Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
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20.07.2009, 14:52
Beitrag: #1
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Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Kind (Ukrainer mit Aufenthaltstitel in D) studiert in der Heimat der Eltern (Ukraine), die aber beide hier wohnen und arbeiten. Das Kind ist hier in D bei den Eltern gemeldet, studiert aber bis Aug. in der Ukraine und ab Sept. in D (ganzjährig auswärts untergebracht).
Ist der Ausb.-FB bis Aug. um 1/4 (Ausland) zu kürzen? Er ist doch trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig (s. § 33a), oder hab ich ´nen Knoten im Hirn? |
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20.07.2009, 15:59
Beitrag: #2
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Ich denke der Gesetzestext ist recht eindeutig
Zitat:Für ein nicht nach § 1 Abs. 1 oder 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind können die Beträge nach den Sätzen 1 bis 3 nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Da das Kind hier gemeldet ist und später auch in D weiter studiert, besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht in D und damit keine Kürzung für die Zeit im Ausland. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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20.07.2009, 16:17
Beitrag: #3
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Danke. Ich finde es auch eindeutig, nur hat mich das FA etwas "wuschig" gemacht.
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20.07.2009, 16:25
Beitrag: #4
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Zitat:nur hat mich das FA etwas "wuschig" gemacht. Verstehe ich gar nicht. Hast doch nicht mit mir zu tun gehabt..... ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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20.07.2009, 16:45
Beitrag: #5
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Wieso soll das Kind unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn es im Ausland studiert ?
Auf die Meldung kommt es doch nicht an, wie wir alle wissen, sondern auch den tatsächlichen Aufenthalt. Und wenn es dort studiert, sind die Aufwendungen für die Eltern eben nicht so hoch als wenn es im Inland studieren würde.[/i] |
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20.07.2009, 16:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2009 17:01 von meyer.)
Beitrag: #6
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Petz schrieb:Wieso soll das Kind unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn es im Ausland studiert ?Ich würde sagen kann sein, kann auch nicht sein. Petz schrieb:Auf die Meldung kommt es doch nicht an, wie wir alle wissen, sondern auch den tatsächlichen Aufenthalt.Ich bin jetzt mal pingelig: Es kommt drauf an, ob im Sinn der AO ein inländischer Wohnsitz beibehalten wird. Der gewöhnliche Aufenthalt wird ja sowieso nicht im Inland liegen. Petz schrieb:Und wenn es dort studiert, sind die Aufwendungen für die Eltern eben nicht so hoch als wenn es im Inland studieren würde.[/i]Ob das so pauschal Realität ist? Allein die Reisekosten dürften einiges höher sein. Es gibt zu der Abgrenzung des Wohnsitzes in dem Fall m. W. inzwischen bereits einige Urteile, da die Frage auch dafür relevant sein kann, ob Kindergeldanspruch in D besteht, oder nicht. Wurde denn ganzjährig Kindergeld kassiert? Das wäre zumindest ein Indiz. Die Rückkehr nach D ist möglicherweise ein Indiz dafür, dass der inländische Wohnsitz nicht aufgegeben wurde. Es wäre aber noch zu klären, wie lange das Kind im Ausland war, wie häufig es zurückkehrt usw. |
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20.07.2009, 17:14
Beitrag: #7
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Zitat:Wurde denn ganzjährig Kindergeld kassiert?JA Auslandsaufenthalt während des Studium war von Juli 06 bis Aug. 08, danach Fortführung in D. Während der Semesterferien war er hier (2 Wochen im Feb. 07 und Juli/Aug. 07 und 08), er hat hier ja auch ein eingerichtetes Zimmer, auch wenn der "gewöhnliche Aufenthalt" in der Ukraine war. Er hatte keinerlei eigenes EK, lebte praktisch bei der Oma mit finanzieller Unterstützung der Eltern aus D. |
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20.07.2009, 17:26
Beitrag: #8
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Ein Blick ins Gesetz ...
§ 1 Abs. 1 EStG: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Da Sohnemann einen Wohnsitz hat, an dem er gemeldet ist, ist er auch unbeschränkt est-pflichtig |
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20.07.2009, 17:30
Beitrag: #9
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Vielleicht hilf ja das hier
BFH 23.11.2000, VI R 107/99 Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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20.07.2009, 17:53
Beitrag: #10
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RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Es geht hier ja "nur" um die unbeschränkte Steuerpflicht, und die hat jemand, der in D einen Wohnsitz (§ 8 AO) hat. Dies liegt vor (ob DBA usw. zur Anwendung käme, hat erstmal nichts zu sagen).
Und nun noch BFH v. 22.04.94: Kinder behalten regelmäßig ihren Wohnsitz bei den Eltern, auch wenn sie sich vorübergehend zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten. ABER Gastarbeiterkinder (liegt aber hier m.E. nicht vor), die bei Verwandten im Heimatland leben, haben regelmäßig ihren Wohnsitz im Ausland. Dann werd ich jetzt mal einen Einspruch schreiben. |
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