Eigenheimzulage
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28.08.2007, 22:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2007 22:20 von Petz.)
Beitrag: #61
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RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:sicher Petz, aber es wurde eben nicht eingetragen, dass der ASt. auch nur f�r ein Kind einen Kfb erh�lt. Und noch was: mir liegen die Einkommensteuerbescheide f�r die letzten 7 Jahre vor. Alles gleiche Steuernummer. Ich glaub, hier hat die Verwaltung wirklich geschlafen.Ich hatte aber schon in einem meiner ersten Beitr�ge hier geschrieben, dass die EigZul nichts mit Einkomen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer zu tun hat. Soll hei�en: Bei den genannten Steuern ist einem Bearbeiter sehr wohl etwas bekannt, was er z.B. bei der Gewerbesteuer wusste, muss er auch bei der Einkommensteuer wissen. Die EigZul ist ja nicht einmal eine Steuer, sondern eine Subvention. Ein ganz anderes Thema..... Zitat:und das gr�bste: die haben in diesem Jahr Eigenheimzulage in voller H�he gezahlt, obwohl sie vor einem Jahr entdeckt haben, dass der Antragsteller nur 2 leibliche Kinder hat. In Kenntnis der Tatsache, dass der Anspruch auf Eigenheimzulage nicht in der festgesetzten H�he besteht, haben sie die falsch festgesetzte Eigenheimzulage vollst�ndig ausbezahlt. Nun ist das Geld nat�rlich weg.Das ist �berhaupt nicht das gr�bste. Das eine hat mit dem anderen nichts anderes zu tun, wie ich erw�hnt habe. Die EigZul wird in der Regel f�r 8 Jahre festgesetzt und wenn das FA keine neuen Erkenntnisse hat, k�mmert sich kein Mensch im FA mehr darum. Das macht der Computer von allein. Zitat:Ich werds aber im Rahmen eines Einspruchsverfahrens kl�ren lassen.W�rde ich als StB auch....... Und bitte das Ergebnis mitteilen, versprochen ? |
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29.08.2007, 08:30
Beitrag: #62
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RE: Eigenheimzulage
Petz schrieb:...Klar, schlie�lich hat man gegen�ber seinen Mandanten/Mitgliedern eine Verpflichtung, im Rahmen aller gesetzlichen M�glichkeiten, ..... Unsere (meine, Opa, Vorwitzig, ..) Argumente kennst du nun, aber wie verh�lt/begr�ndet es derjenige, der auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzt (au�er dem bekannten, ... in etwa:"�nderung der Verh�ltnisse" oder der von zaunk�nig), bzw. welche Argumente f�hrt er gegen unsere an? Auch dies ist doch der Sinn des Forums. Deine Argumentation beschr�nkt sich m.E. darauf, dass der Steuerpflichtige Fehler gemacht hat. Welche denn, au�er dem, dass er bei allen Kindern "kein" KG eingetragen hat. Auch ein schlechtes Formular, welches sowas zul��t. Es ist ein Unterschied, ob ich "Null" eintrage oder das Feld leer lasse.(nur als anderes Beispiel, denn Null ist eine bewu�te Erkl�rung) Wenn "kein" Eintrag bedeutet kein Kindergeld, anstelle von "1"=ja und "2"= nein, kann dies doch nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen. Ich werde mich mal um die Erl�uterungen bem�hen zum Antrag. Bleibt aber immer noch die Frage, weshalb hat das FA die Angaben des Steuerpflichtigen bewu�t ge�ndert? Und damit selber eine rechtsfehlerhafte Festsetzung getroffen? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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29.08.2007, 08:35
Beitrag: #63
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RE: Eigenheimzulage
Also, in den Erl�uterungen zum Ausf�llen des Antrages steht nicht drin, dass kein Kind einzutragen ist, f�r das man kein Kindergeld bekommt.
Bleibt also wieder v�llig offen und ist kein Fehler des Steuerpflichtigen. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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29.08.2007, 12:13
Beitrag: #64
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RE: Eigenheimzulage
Hallo,
ich empfehle zum vorliegenden Sachverhalt auch mal die Urteilsbegr�ndungen nachfolgender FG bzw. BFH-Urteile zu lesen, auch wenn die beurteilten Sachverhalte ein wenig anders waren. Die Begr�ndungen lassen f�r den Sachverhalt hier einiges durchblicken. FG Niedersachsen vom 30.11.2005 (3 K 237/04) FG Niedersachsen vom 22.06.2006 (14 K 30/03) BFH vom 09.06.2005 (IX R 75/03) kann sie leider nicht verlinken, da die FG-Urteile nicht verlinkbare DOC. sind. Lassen sich allerdings �ber google leicht finden. Das BFH-Urteil scheint nicht ver�ffentlicht zu sein. Daher habe ich auch hier keine Quelle. Dies nur noch als kleine Erg�nzung, gerade weil hier eine Urteilsbegr�ndung auch zu den Ausf�hrungen von @Petz vorhanden ist. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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29.08.2007, 12:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2007 14:15 von Petz.)
