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Eigenheimzulage
28.08.2007, 13:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2007 13:21 von Hans-Christian.)
Beitrag: #51
RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Nein, denn es haben sich die Verh�ltnisse ge�ndert "die zu Grunde gelegt wurden" (s. 11/2 Wortw�rtlich). Darauf, ob die tats�chlichen Verh�ltnisse sich ge�ndert haben, kommt es nicht an.

Viele Gr��e

Nein, da bin ich anderer Auffassung. Die Verh�ltnisse haben sich nicht ge�ndert, sondern das FA hat eine rechtsfehlerhafte Festsetzung getroffen, indem es f�r Kinder, f�r die der Anspruchsberechtigte kein Kindergeld/Kinderfreibetrag hat die Zulage gew�hrte. Und diese Verh�ltnisse haben sich nicht ge�ndert. Weder die tats�chlichen, er bekommt nach wie vor kein Kindergeld f�r zwei Kinder, noch die die Grundlage waren lt. Antrag, eben kein Kindergeld.

Im �brigen hat der Steuerpflichtige Angaben zu den Kindern gemacht, auf dessen Grundlage das FA zu entscheiden hat, ob er Kinderzulage bekommt oder nicht. Das FA hat falsch entschieden auf Grund der gemachten Angaben, das hei�t, es hat eine rechtsfehlerhafte Festsetzung getroffen. Die kann nach Rz. 73 ge�ndert werden.

Ach ja, meiner Meinung nach sind "Verh�ltnisse" Tatsachen und keine W�rdigungen dieser. Und die Tatsachen haben sich nicht ge�ndert.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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28.08.2007, 16:00
Beitrag: #52
RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Nein, denn es haben sich die Verh�ltnisse ge�ndert "die zu Grunde gelegt wurden" (s. 11/2 Wortw�rtlich). Darauf, ob die tats�chlichen Verh�ltnisse sich ge�ndert haben, kommt es nicht an.

Viele Gr��e

wir befinden uns in einer EndlosschleifeBig Grin

Da hilft nur noch: der Richter soll die W�rfel werfen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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28.08.2007, 16:04
Beitrag: #53
RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:...
wir befinden uns in einer EndlosschleifeBig Grin
...

Nee, das war ein dynamischer Stop.WinkWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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28.08.2007, 16:12
Beitrag: #54
RE: Eigenheimzulage
Herr Richter, was spricht er?
Teil uns mal den Ausgang "der liegenden 8" mit.
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28.08.2007, 17:13
Beitrag: #55
RE: Eigenheimzulage
Hallo,

ich werde nochmals etwas ausf�hrlicher zu Meiner Meinung Stellung beziehen.

Das Finanzamt hat die M�glichkeit einen Abrechnungsbescheid nach � 218 II AO zu erlassen, um die Verwirklichung der Steueranspr�che nach � 37 II AO zu vollziehen.

Nach einhelliger Meinung bedarf es bei Erstellung eines Bescheides nach � 218 II AO, dass eine der Voraussetzungen der �� 129 bis 131 AO erf�llt sind.

Der Steuerpflichtige hat, entgegen den Erl�uterungen und den Hinweisen im Antragsformular, insgesamt 4 Kinder eingetragen, die sicherlich in seinem Haushalt leben, die aber nicht alle seine Kinder sind und f�r die er (der Antragsteller + Zulageberechtigte) Kindergeld oder einen Freibetrag nach � 32 VI EStG erh�lt.

Die �bernahme der Daten aus dem Antragsformular erfolgt ohne weitere rechtliche Pr�fung, da der Sachbearbeiter von der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers ausgehen soll und kann. Gegebenenfalls setzt der Sachbearbeiter tats�chlich ein Merkmalkennzeichen, welches vom Antragsteller im Antrag selbst nicht gemacht wurde.

Jetzt kann man �ber 3 Dinge reden:

- Materieller Fehler aufgrund Sachverhaltsbeurteilung des Sachbearbeiters
- Offenbare Unrichtigkeit
- T�uschung durch den Antragsteller

Im ersten Fall m�sste tats�chlich der Nachweis erbracht werden, dass der Sachbearbeiter aufgrund eigener Urteilsfindung zu den Angaben des Antragstellers zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Antragsteller 4 Kinder hat und aufgrund seiner Sachentscheidung das Merkmalkennzeichen setzt.

