Steuerhinterziehung Kontra AO
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13.11.2007, 11:22
Beitrag: #31
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:Petz, manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Sie ein richtiges Sensibelchen sind. Mag sein, mag aber auch nicht sein. Ich dachte, wir können das hier sachlich diskutieren, aber dass wir jetzt auf die persönliche Schiene abrutschen.... |
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13.11.2007, 11:25
Beitrag: #32
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Da können Sie mal sehen, mit welch langem Atem der Gesetzgeber manchmal tätig wird. Macht Gesetze, die auch noch von Beamten zu befolgen sind, die im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung noch gar keine sind.Damit wurde ja aber meine Frage leider nicht beantwortet. Was hat er sich denn nun gedacht ? Ich bin nämlich erst später in der Finanzverwaltung angefangen als Sie.... |
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13.11.2007, 11:44
Beitrag: #33
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Naja, wenn Sie von NV-Urteilen nichts halten, dann könnten Sie doch trotzdem mal Ihre Rechtsauffassung begründen. Haben Sie bisher nicht getan. Die Grundsätze des genannten Urteils finden sich übrigens schon in Rechtsprechung aus den 70er Jahren. So was altes wollte ich Ihnen aber nicht zumuten. In diesem Urteil: - Hessisches FG Urteil vom 19.08.2003 - 2 K 2519/00 - finden Sie noch ein paar Fundstellen.towel day schrieb:BFH, VI B 18/05Fundstelle: Zitat:Ich bin nämlich erst später in der Finanzverwaltung angefangen als SieJa. Aber ich bezweifle, dass den neueren Generationen das Wissen über die Gewährung von rechtlichem Gehör verweigert wird... |
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13.11.2007, 13:11
Beitrag: #34
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Vorwitzig schrieb:Petz, manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Sie ein richtiges Sensibelchen sind. wie Du mir, so ich Dir Beste Grüße Vorwitzig |
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13.11.2007, 15:32
Beitrag: #35
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
tolledeu schrieb:Vorwitzig schrieb:tolledeu schrieb:Ich glaube wenn man nach 1,5 Jahren seine Steuererkl?ng macht ist einem nicht mehr alles Bewusst was man mal unterschrieben hat. ok, dann ab vors Finanzgericht Beste Grüße Vorwitzig |
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13.11.2007, 16:32
Beitrag: #36
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:wie Du mir, so ich DirStimmt. Vorwitzig schrieb:Oh, oh, Petz, wie gut, dass Sie kein Strafrecht machen ... |
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13.11.2007, 16:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 16:34 von Petz.)
Beitrag: #37
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Aber ich bezweifle, dass den neueren Generationen das Wissen ?ie Gew?ung von rechtlichem Geh?erweigert wird...Selbst das ist heilbar, § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO Auch das beantwortet leider meine Frage nicht, was sich der Gesetzgeber beim ? 91 AO gedacht hat. |
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13.11.2007, 16:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 16:55 von towel day.)
Beitrag: #38
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Selbst das ist heilbar, § 126 Abs. 1 Nr. 3 AONa und? Ein Verstoß war es trotzdem. Und jetzt kann sich das FA vor dem FG abärgern. Außerdem fängt sich das FA in solche Fällen gerne mal eine Schadensersatzforderung wg. Mißachtung des rechtlichen Gehörs ein. Zitat:Auch das beantwortet leider meine Frage nicht, was sich der Gesetzgeber beim ? 91 AO gedacht hat.Tja, dann kann ich auch nicht helfen. |
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13.11.2007, 18:22
Beitrag: #39
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Tja, dann kann ich auch nicht helfen. Schade, ich dachte, Sie wüssten das. |
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13.11.2007, 20:13
Beitrag: #40
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Schade, ich dachte, Sie wüssten das.Na gut, eine Überlegung des Gesetzgebers war sicherlich, dass er verhindern wollte, dass selbstherrliche Finanzbeamte, die sich für kleine Könige halten, aber die Voraussetzungen für die Verlängerung der Festsetzungsfrist nicht kennen, einfach Steuerbescheide verschicken, ohne den betroffenen Steuerpflichtigen angehört zu haben. Leider war das Bemühen des Gesetzgebers in manchen Fällen vergebens Das müssen Sie jetzt nicht persönlich nehmen, auch wenn ich weiß, dass Ihnen das schwerfällt... |
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