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Steuerhinterziehung Kontra AO
13.11.2007, 11:22
Beitrag: #31
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:Petz, manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Sie ein richtiges Sensibelchen sind.

Mag sein, mag aber auch nicht sein.

Ich dachte, wir können das hier sachlich diskutieren, aber dass wir jetzt auf die persönliche Schiene abrutschen.... Sad
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13.11.2007, 11:25
Beitrag: #32
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Da können Sie mal sehen, mit welch langem Atem der Gesetzgeber manchmal tätig wird. Macht Gesetze, die auch noch von Beamten zu befolgen sind, die im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung noch gar keine sind.
Damit wurde ja aber meine Frage leider nicht beantwortet.

Was hat er sich denn nun gedacht ?

Ich bin nämlich erst später in der Finanzverwaltung angefangen als Sie....Rolleyes
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13.11.2007, 11:44
Beitrag: #33
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:
towel day schrieb:BFH, VI B 18/05
Fundstelle:
BFH/NV 2005, 2042-2043 (Leitsatz und Gründe)
Naja, wenn Sie von NV-Urteilen nichts halten, dann könnten Sie doch trotzdem mal Ihre Rechtsauffassung begründen. Haben Sie bisher nicht getan. Die Grundsätze des genannten Urteils finden sich übrigens schon in Rechtsprechung aus den 70er Jahren. So was altes wollte ich Ihnen aber nicht zumuten. In diesem Urteil: - Hessisches FG Urteil vom 19.08.2003 - 2 K 2519/00 - finden Sie noch ein paar Fundstellen.
Zitat:Ich bin nämlich erst später in der Finanzverwaltung angefangen als Sie
Ja. Aber ich bezweifle, dass den neueren Generationen das Wissen über die Gewährung von rechtlichem Gehör verweigert wird...Wink
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13.11.2007, 13:11
Beitrag: #34
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:
Vorwitzig schrieb:Petz, manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Sie ein richtiges Sensibelchen sind.

Mag sein, mag aber auch nicht sein.

Ich dachte, wir können das hier sachlich diskutieren, aber dass wir jetzt auf die persönliche Schiene abrutschen.... Sad

wie Du mir, so ich Dir Wink

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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13.11.2007, 15:32
Beitrag: #35
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
tolledeu schrieb:
Vorwitzig schrieb:
tolledeu schrieb:Ich glaube wenn man nach 1,5 Jahren seine Steuererkl?ng macht ist einem nicht mehr alles Bewusst was man mal unterschrieben hat.

Der Steuerbescheid f?0 war aber aus Juni 2001, d.h. es waren h?ten f?nate bis zur Einreichung der Steuererkl?ng vergangen.

@OPA: leichtfertig ist kein Vorsatz, http://www.bundesrecht.juris.de/ao_1977/__378.html hier handelt es sich nur um eine OWI und da betr? die FF 5 Jahre, http://www.bundesrecht.juris.de/ao_1977/__169.html.

Hallo,

die Barschecks hat er Anfang Februar und Ende Februar 2000 erhalten und quittiert, seine Steuererkl?ng stammt aus dem April 2001. Es soll ja Menschen (Politiker) geben die sich nicht mal an Millionenbetr? auf ihrem Konto erinnern k?n.Cool

Es kommt m.E. ?upt nicht darauf an, was auf dem Schreiben stand. Wichtig ist, dass das FA nachweisen muss, dass A die Eintragung vors?lich nicht gemacht hat und nicht nur vergessen hat.

Und damit eine FF von 10 Jahren oder 5 Jahren hat.

Gru?T.D.

ok, dann ab vors Finanzgericht Big Grin

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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13.11.2007, 16:32
Beitrag: #36
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:wie Du mir, so ich Dir Wink
Stimmt.

Vorwitzig schrieb:Oh, oh, Petz, wie gut, dass Sie kein Strafrecht machen ...

Das kann wirklich keinen Punkt geben
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13.11.2007, 16:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 16:34 von Petz.)
Beitrag: #37
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Aber ich bezweifle, dass den neueren Generationen das Wissen ?ie Gew?ung von rechtlichem Geh?erweigert wird...Wink
Selbst das ist heilbar, § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO

Auch das beantwortet leider meine Frage nicht, was sich der Gesetzgeber beim ? 91 AO gedacht hat.
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13.11.2007, 16:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 16:55 von towel day.)
Beitrag: #38
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Selbst das ist heilbar, § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO
Na und? Ein Verstoß war es trotzdem. Und jetzt kann sich das FA vor dem FG abärgern. Außerdem fängt sich das FA in solche Fällen gerne mal eine Schadensersatzforderung wg. Mißachtung des rechtlichen Gehörs ein.
Zitat:Auch das beantwortet leider meine Frage nicht, was sich der Gesetzgeber beim ? 91 AO gedacht hat.
Tja, dann kann ich auch nicht helfen.
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13.11.2007, 18:22
Beitrag: #39
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
towel day schrieb:Tja, dann kann ich auch nicht helfen.

Schade, ich dachte, Sie wüssten das.
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13.11.2007, 20:13
Beitrag: #40
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:Schade, ich dachte, Sie wüssten das.
Na gut, eine Überlegung des Gesetzgebers war sicherlich, dass er verhindern wollte, dass selbstherrliche Finanzbeamte, die sich für kleine Könige halten, aber die Voraussetzungen für die Verlängerung der Festsetzungsfrist nicht kennen, einfach Steuerbescheide verschicken, ohne den betroffenen Steuerpflichtigen angehört zu haben.

Leider war das Bemühen des Gesetzgebers in manchen Fällen vergebensSad

Das müssen Sie jetzt nicht persönlich nehmen, auch wenn ich weiß, dass Ihnen das schwerfällt...
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