Beitrag: #65
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RE: Eigenheimzulage
Hans-Christian schrieb:Bleibt aber immer noch die Frage, weshalb hat das FA die Angaben des Steuerpflichtigen bewu? ge?ert?Ob das Finanzamt die Angaben ge?ert hat, bleibt dahingestellt. Das FA hat die Angaben des Stpfl. ?mmen, mehr nicht. Aber diese Argumentation von mir kennst du ja auch. Ebenso wie meine Aussage, dass in den Erl?erungen zum Antrag genauestens aufgef?st, f?che Kinder es Kinderzulage gibt. Und nun hat er falsche Angaben gemacht, die aufgrund neuer Erkenntnisse korrigiert werden. Warum das in diesem Fall neue Erkenntnisse sind, habe ich bereits in zwei Beitr?n beschrieben. Und genau deswegen beschr?t sich auch meine Argumentation darauf, n?ich durch falsche Angaben wurde zu hohe Eigenheimzulage kassiert. |
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29.08.2007, 14:53
Beitrag: #66
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RE: Eigenheimzulage
Petz schrieb:Und nun hat er falsche Angaben gemacht, die aufgrund neuer Erkenntnisse korrigiert werden. Nein, er hat keine falschen Angaben gemacht, weil er eben nicht angegeben hat, dass er f�r auch nur ein Kind Kinderzulage erh�lt. Und das ist eindeutig ein Fehler des Sachbearbeiters. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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29.08.2007, 15:19
Beitrag: #67
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RE: Eigenheimzulage
@Zaunk�nig: die Urteile unterscheiden sich von dem vorliegenden Fall, weil in dem einen Fall der Steuerpflichtige f�r das Kind zu Beginn des F�rderzeitraumes ja tats�chlich eine Kinderzulage zustand. Und dann haben sich die Verh�ltnisse ge�ndert. Da im Zeitpunkt des Erlasses des EigZulG �berhaupt nicht feststand, ab wann der ASt. f�r das Kind einen Kfb mehr erh�lt, war es nicht zu beanstanden, dass die Kinderzulage erst einmal f�r alle Jahre festgesetzt wurde.
Und f�r diesen Sachverhalt passt m.E. der � 11 II EigZulG, weil hier w�hrend des laufenden Bezuges von Eigenheimzulage eine echte �nderung eingetreten ist. Und ich h�tte eine �nderung den Bescheid f�r die Zukunft insgesamt auf der Grundlage des � 11 II EigZulG durchgef�hrt. Das ist m.E. kein Anwendungsfall des � 11 V EigZulG. Im diskutierten Fall ist aber �berhaupt keine �nderung eingetreten. Von Anfang an stand dem ASt. nur f�r zwei Kinder jeweils ein KfB zu. Und selbst die hatte er nicht angegeben. Die Kinder hatten auch nicht mal seinen Nachnamen. Bei der Sachlage h�tte der SB �berhaupt keine Kinderzulage festsetzen d�rfen. Deshalb halte ist � 11 II EigZulG nicht f�r anwendbar. M.E. ist f�r materiell fehlerhafte Bescheide die zutreffende Korrekturnorm entweder � 11 V EigZulG oder aber die �� 172 ff. AO. Und in dem zweiten vom Nds. FG entschiedenen Fall (2006) ist es so, dass erst nach Erlass des Eigenheimzulagebescheides aufgrund der sp�ter eingereichten Einkommensteuererkl�rung bekannt wurde, dass der ASt. die Einkommensgrenzen �berschreitet. Auch hier halte ich eine �nderung f�r zul�ssig, weil die Einkommensverh�ltnisse dem Finanzamt erst nach Erlass des Eigenheimzulagebescheides bekannt wurden. Im Prinzip w�rde f�r den vorliegenden Fall � 130 II Nr. 4 AO die angemessene �nderungsnorm sein. Aber die ist ja wohl nicht anwendbar, wenn ich das richtig sehe. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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29.08.2007, 18:20
Beitrag: #68
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RE: Eigenheimzulage
Ich denke, wir werden einfach nicht auf einen Nenner kommen.
Macht ja auch nix, jedenfalls nicht hier ![]() Aber bei dieser Frage bleibe ich: Petz schrieb:Und bitte das Ergebnis mitteilen, versprochen ? |
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29.08.2007, 19:00
Beitrag: #69
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RE: Eigenheimzulage
Das hab ich ja schon festgestellt, da� hier mind. 3 Meinungen bestehen, seltene Uneinigkeit. Daher ist dies m.E. auch das (bisher) Top-Thema in diesem Forum geworden.
![]() viele Gr��e |
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29.08.2007, 21:45
Beitrag: #70
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RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:Im Prinzip w�rde f�r den vorliegenden Fall � 130 II Nr. 4 AO die angemessene �nderungsnorm sein. Aber die ist ja wohl nicht anwendbar, wenn ich das richtig sehe. Zustimmung meinerseits: �� 130 AO nur anwendbar, wenn kein Steuerbescheid vorliegt. Der liegt aber m.E. bei einem EigZulBescheid vor (vgl. AEAO zu � 155, Nr.4) und wegen der spezialgesetzlichen Regelungen im EigZulG bez�glich der Korrekturen ist imho auch f�r �� 172 ff kein Raum... Gr��e nochmal, Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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