17.12.2009, 15:47
Hallo @all,
Fall:
V+V-Objekt, tilgungsfreies Darlehen 100.000 ¤ mit LV 100.000 ¤ abgesichert.
Durch außerplanmäßige Sondertilgungen steht das Darlehen jetzt nur noch mit 40.000 ¤ da, - während die Absicherung durch die LV sich nicht geändert hat.
Frage(n):
Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung?
Und wenn "ja", - dann habe ich ja bezüglich der Zinsen aus der LV ein Problem?
(Ich habe mir gerade nochmal das BFH-Urteil VIII R 12/07 durchgelesen, - aber dort war das Darlehen von Anfang an übersichert)
Wer hilft mir von meiner Leitung runter?
Gruß, die Catja
Fall:
V+V-Objekt, tilgungsfreies Darlehen 100.000 ¤ mit LV 100.000 ¤ abgesichert.
Durch außerplanmäßige Sondertilgungen steht das Darlehen jetzt nur noch mit 40.000 ¤ da, - während die Absicherung durch die LV sich nicht geändert hat.
Frage(n):
Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung?
Und wenn "ja", - dann habe ich ja bezüglich der Zinsen aus der LV ein Problem?
(Ich habe mir gerade nochmal das BFH-Urteil VIII R 12/07 durchgelesen, - aber dort war das Darlehen von Anfang an übersichert)
Wer hilft mir von meiner Leitung runter?
Gruß, die Catja