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nachträgliche Übersicherung - Catja - 17.12.2009 15:47 Hallo @all, Fall: V+V-Objekt, tilgungsfreies Darlehen 100.000 ¤ mit LV 100.000 ¤ abgesichert. Durch außerplanmäßige Sondertilgungen steht das Darlehen jetzt nur noch mit 40.000 ¤ da, - während die Absicherung durch die LV sich nicht geändert hat. Frage(n): Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung? Und wenn "ja", - dann habe ich ja bezüglich der Zinsen aus der LV ein Problem? (Ich habe mir gerade nochmal das BFH-Urteil VIII R 12/07 durchgelesen, - aber dort war das Darlehen von Anfang an übersichert) Wer hilft mir von meiner Leitung runter? Gruß, die Catja RE: nachträgliche Übersicherung - tosch - 17.12.2009 16:12 Catja schrieb:Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung?Hab ich mal wieder keine Ahnung Aber m.E. reicht es, wenn die Abtretung der LV auf die Höhe der AK und des Darlehens begrenzt sein. Schau mal zu § 10 EStG ins BMF-Schreiben v. 15.06.2000 unter Rz. 28: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/020,templateId=raw,property=publicationFile.pdf danach gibt es Einschränkungen nur bei Rückzahlung eines Disagios. Gruß tosch RE: nachträgliche Übersicherung - Catja - 17.12.2009 17:44 Danke Tosch! Sieht gut aus! |