Nach meiner Meinung kann der Sachbearbeiter dies aber nicht beurteilen, da ihm dazu die notwendigen Angaben fehlen. Er h�tte zwar R�ckgriffsm�glichkeiten auf die Daten der letzten Einkommensbesteuerung, doch diese Daten sind nicht aktuell, gegebenenfalls schon mehrere Jahre alt. Aktuelle �nderungen im Familienbestand (Tod eines Kindes, Geburt eines Kindes, Adoption eines Kindes), kann er aus diesen Unterlagen nicht erkennen.

Gegen die eigenst�ndige Rechtsbeurteilung spricht, nach meiner Meinung auch, dass der Sachbearbeiter keine weiteren Unterlagen zu den Kindern angefordert hat, jedoch zu weiteren Sachverhalten durchaus Unterlagen nachforderte.

Hinsichtlich der Vorteilsgewinnung durch T�uschung (Unrichtige Anzahl der Kinder) m�gen wir mal zu Gunsten des Steuerpflichtigen davon ausgehen, dass es ein reines Versehen war und ihm hier nichts zur Last legen.
Dennoch sind Formular und Anleitung in dieser Beziehung durchaus verst�ndlich und f�r einen steuerlichen Laien nachvollziehbar.

Bliebe also noch die blinde Daten�bernahme durch den Sachbearbeiter und der nachtr�glichen Feststellung durch die sp�tere Abgabe der Einkommensteuererkl�rung, dass eben nicht 4 Kinder vorhanden sind, sondern lediglich zwei.

Stellt sich die Frage, ob hier eine offenbare Unrichtigkeit angenommen werden kann, womit als Grundlage f�r einen Abrechnungsbescheid nach � 218 II AO i.V. � 37 II AO der � 129 AO erf�llt w�re.

F�r mich wurde hier eine Leistungszahlung ohne rechtliche Grundlage vorgenommen, welche nach � 37 II AO zur�ckgefordert werden kann. Dies geschieht dergestalt, dass ein R�ckforderungsbescheid nach � 218 AO erlassen wird.

Die materiellrechtliche M�glichkeit der r�ckwirkenden Beseitigung des Fehlers durch eine nachtr�gliche Bewilligung ist auszuschlie�en, weil f�r die �berzahlungen jegliche Rechtsgrundlage fehlt.


Daher bin ich immer noch davon �berzeugt, dass � 11 II EigZulG aber auch � 11 V EigZulG hier �berhaupt nicht Grundlage f�r die R�ckforderung bilden, sondern sich der R�ckzahlungsanspruch allein aus � 37 II AO ergibt und entsprechend nach � 218 AO zu bescheiden w�re.

Im �brigen spricht der � 15 EigZulG nicht von bestimmten Normen der AO sondern lediglich davon, dass die ma�geblichen AO-Vorschriften Anwendung finden. Und zu diesen Vorschriften geh�ren zweifelsfrei auch die von mir genannten.


Ich bin gespannt auf die Ausf�hrungen der Einspruchsentscheidung!

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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28.08.2007, 17:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2007 18:00 von Hans-Christian.)
Beitrag: #56
RE: Eigenheimzulage
zaunk�nig schrieb:...
Stellt sich die Frage, ob hier eine offenbare Unrichtigkeit angenommen werden kann, womit als Grundlage f�r einen Abrechnungsbescheid nach � 218 II AO i.V. � 37 II AO der � 129 AO erf�llt w�re.
...

Dem widerspreche ich.

Im Antragsformular ist unter der �berschrift:
Vornamen der haushaltsbezogenen Kinder die Geburtsdaten und der Kindergeldanspruch einzutragen.

Es wurden alle haushaltsbezogenen Kinder eingetragen und f�r kein Kind die Angabe ob Kindergeldberechtigt.

Es wurde also faktisch keine Kinderzulage beantragt.

Das FA hat diesen Antrag selbst ge�ndert. Aus welchen Erw�gungen heraus (Rechtsauffassung?) ist nicht nachvollziehbar.

Im BFH-Bschlu� vom 13.09.2005, X B 55/05 hei�t es bz�glich � 129 AO
"2. Fehler bei der Auslegung der Nichtanwendung einer Rechtsnorm, unrichtige Tatsachenw�rdigung, unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhaltes oder Fehler, die auf mangelnder Sachaufkl�rung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen, schlie�en die Anwendung der Korrekturnorm aus."

�129 AO k�me also nicht einmal zur Anwendung und damit keine Korrekturm�glichkeit.

Wenn ein Gesetz eine eigene Korrekturm�glichkeit/Neufestsetzung regelt, geht dies eben vor.
Und dies ist mit dem BMF-Schreiben (insbesondere Rz. 73) erfolgt.

Den BFH-Beschlu� zum �129 AO m�chte ich speziel Vorwitzig empfehlen, falls das FA darauf abstellt.

