abgeltungsteuer. Punkt.

Bei Kirchenmitgliedschaft wird die Abgeltungsteuer gemindert, und zwar um die Formel in � 32d Abs. 1.

Daher logischerweise kein Sonderausgabenabzug.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation