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nachträgliche Übersicherung - Catja - 17.12.2009 15:47 Hallo @all, Fall: V+V-Objekt, tilgungsfreies Darlehen 100.000 ¤ mit LV 100.000 ¤ abgesichert. Durch außerplanmäßige Sondertilgungen steht das Darlehen jetzt nur noch mit 40.000 ¤ da, - während die Absicherung durch die LV sich nicht geändert hat. Frage(n): Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung? Und wenn "ja", - dann habe ich ja bezüglich der Zinsen aus der LV ein Problem? (Ich habe mir gerade nochmal das BFH-Urteil VIII R 12/07 durchgelesen, - aber dort war das Darlehen von Anfang an übersichert) Wer hilft mir von meiner Leitung runter? Gruß, die Catja RE: nachträgliche Übersicherung - tosch - 17.12.2009 16:12 Catja schrieb:Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung?Hab ich mal wieder keine Ahnung ![]() Aber m.E. reicht es, wenn die Abtretung der LV auf die Höhe der AK und des Darlehens begrenzt sein. Schau mal zu § 10 EStG ins BMF-Schreiben v. 15.06.2000 unter Rz. 28: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/020,templateId=raw,property=publicationFile.pdf danach gibt es Einschränkungen nur bei Rückzahlung eines Disagios. Gruß tosch RE: nachträgliche Übersicherung - Catja - 17.12.2009 17:44 Danke Tosch! Sieht gut aus! |