Zum �130 AO sagt ja das BMF Schreiben konkret etwas aus. Siehe Rz.73

Und � 131 AO trifft hier nicht zu.

Also greift hier � 218 II AO in Verbindung mit �37 AO gar nicht, da alle 3 �� nicht zutreffen. Und f�r den 130 eine gesonderte Regelung als Verwaltungsanweisung vorliegt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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28.08.2007, 18:04
Beitrag: #57
RE: Eigenheimzulage
Hans-Christian schrieb:Im Antragsformular ist unter der �berschrift:
Vornamen der haushaltsbezogenen Kinder die Geburtsdaten und der Kindergeldanspruch einzutragen.

Es wurden alle haushaltsbezogenen Kinder eingetragen und f�r kein Kind die Angabe ob Kindergeldberechtigt.

Es wurde also faktisch keine Kinderzulage beantragt.

In den Erl�uterungen zum Antrag auf Eigenheimzulage ist aber genauestens aufgef�hrt, welche Kinder dort einzutragen sind......
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28.08.2007, 18:12
Beitrag: #58
RE: Eigenheimzulage
Petz schrieb:
Hans-Christian schrieb:Im Antragsformular ist unter der �berschrift:
Vornamen der haushaltsbezogenen Kinder die Geburtsdaten und der Kindergeldanspruch einzutragen.

Es wurden alle haushaltsbezogenen Kinder eingetragen und f�r kein Kind die Angabe ob Kindergeldberechtigt.

Es wurde also faktisch keine Kinderzulage beantragt.

In den Erl�uterungen zum Antrag auf Eigenheimzulage ist aber genauestens aufgef�hrt, welche Kinder dort einzutragen sind......

Bitte nenne mir Deine m�gliche Korrekturvorschrift.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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28.08.2007, 18:17
Beitrag: #59
RE: Eigenheimzulage
Also haben wir immernoch mind. 3 Meinungen: 37 AO, 11 (2) und 11 (5)
Irgendwie kann mich Zaunk�nig auch nicht so richtig �berzeugen, eher k�nnte ich mich noch H-C anschlie�en.

So zerstritten (besser gesagt unterschiedlicher Meinung) waren wir schon lange nicht. Bei 3 Leuten m�ssten wir eigentlich sogar 4 Meinungen haben. ;-) Da bin ich doch wirklich gespannt, wie die Einspruchsentscheidung, den Versuch mit 11 (5) w�rde ich auf alle F�lle machen, aussieht.

Viele Gr��e
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28.08.2007, 21:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2007 21:10 von Vorwitzig.)
Beitrag: #60
RE: Eigenheimzulage
Petz schrieb:
Hans-Christian schrieb:Im Antragsformular ist unter der �berschrift:
Vornamen der haushaltsbezogenen Kinder die Geburtsdaten und der Kindergeldanspruch einzutragen.

Es wurden alle haushaltsbezogenen Kinder eingetragen und f�r kein Kind die Angabe ob Kindergeldberechtigt.

Es wurde also faktisch keine Kinderzulage beantragt.

In den Erl�uterungen zum Antrag auf Eigenheimzulage ist aber genauestens aufgef�hrt, welche Kinder dort einzutragen sind......


sicher Petz, aber es wurde eben nicht eingetragen, dass der ASt. auch nur f�r ein Kind einen Kfb erh�lt. Und noch was: mir liegen die Einkommensteuerbescheide f�r die letzten 7 Jahre vor. Alles gleiche Steuernummer. Ich glaub, hier hat die Verwaltung wirklich geschlafen.

@Zaunk�nig: ich glaube, dass Ihre Ausf�hrungen falsch sind: w�re dies richtig, so k�nnte die FinVerw. unter �bergehung jeglichen falschen Eigenheimzulagebescheides zu Unrecht gew�hrte Eigenheimzulage zur�ckbekommen. Dies widerspricht jeglichen rechtsstaatlichen Grunds�tzen: Vertrauensschutz muss der B�rger haben, soweit er in die Richtigkeit vertrauen durfte.

Ach und das gr�bste: die haben in diesem Jahr Eigenheimzulage in voller H�he gezahlt, obwohl sie vor einem Jahr entdeckt haben, dass der Antragsteller nur 2 leibliche Kinder hat. In Kenntnis der Tatsache, dass der Anspruch auf Eigenheimzulage nicht in der festgesetzten H�he besteht, haben sie die falsch festgesetzte Eigenheimzulage vollst�ndig ausbezahlt. Nun ist das Geld nat�rlich weg.

Ich werds aber im Rahmen eines Einspruchsverfahrens kl�ren lassen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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