Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
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12.03.2013, 13:54
Beitrag: #21
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
frankts schrieb:Ich weiß z.B. nicht, ab wann die Finanzverwaltung automatisch die Umsatzsteuerzahlung in der EÜR unter Beachtung dieser Arbeitsanweisung aus ihrem eigenem System heraus überprüfen kann und das dann sicher tun wird.Sie kann schon länger: tosch schrieb:vor ein paar Wochen bekam ich einen ESt-Bescheid für 2011 mit einer deutlichen Gewinnabweichung nach unten. In den Erläuterungen stand, dass die USt-VA 11/2011 noch abzuziehen war. Nachgeguckt: tatsächlich, sie wurde am 17.01.2012 per Lastschrift eingezogen. Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen Ich habe gerade den Sachbearbeiter angerufen und nachgefragt: bei Abweichungen bekommt er einen Programmhinweis -> sprich das Programm berücksichtigt automatisch die USt-VA November, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt und abgebucht wird - auch wenn das ein paar Tage nach dem 10.01. ist. |
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12.03.2013, 14:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 14:55 von blind****.)
Beitrag: #22
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:bei Abweichungen bekommt er einen Programmhinweis - Nur das wird z.Zt. meist nicht beachtet bzw. weggeklickt: Ich habe gestern ein interessantes Telefonat mit einer Mitarbeiterin eines örtlichen Finanzamts geführt. Wir kamen u.a. auch auf das Thema USt 11. Die Dame meinte, dass sie und ihre Kollegen vor lauter Programmhinweisen kaum noch zum Arbeiten kommen. Die Anzahl der (nach Ihrer Aussage vielfach sinnlosen bzw. unerklärlichen) Hinweise würde astronomisch ansteigen, die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle/ pro Mitarbeiter aber natürlich nicht unbedingt sinken. Sie sah in absehbarer Zeit keine zeitliche Möglichkeit, dies auch noch zu prüfen. Folglich wird man, wie bisher auch, kaum dazu angeschrieben. Die Aussage der Mitarbeiterin des FA bzgl. des Erreichens der Belastungsgrenze wird übrigens auch dadurch bestätigt, dass telefonische Fristverlängerungsanträge für VZ 2011 meist völlig reibungslos akzeptiert werden. Und das völlig ohne schriftliche Anträge und teilweise sogar bis 15.04.2013 ! |
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12.03.2013, 14:40
Beitrag: #23
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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 13:54)tosch schrieb:frankts schrieb:Ich weiß z.B. nicht, ab wann die Finanzverwaltung automatisch die Umsatzsteuerzahlung in der EÜR unter Beachtung dieser Arbeitsanweisung aus ihrem eigenem System heraus überprüfen kann und das dann sicher tun wird.Sie kann schon länger: Einfach im Folgejahr nochmal in Ansatz bringen, weil keine kurze Zeit. Bei Änderung nach 174 des Vorjahres dann Treu und Glauben in Stellung bringen und auf heutiges Telefonat hinweisen (Rechtswidrigkeit längst bekannt!)... |
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12.03.2013, 14:59
Beitrag: #24
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 14:40)showbee schrieb: Einfach im Folgejahr nochmal in Ansatz bringen, weil keine kurze Zeit. Bei Änderung nach 174 des Vorjahres dann Treu und Glauben in Stellung bringen und auf heutiges Telefonat hinweisen (Rechtswidrigkeit längst bekannt!)...dann repetieren wir doch noch mal ganz kurz: phönix schrieb:- Abfluss durch spätere Einlösung der Lastschrift durch das Finanzamt, wenn das Konto zum zehnten eine entsprechende Deckung aufweist und die Voranmeldung fristgerecht eingereicht wurde, unabhängig ob der Einzug zum zehnten bereits erfolgte |
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12.03.2013, 15:03
Beitrag: #25
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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Ist ja gut
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12.03.2013, 15:14
Beitrag: #26
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Moment, gilt das bei einem 4/3-Rechner????
Das ist doch völlig unlogisch. Hat das schon mal ein Gericht überprüft? Sonst verweise ich überall darauf, dass ich am 10. die Deckung ja hatte und das regelmäßig wiederkehrend ist. Bsp.: Steuerberater, der macht in den ersten 5 Tagen die Fibu, schreibt die Rechnung zum 8.1. und bucht zum 13.01. ab.... Und was ist dann, wenn zwar für den StB die Deckung da war aber nicht mehr für die USt-VZ?????? Manchmal verstehe ich das Steuerrecht gar nicht mehr. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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12.03.2013, 15:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 15:55 von frankts.)
Beitrag: #27
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 15:14)höfner501 schrieb: Moment, gilt das bei einem 4/3-Rechner???? Bundesfinanzhof, XI-R-48/05, Urteil vom 01.08.2007 Fundstelle: BStBl-2008-II-0282 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen können regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStg sein Leitsatz: Eine für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im vorangegangenen Veranlagungszeitraum abziehbar. frankts P.s.: Hat diese Diskussion nicht Sinn bei § 4(3)-Rechner? frankts ____________________________________________ |
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12.03.2013, 16:00
Beitrag: #28
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Ja, das kenne ich schon... aber dass eine Abbuchung auch am 17.1. noch darunter fallen soll ist mir neu
Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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12.03.2013, 16:05
Beitrag: #29
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Steht das mit der Abbuchung auch in dem Urteil? Oder hat das nur die bay. Finanzveraltung dazugereimt?
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12.03.2013, 16:49
Beitrag: #30
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Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zum ganzen Trara mit der UStVZ und § 11:
OFD Rheinland vom 29.6.09 (S 2142 2009/0003 St 142) und vom 17.9.09 (Haufe Index 2239139). ps Blindzitat ausm HaasBrief |
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