nachträgliche Übersicherung
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17.12.2009, 15:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.12.2009 15:50 von Catja.)
Beitrag: #1
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nachträgliche Übersicherung
Hallo @all,
Fall: V+V-Objekt, tilgungsfreies Darlehen 100.000 ¤ mit LV 100.000 ¤ abgesichert. Durch außerplanmäßige Sondertilgungen steht das Darlehen jetzt nur noch mit 40.000 ¤ da, - während die Absicherung durch die LV sich nicht geändert hat. Frage(n): Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung? Und wenn "ja", - dann habe ich ja bezüglich der Zinsen aus der LV ein Problem? (Ich habe mir gerade nochmal das BFH-Urteil VIII R 12/07 durchgelesen, - aber dort war das Darlehen von Anfang an übersichert) Wer hilft mir von meiner Leitung runter? Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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17.12.2009, 16:12
Beitrag: #2
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RE: nachträgliche Übersicherung
Catja schrieb:Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung?Hab ich mal wieder keine Ahnung ![]() Aber m.E. reicht es, wenn die Abtretung der LV auf die Höhe der AK und des Darlehens begrenzt sein. Schau mal zu § 10 EStG ins BMF-Schreiben v. 15.06.2000 unter Rz. 28: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf danach gibt es Einschränkungen nur bei Rückzahlung eines Disagios. Gruß tosch |
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17.12.2009, 17:44
Beitrag: #3
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RE: nachträgliche Übersicherung
Danke Tosch!
Sieht gut aus! ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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